Zuvor muß hier ganz klar zwischen einer Entziehung , oder in Verwahrabgabe bei einer Fahrerlaubnis unterschieden werden .
Bei einer Entziehung ist der Lapppen ganz weg , und dann gibt es normalerweise nur eine Fristangabe von x Tagen zur Abgabe .
In dem Brief stand kein Datum, sondern dass es wirksam ist mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides..also sofort?
Dann geht es um ein Fahrverbot , und nicht um eine Entziehung der FE .
In diesem Fall wird ein Bußgeldbescheid erst nach Bezahlung des Bußgeldes ab Zahlungseingang bei der Behörde rechtswirksam , und das darin genannte Fahrverbot beginnt seinerseits erst dann zu laufen , wenn der Führerschein nachweislich in amtliche Verwahrung übergeben wurde .
Daher in diesem Fall am besten die Fleppe an dem selben Tag den Behörden übergeben mit übergabebeleg , an dem Du durch nachweisliche Zahlung des Bußgeldes ( Einzahlungsbeleg von Deiner Bank ) die behördliche Entscheidung anerkanntest .
( um es mal einfach zu halten )
Kann man das auch gegen mehr Zahlung regeln, ihn zu behalten und wenn nicht, wann muss er dann abgegeben werden?
Diese Möglichkeit gibt es auf Antrag nur für Ersttäter , die sich in den vorhergehenden 24 Monaten vor der aktuellen Verfehlung nicht schon mal ein Fahrverbot eingefangen hatten .
Selbiges gilt in diesem Bezug auch für die 4-Monatsfrist der Verwahrungsübergabe der FE bei Fahrverboten .