C/CE Führerschein falsche Gültigkeit eingetragen?

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§ 23 FeV sagt:

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

Bei dem Gültigkeitsdatum war wohl der Tag des Erlasses des Prüfauftrags zugrunde gelegt worden. Das hätte man mit einem technischen Trick verhindern können, wurde offenbar nicht so gemacht. Nur muss man den Fehler spätestens 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins reklamieren, auch hier gilt der Gewährleistungsanspruch im Sinne des BGB. Jetzt ist es also zu spät, egal, ob das Datum stimmt oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig