Probefahrt Kfz mit BF17?

5 Antworten

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Fahrerlaubnisrechtlich ist das nicht zu beanstanden, wenn eine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Person begleitet.

Haftungsrechtlich ist das mit dem Autohaus zu klären. Grundsätzlich dürfte es aber keine Probleme geben, da Rote Kennzeichen im Versicherungsrecht nicht auf das Alter des Fahrers abheben.  Ausnahmen bestätigen aber die Regel, also mit dem Autohaus darüber reden.

Sicherlich, solange deine Eltern dabei sind! Denn bei der Probefahrt bist du ja auch versichert. Wie gesagt, nur solange du dich auch an BF hälts :)

Du darfst im Prinzip schon fahren, solltest das aber im Vorfeld bei dem Händler auch sagen. Es kann ja auch sein, dass es dort Einschränkungen hinsichtlich des Alters gibt.

Die Frage ist, ob ein KFZ-Händler dir sein Auto für eine Probefahrt anvertraut. Wer soll ihm dieses Risiko abdecken?

Das entscheidet das Autohaus.