Kolloquium nach Abschlussarbeit unbenotet?

Ich würde gerne eure Einschätzung zu einer Sache erfahren:

Ich habe meine Abschlussarbeit abgegeben und muss nun in ein Kolloquium, bestehend aus der Präsentation meiner Arbeit, einer Diskussion und der Präsentation des Portfolios. In der Prüfungsordnung stand nichts davon wieviel das Kolloquium zählt. Ich habe im Internet gelesen, dass an manchen Unis das Kolloquium 20-25% in die Abschlussarbeit hinein zählt. Eine Kommilitonin meinte bei ihrer Arbeit wurde einiges bemängelt, was sie aber durch die Diskussion ausgleichen konnte und eine 2 bekam. Das hat sich stark danach angehört, dass das Kolloquium ihre Note verbessert hat. Dann hab ich von meinem Dozenten erfahren, dass die Präsentation meines Portfolios unbenotet bleibt. Auf Nachfragen erklärte er, dass eigentlich nur die Arbeit benotet wird, die Präsentation und Diskussion der Arbeit formal unbewertet bleibt. Sie dient der Verifizierung der Arbeit. Erst danach würde man die Gutachten zusammenführen.

Ich bin nun verwirrt 😑

Hat das Kolloquium überhaupt einen Einfluss auf die Note? Oder ist es eine reine Formalität?

Ich habe eigentlich versucht alle Fragen, die man mir im Kolloquium stellen kann, in der Arbeit zu beantworten. Ich habe daher den Eindruck, ich soll nur noch das runter beten, was ich bereits nieder geschrieben habe.

Oder könnte meine Note sich noch verschlechtern, weil ich keine Ahnung von dem habe, was ich geschrieben habe???

Wie würdet ihr das verstehen?

Studium, Schule, Prüfung, Master, Abschlussprüfung, Bachelor, Hochschule, Universität, Abschlussarbeit, Kolloquium, Ausbildung und Studium, Studium und Beruf, Wirtschaft und Finanzen
Noch Formfehler oder schon Plagiat?

Hey Community. Ich stell mal eine (blöde) Frage, die mich gerade ziemlich bewegt.

Ich habe für meine Abschlussarbeit mehrere Zitate (Abschnitte aus Memoiren auf die ich mich in dem Abschnitt beziehe, keine wissenschaftlichen Erkenntnisse die ich gar noch als meine ausgebe) mitsamt Quellenangabe der Primärquelle aus einer Sekundärquelle (aber ohne die, da ich ja "nur die Zitate" übernommen habe) kopiert. Allerdings ist mir jetzt (nach der Abgabe natürlich) aufgefallen, dass der Autor der Sekundärquelle nicht 1:1 die Originalquelle widergibt, sondern ungekennzeichnete Kürzungen und Auslassungen vorgenommen hat. Deswegen habe ich nicht (wie ich dachte) ein schwer auffindbares Buch "gefunden", sondern stattdessen eine nicht bzw. falsch gekennzeichnete Sekundärquelle zitiert. Eine kurze Suche mit Plagiats-Software zeigt mir auch nicht die Originalquelle, sondern eben 100% Übereinstimmung mit dem Sekundärtext. Die Ausrede, dass das Zufall sei, fällt im Zweifelsfall auch weg, da ich die exakt selben Ausschnitte nutze wie der Sekundär-Autor.

Zwar sind meine Betreuer bei Hausarbeiten bisher nett gewesen aber im Rahmen einer Abschlussarbeit stresst mich das gerade etwas, weswegen ich mal hier fragen wollte, ob das noch ein Formfehler ist und ich auf Kulanz der Prüfer hoffen kann (z.B. wenn ich erkläre, dass ich dachte, dass ich die Originalquelle zitiere*) oder ob mir das bereits als Plagiat zur Last gelegt werden könnte, was zur Exmatrikulation auf der Zielgeraden führt.
*es war sogar mein Plan, einen Hinweis auf die Sekundärquelle dazu zu packen aber aus Stress aufgrund der Abgabefrist habe ich das dann am Ende vergessen. Deswegen ist die Quelle weder in den Fußnoten noch im Quellenverzeichnis.

Studium, Schule, Plagiat, Abschlussarbeit, Ausbildung und Studium
Abschlussarbeit Krankheit?

Hallo,

zu mir: ich bin in Therapie und bekam eine Zeit lang von einem Psychiater Antidepressiva.

ich habe die Abgabefrist meiner Abschlussarbeit (Bachelor) einmal verlängert mithilfe eines Attests von meinem Therapeuten, der mir rückwirkend Beschwerden für einen bestimmten Zeitraum attestiert hat.

Die Verlängerung wurde akzeptiert und mir mitgeteilt bei einer erneuten Verlängerung muss ich eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt liefern.

Nun musste ich erneut verlängern und habe am letzten Tag der Abgabefrist (gestern) eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben von meinem Psychiater (rückwirkend über 2 Wochen).

Das Prüfungsamt sagt mir nun, dass eine rückwirkende Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nicht akzeptiert wird und ich jetzt in der Abschlussarbeit durchgefallen bin.

Um mal zu erklären warum der Arzt das rückwirkend ausgestellt hat:

ich bin normalerweise regelmäßig beim Therapeuten (1x die Woche) und beim Psychiater nur für Medikamente.

Ich war zuletzt jedoch vor einem Jahr beim Psychiater, da ich zwischenzeitlich keine Medikamente genommen hatte.

Ich habe dann 2-3 Monate vorher versucht einen Termin beim Psychiater zu bekommen, da es mir schlechter ging und ich wieder mit Medikamenten anfangen wollte.

Die Wartezeiten waren aber extrem lang und kurzfristig hab ich keinen Termin bekommen, weshalb ich meine Symptome mit dem Therapeuten in den Griff bekommen musste.

Vor 2 Wochen ging es mir dann noch schlechter, ich konnte kaum schlafen und war bettlägerig, konnte also auch nicht an der Abschlussarbeit weiterarbeiten.

Da mir nicht klar war, wielange das anhält und ob ich erneut eine Verlängerung brauchen werde, habe ich weiter mit meinem Therapeuten versucht das in den Griff zu bekommen.

Es hielt über 2 Wochen an und daher hat mein Therapeut ein Schreiben verfasst an den Psychiater, wo er die Verschlimmerung meiner Symptome beschrieben hat und der Psychiater konnte mir einen kurzfristigen Termin geben (am Montag), wo er mich dann für die 2 Wochen prüfungsunfähig geschrieben hat und mir Schlafmittel und Antidepressiva verschrieben hat.

Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll?

Das Prüfungsamt wollte eine Erklärung warum das 2 Wochen rückattestiert ist und ich habe Ihnen das oben gesagt, es war mir nicht klar wielange das anhält und ob ich überhaupt eine Verlängerung brauche/ein Termin beim Psychiater war kurzfristig nicht machbar (nur durch das Attest meines Therapeuten). Ich habe auch angeboten meinen Psychiater und Therapeuten von der Schweigepflicht zu entbinden.

Ich habe bislang keine Antwort zurück erhalten (das lief alles per E-Mail) und weiß nicht weiter.

Mir ist auch nicht klar, warum beim ersten mal eine rückwirkende Attestierung angenommen wurde und beim zweiten mal nicht?

Was soll ich tun? Ich bin fast mit der BA fertig und soll jetzt wegen meiner Erkrankung alles wiederholen?

Gibt es keine Härtefallregelungen?

Krankheit, Gesundheit und Medizin, Abschlussarbeit
Wie wertet man die Sprache in Abschlussarbeiten?

Hallo zusammen,

Ich habe meine Abschlussarbeit (80 Seiten) abgegeben und trotz 2 Korrekturdurchgängen noch unzählige Fehler drin. Vor allem was die Kommasetzung betrifft. Ich hatte ein Lektorat beauftragt, dass sich am Ende als Betrügermasche herausstellte. Die haben auf ihrer Homepage behauptet, sie korrigieren auch Bücher. Die Korrektur haben sie nicht sauber durchgeführt und ganze Abschnitte übersprungen. Ich hatte vie Geld gezahlt, aber sehe mein Geld nie wieder. In den Rezensionen der Homepage stehen viele Beschwerden von Studenten, die das Gleiche erlebt haben. Ich habe es erst jetzt gelesen und bin total aufgebracht.

Nun mache ich mir Sorgen um meine Note. Ich habe mir die Bewertungskriterien des Lehrgebiets noch einmal angeschaut: Für Sprache und Stil werden 4 Punkte von 32 vergeben. Macht 0.7 Notenpunkte aus. Recht viel. Es wird aber nur eine "überwiegende" korrekte Rechtschreibung und Grammatik verlangt. Außerdem zählen auch eine gute wissenschaftliche Ausdrucksweise, nicht wertend, und ein einheitlicher Zitationsstil.

Meine Frage, wenn die Ausdrucksweise gut ist und die Zitation auch korrekt, und nur eine überwiegende korrekte Rechtschreibung verlangt wird, würden die mir doch keine ganzen 4 Punkte abziehen bei Rechtschreibfehlern, oder?

Ich finde es schwierig einzuschätzen, wie man 4 Punkte für 80 Seiten vergibt und welche Fehlerquote erlaubt ist, um doch noch Punkte zu bekommen.

Wieviel Punkte würden die evtl. aziehen?

Wie seht ihr das?

Deutsch, Studium, Schule, Betrug, Sprache, Noten, Master, Bachelor, Bachelorarbeit, Grammatik, Hochschule, Lektorat, Rechtschreibung, Universität, Abschlussarbeit, Ausbildung und Studium, Studium und Beruf
Zwei Literaturquellen in Inhaltsverzeichnis vergessen - schlimm?

Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem meine wissenschaftliche Hausarbeit drucken und binden lassen und eingereicht. Nun habe ich im Nachhinein zufällig festgestellt, dass ich zwei Literaturquellen vergessen habe, im Literaturverzeichnis zu erwähnen. Im Fließtext sind sie nach APA mit Autor und Jahr erwähnt. Ich hatte die Quellen noch nachträglich hinzugefügt und möglicherweise das Literaturverzeichnis nicht richtig aktualisiert.

Ansonsten bin ich sehr sorgfältig bei der Erstellung des Literaturverzeichnisses vorgegangen und habe ich an die Vorgaben gehalten. Ich habe die Arbeit auch sehr oft Korrektur gelesen und auf Inhalt und Formalia überprüft.

Es ärgert mich daher besonders, dass ich diese Quellen nicht im Literaturverzeichnis erwähnt habe, bei der ganzen Arbeit, die ich hinein gesteckt habe. Meint ihr es gibt viel Abzug? Oder fällt es den Dozierenden möglicherweise gar nicht auf? Es zählt aber noch nicht als Plagiat oder? Die Quellen wurden ja im Fließtext kenntlich gemacht, jedoch nur im Literaturverzeichnis vergessen..

Ich bin wirklich genervt, dass so etwas passiert ist (bei dem ganzen Korrekturlesen) und hoffe, dass ihr mir etwas Auskunft geben könnt bzw. eure eigenen Erfahrungen mit mir teilen könnt.

Vielen lieben Dank und liebe Grüße

Maike

Deutsch, Studium, Hausarbeit, Literatur, Universität, wissenschaftliches Arbeiten, zitieren, Abschlussarbeit, Quellen, APA, Literaturverzeichnis, Quellenangabe, wissenschaftliche Arbeit, Zitation
Kann ich - um die Frist für die Abschlussarbeit als Masterand zu verlängern - die Vertragszeit im Unternehmen verlängern?

Guten Tag liebe Leute,

ich bin dabei mein Masterstudium zu beenden. Zu diesem Zweck möchte ich gerne im Unternehmen ein Thema bearbeiten. Prinzipiell stellt die Hochschule dafür 5 Monate ab Anmeldung zur Verfügung, um ein Thema anzumelden und dann abzugeben. Das Thema und Unternehmen sind allerdings so komplex, dass dieses in 5 Monaten leider nicht zu schaffen ist. Deshalb möchte ich gerne wissen, ob ich einen Vertrag mit dem Unternehmen über 7-9 Monate Laufzeit vereinbaren kann, ohne das der Staat sagt, Bearbeitungszeit (5 Monate) muss gleich der Vertragszeit entsprechen. Grundlegend ist es so, dass man als Masterand zum Anfertigen einer Abschlussarbeit keine Abgaben zu leisten hat. Dem Staat würden hier also Steuern verloren gehen. Da die Einarbeitungszeit in das Thema allerdings nur für die Masterarbeit gedacht ist, und nicht dazu, Aufgaben im Unternehmen zu übernehmen, wäre es eigentlich legitim einen längeren Vertrag machen zu können. Alternativ könnte ich ebenso ein freiwilliges Praktikum machen, bei dem ich aber Abgaben zu leisten hätte. Ich wären dann auch verpflichtet Aufgaben zu übernehmen, die nichts mit meiner Masterarbeit zu tun hätten.

Ist es also Möglich einen Masterandenvertrag mit einer längeren Laufzeit abzuschließen als die Hochschulordnung zur Bearbeitung der Masterarbeit vorschreibt?

Vielen Dank für eure Unterstützung

Studium, Vertragsrecht, Abschlussarbeit
Projektarbeit staatlich geprüfter Betriebswirt?

Hallo zusammen,

ich schreibe aktuell meine Projektarbeit für den staatlich geprüften Betriebswirt im Bereich Absatzwirtschaft und Marketing. Meine Fernuni ist dabei die ILS.

Meine Projektarbeit beschäftigt sich mit dem Aufbau eines Teams zur Lead-Generierung und die Eingliederung dessen in das Unternehmensumfeld.

Meine Einleitung beschäftigt sich hauptsächlich mit dem betrachteten Unternehmen und mit dem Thema der Lead-Generierung an sich. Ist also als Einführung in das Thema zu betrachten.

Im Hauptteil starte ich recht detailliert mit der Analyse des aktuellen Zustandes und zeige diesen auf.

Anschließend switche ich praktisch zur Aufsetzung eines Projektes über. Hier orientiere ich mich sehr stark am Thema "Projektmanagement", d.h. ich gehe die Schritte Projektvorbereitung, Projektplanung und Projektterminierung detailliert durch.

An diesem Punkt stehe ich dann aktuell auf dem Schlauch bzw. komme nicht weiter.

Nach der Terminierung des Projektes mit Hilfe eines Projektstrukturplans ist das Projekt ja theoretisch fertig geplant. Zur Ausfürung und zum Abschluss des Projektes kann ich ja noch nicht viel sagen, da dieses ja erst aufgrund meiner Arbeit umgesetzt werden soll.

Gehe ich hier zu theoretisch vor? Ist es besser hier nochmal z.B. auf die Qualitätsrichtlinien einzugehen, bzw. die Theorie der Lead-Generierung nochmal aufzugreifen?

Mir fehlt so ein bisschen der Ansatz was wirklich gewünscht wird.

Ich freue mich auf eure Erfahrungen!

Studium, Schule, Abschlussprüfung, Bachelorarbeit, Betriebswirt, Betriebswirtschaft, BWL, Fernstudium, ILS, Projekt, projektarbeit, Weiterbildung, Abschlussarbeit, staatlich geprüfter Betriebswirt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro