"Kellerloch" eigenmächtig (ohne Vermieter) "abgedichtet" - war das gut?

Hallo! Mein Vermieter hat vor einiger Zeit in dem auch von uns bewohnten Mehrfamilienhaus im KELLER einige Umbaumaßnahmen vorgenommen. - So weit, so gut! - Aber einige Kellerräume waren schon dermaßen heruntergekommen, dass er diese zunächst gar nicht mehr renoviert, bzw. vermietet hat: der alte Putz dieses ca. 70 Jahre alten Hauses (Keller wohl noch älter?)ist in der letzten Zeit in diesen Kellerräumen schon fast komplett heruntergefallen (so dass man z.T. das nackte Mauerwerk sieht; der Putz hat sich stark "nach vorne gewölbt": d.h. zwischen Putz und Mauerwerk ist "viel Luft": berührt man an diesen Stellen, fällt der Putz herunter! Es riecht in diesen Räumen auch muffig und moderig: sicher sind die Wände auch nicht ganz trocken überall, es gibt da sicherlich z.T. SCHIMMEL. - ABER: der (neue) Vermieter  lässt in einem dieser Räume einfach das "FENSTER auf", indem er den "FEnsterflügel" vor ca. 1 Jahr ausgebaut hatte, so dass die kalte Polarluft selbst im Winter lustig dauerhaft in diesen Kellerraum hineinströmen kann ...

Ich habe ihn deswegen schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht: doch er versteht kaum DEUTSCH (er ist Rumäne); und leider auch kein Englisch oder Französisch (wirklich schlecht, diese Kommunikationsbarrieren!) ... - Tatsache aber ist: "abgedichtet" hat er das "Fenster" weiterhin nicht!

Ich bin dann letzte Woche selbst zur Tat geschritten (als die kalte Polarluft kam): um das völlige Auskühlen des Kellers zu verhindern, habe ich einfach ein altes, dünnes Brett vor den alten, vergammelten Fensterrahmen geschraubt, um das "Loch abzudichten" ...  -  Die Kaltluft sollte damit erst mal "ausgesperrt" sein ...

Der Vermieter weiß davon bis jetzt noch nichts.  - Inzwischen bin ich im Urlaub. ..

"Rein rechtlich" war mein eigenmächtiges Handeln sicher "nicht o.k.", oder? ! -  Aber ich hatte echt Angst um die Bausubstanz "unseres" Hauses!

"Rein technisch" war mein Vorgehen aber doch sicher in Ordnung, oder?

- Oder sollte es etwa für das etwas feuchte Mauerwerk "besser" sein, wenn man dieses in der kalten Jahreszeit "non stop" der Kälte dauerhaft aussetzt?

Oder hätte ich das besser nicht tun sollen? - Warum dann nicht?

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Shisha im Keller rauchen?

Servus Leute!

Ich habe folgendes Problem:

Meine Kumpanen und ich haben immer im Keller Shisha geraucht. Wir haben es uns dort richtig gemütlich gemacht und uns fast täglich nach der Arbeit zum Shisha rauchen verabredet, da es für uns der perfekte Ort zum Runterkommen war.

Soweit so gut, nun machen uns unsre Nachbarn aber einen Strich durch die Rechnung. Sie kommen wirklich jedes mal (ohne Klopfen oder jegliches Ankündigen) in den Keller rein. An dieser Stelle bekommen wir immer das gleiche gehört: ,,Es kann ja sein, dass jemand einen Rauchmelder im Keller installiert hat blablabla...Lasst das lieber..." Nun ja, dass diese Nachbarn (Ich sags mal so: Sie sind nicht gerade kompetent und so ziemlich die unbeliebtesten im Dorf, da sie ÜBERALL ihre Nase reinstecken und ihren Senf dazu geben müssen ) ständig reinplatzen nervt auch gewaltig, aber ich mein, wir passen doch auf, dass nichts passiert (Kohle etc ist unter ständiger Aufsicht), wir wissen, dass sich in den Kellerräumen kein einziger Rauchmelder befindet, außerdem benehmen wir uns und schauen, dass wir keinen Anwohner belästigen (Was bei jenen Nachbarn nicht gerade der Fall ist).

Es hat also keiner ein Problem mit dem Shishakeller bis auf diese eine Nachbarspaar.

Können sie uns das Shisharauchen im Keller verbieten, obwohl wir stets aufpassen dass nichts passiert? Ich mein es ist unser Ort, wo wir chillen können und rausgehen wird zur kälteren Jahreszeit auch schwer.

Ich hoffe auf eure Hilfe und bedanke mich im Vorraus!

Shisha, Mietwohnung, Keller, Nachbarn
Welche Bitumen-Beschichtung eignet sich für Kelleraußenwände?

Hallo zusammen,

 

wir wollen zur Sicherheit (da wir einen Bagger dahaben und der Bauunternehmer das Aufgraben übernehmen kann) die Kelleraußenwände aufgraben und abdichten + isolieren. Der Energieberater wird die Isolierung noch vorgeben. Von den 2.10m Kellerwänden sind etwa 1,5m im Erdreich. Die bisherige Kelleraußenwand hat bereits eine Bitumenschicht, die an vielen Stellen jedoch nicht mehr schwarz ist. Das Haus steht auf ca. 30cm Streifenfundamenten.

 

Für die Beschichtung habe ich auf Bauhaus folgende Artikel gefunden:

  1. Bsp. beim Bauhaus "Bitumen-Dickbeschichtung 2 K" für Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit.
  2. Dann gibt es noch "Bitumen-Dickbeschichtung 1 K", was wohl elastisch, rissüberbrückend und alterungsbeständig ist.
  3. Von MEM wiederum gibt es ein Isolieranstrich was auch wasserabweisend ist und geeignet für Betonflächen, Putz und Fundamente.
  4. Des Weiteren habe ich noch "Bitumen-Dichtungsmasse Dachplast Flex" gesehen. Diese Bitumen-Latex-Emulsion zur Abdichtung von Bodenfeuchtigkeit an Bodenplatten und Wänden bei erdberührten Bauteilen einsetzbar.
  5. Zuletzt gibt es aber auch Bitumenfreie Abdichtung wie zum Beispiel "Ultrament Reaktivabdichtung Easy Dicht".

 

1.Frage: Was für eine Bitumen-Beschichtung würdet ihr empfehlen? Ist es eher Jacke wie Hose, was man hier verwendet? Muss man ggf. auch noch grundieren? Ich würde gerne auch gleich das Fundament beschichten. Wobei der sehr rau, bzw. uneben ist. Kann man hier auch direkt eine Beschichtung auftragen oder davor lieber erst glätten?

2.Frage: Laut einem Bauunternehmen könnte man eine komplette Hausseite + eine Hälfte problemlos aufgraben. (inkl. Fundament). Wie seht ihr das? Ich sehe das kritisch. (Wollte von unserem Architekten auch noch eine Meinung einholen)

Haus, Sanierung, Architekt, Fundament, Keller, Statik, Statiker
Falsches Kellerabteil belegt - unangekündigte Räumung?

Hallo!

Ich habe versehentlich in unserem 10 Parteien-Haus das falsche Kellerabteil benutzt, auch noch ohne das Abteil zu verschließen. Zur Zeit der Belegung war das Abteil unbenutzt und ich wollte meine Campingausrüstung für den Winter dort lagern. Uns steht, laut Mietvertrag, ein Kellerabteil zu. Dementsprechend habe ich mich für das einzige leerstehende entschieden.

Nun war das Abteil auf einmal neu belegt, auf Nachfrage bei der Mietgesellschaft dachte man, meine abgestellte Sachen (zum Großteil in eine Campingdecke eingewickelt) seien hier illegal abgestellt wurde und hat alles entsorgt. Aufgrund Wechsel der Abteile in den vorherigen Jahren ( andere Wohnungsbewohner, aber gleicher Mietvertrag), ist unser Abteil mit einer anderen Partei vertauscht worden. Es ist aber auch aufgefallen, dass insgesamt ein Abteil zu wenig zur Verfügung steht.

Im Telefonat wurde mir die Hälfte des Wertes der entsorgten Ausrüstung zugesichert, und auch die Möglichkeit eines anderen Kellerraumes in Aussicht gestellt.

Frage: Sollte ich mich mit der Hälfte zufriedengeben? Ist es erlaubt in dieser Situation ohne Ankündigung im Haus eine Räumung durchzuführen. Vor allem in Anbetracht dessen, dass man zu den Abteilen nur kommt, wenn man vorher 2 Türen mit dem Hausschlüssel öffnet? Hätte hier nicht klar sein müssen dass einer der Mieter des Hauses hier irrtümlich seine Sachen abgestellt hat?

Miete, Recht, Keller
Nachbarn handeln unfair?

Hallo ihr Lieben,

habe folgendes Problem: ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Mietpartein. Familie A sind leidenschaftliche Fahrradbastler, doch habe ich das Gefühl als würden sie den gesamten Fahrradkeller für sich beanspruchen. Der Keller ist ohnehin schon klein. Meine Familie hat 3 Fahrräder im Keller, eine weitere Familie 2 und Familie A hat sage und schreibe 12 Fahrräder sowie 10 ausgeschlachtete Fahrräder ( 10 Rahmen und unzählige Reifen) im Keller stehen.

Ich finde das unfair!!! Die ausgeschlachteten Teile gehören meines Erachtens in seinen Privatkeller, ich habe ja auch nicht meine Hobby-gerätschaften im Fahrradkeller. Das habe ich Familie A so gesagt.

Habe schon etliche Male aufgeräumt und meine Zeit investiert, diesen Keller wieder zugänglich zu machen. Jetzt, wo nach dem Aufräumen wieder mehr Platz ist, breitet sich Familie A wieder aus. Das geht schon seit März so, ich Räume auf, die breiten sich aus, schließlich Räume ich wieder auf und und und ...

Habe die Familie, wie zuvor schon erwähnt, darauf angesprochen, wurde jedoch nur als Dumm und dämlich abgestempelt. Es hieße, dass ich der Asoziale wäre, eine richtige Begründung gab es nicht. Möglicher Weise hält man mich für intolerant? Ebenso hat man sich nie für das Aufräumen bedankt, umgekehrt, ich wurde beschuldigt Sachen beschädigt zu haben, die ohnehin schon sehe kaputt sind.

Was soll ich tun? War meine Aufräum-Aktion ungerechtfertigt? Kann jemand meine Intention nachvollziehen ? Habe von meiner Mutter, die sich alles gefallen läst, schon einen auf den Deckel bekommen. Bitte um Rat.

Danke

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Was sind die Vor- ud Nachteile, wenn man Kellerräume zu Aufenthaltsräumen (Wohnzwecke) umbaut?

Hallo, 

wir sind gerade am Überlegen, zwei Kellerräume für Gäste-WC, Gästezimmer und Hobbyraum umzufunktionieren. Das Ganze soll dann über eine zusätzliche Treppe direkt vom EG zu erreichen sein. Es kommt ebenso ein Anbau mit Unterkellerung hinzu, wo ein weiteres Schlafzimmer darin Platz finden soll. 

Nun sind wir am Überlegen, ob wir dabei den unterkellerten Anbau als normale Raumhöhe ausführen lassen sollen und ggf. auch die Raumhöhe der bereits vorhandenen zwei Kellerräume erhöhen sollen (Ca. 20cm). Der Boden besteht aus Backsteinen.

Hier versuchen wir derzeit die Vor- und Nachteile abzuwägen. Was seht ihr für Vor- oder Nachteile der Raumerhöhung (abgesehen von den Investitionskosten). 

  • a) Raumhöhe bleibt bei 2.15m
  • b) Raumhöhe erhöhen auf 2.3m oder 2.4m

1. Vorteil b: Wenn man die Raumhöhe steigert und ggf. auch andere Auflagen erfüllt (Bsp. 10 oder 12,5% Fensterfläche, Notausgang, Parkplatz...) hätte man offiziellen Wohnraum und damit mehr QM-Fläche für das Erdgeschoss. 

2. Nachteil b): Wenn man selber im EG wohnt und das OG vermietet, hätte man anteilig mehr Wohnfläche und somit einen anderen Aufteilungsschlüssel bzgl. Grundsteuer, Nebenkosten usw. Richtig? Wäre das andererseits aber überhaupt fair, wenn man dort alles einrichtet, aber nur 2.15m Raumhöhe hat und deshalb die Flächen in keiner Nebenkostenabrechnung aufnimmt?

3. Nachteil a): Man könnte später die Kellerräume nicht an einen Single oder Student separat vermieten, da keine Aufenthaltsräume. Oder kann man es trotzdem vermieten, wenn man dabei sagt, dass es keine Aufenthaltsflächen sind, obwohl man weiß, dass dort Personen übernachten und wohnen?

4. Nachteil b): Höhere Prämien bei Versicherung…

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