Mietspiegel und Keller, was ist erlaubt?

4 Antworten

im Mietvertrag wurde Wohnung und "Keller" zusammen vermietet, aber einzeln aufgelistet? Er hätte euch den Keller nicht mitvermieten brauchen; nur die Wohnung.

oder habt ihr 2 verschiedene Mietverträge? damit liegt der Vermieter im Rahmen

warum wurde der Mietvertrag in der Konstellation unterschrieben? Das lag in deiner Hand es abzulehnen

madmarian 
Fragesteller
 22.09.2019, 16:59

Im Mietvertrag sind Wohnung und Keller zwar einzeln aufgezählt, aber wir haben nur einen Mietvertrag, und der Keller kann nicht NICHT gemietet werden, denn er ist ohne Tür, offen, aus unserem Wohnbereich verbunden. Ich vermute, dass der Vermieter, um die Mietpreisbremse wissend, so ein Schlupfloch wähnte, dennoch eine hohe Miete zu nehmen, zumal mit 1400,- in HH für 140m2 (also quasi 10,- pro m2) die Miete "normal" ist, man wird kaum was günstigeres finden. Was nicht bedeutet, dass es kein Wucher ist. Da ich eine 7köpfige Familie habe, grenzte es schon an ein Wunder, überhaupt eine Wohnung zu finden, die so gross und bezahlbar ist. Vermieter müssen einen ja nicht nehmen, und Familien werden gerne ausgegrenzt. Wir hatten bereits 4 Jahre lang gesucht, und bisher nur absagen erhalten, oder Wohnraum gefunden, der für Kinder nicht geeignet war (kein Garten, keine Abstellflächen - 7 fahrräder, wohin? etc...) - Eine Wahl hatten wir also nur theoretisch.

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Falsch entweder gehört der keller zur Wohnung und steht im Mietvertrag oder man hat keinen keller Aber extra einen keller mus man nicht mieten und erst recht nicht beiden preisen!

Er hat wohl unrecht un versucht euch abzuzocke ! Einfach die stadt anrufen oder das Wohnungsamt die kann dazu genaueres sagen!

bwhoch2  21.09.2019, 20:43

70 m² nutzbarer Keller sind schon etwas anderes, als das, was man sonst als Keller zu einer Wohnung dazu bekommt. Dass der Vermieter für einen derart großen Keller separat Miete verlangt, ist absolut nachvollziehbar.

Bei der Besichtigung hat Euch alles gut gefallen und zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift wart Ihr auch einverstanden. Und nun wollt Ihr nachtarocken?

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madmarian 
Fragesteller
 22.09.2019, 17:15
@bwhoch2

dass Wohnraum sehr sehr teuer ist, ist Fakt. Ich kann mich dagegen so sehr aufregen, wie ich will, dadurch werde ich sicher keinen günstigeren finden. Nun hat aber der Staat eine Mietpreisbremse verabschiedet, und zurecht, denn die steigenden Mieten bedingen steigende Mieten, es gibt also kein Ende absehbar, wenn hier nicht der Staat eingreift und verhindert dass irgendwann nur noch DINKs (double income, no kids) wohnraum leisten können.
Nach dieser Mietpreisbremse liegt unsere Wohnung nicht nur 50 oder 100, sondern 500€ über dem ortsüblichen Mittel, was 55% sind, und somit also auch wucher, was mich tatsächlich selber überraschte (wir hatten bisher zwar für 120m2 900,- gezahlt, also weit weniger, aber neue Mietverträge lagen inzwischen alle bei teilweise weit höheren Preisen).

was mich nun bewegt, diese Miete anzumahnen, ist, dass wir in Klinsch mit den (über uns wohnenden) vermietern gerieten, ein sehr altes Ehepaar, das uns immer wieder vorschriften macht, wie wir den Garten zu pflegen oder die MArkiese zu behandeln haben etc. Neulich platzte mir der Kragen, und ich wies darauf hin, dass sie als Vermieter uns die Metsache übergeben haben, und kein Anrecht darauf hätten, uns zu mikromanagen. AM meisten regte sich der Vermieter zB. darüber auf, dass ich im großen Kellerraum keinen Hobbyraum für unsere Kinder, sondern eine Hobby-Werkstatt eingreichtet habe, von der aus ich manchmal arbeite - ich bin instrumentenbauer. Der Vermieter ist 84 Jahre alt, und verpasst keine Gelegenheit, bei jedem Gespräch darauf hinzuweisen, dass sie sich sehr freuen würden, wenn wir dort für die Kinder einen Hobbyraum einrichten.

Als der Streit eskalierte - wir fühlten uns nicht wie Mieter, sondern wie ihre Kinder, die von ihnen Befehler erteilt bekommen, und alles um ähnlich unsinnige Dinge, nicht etwa wegen Lärm, mangelnder Gartenpflege oder so, sondern wirklich lächerlichen Dingen - warf man uns vor, wenn wir nicht zufrieden wären, könnten wir ja ausziehen, wir würden ja immerhin sehr (!) günstig dort wohnen. Und das, obwohl ich vor kurzem noch keine 1000m entfernt für 500,- weniger gewohnt habe. Nein, die miete ist nicht günstig, und wie ich durch einen Check erfuhr, sogar eben diese 500,- zu hoch.

Wer würde nicht die Mietpreisbremse heranziehen (wie, keine ahnung, das muss ich noch ermitteln, ich will jedenfalls kein dubioses online-portal verwenden, das uns dann noch abzockt), wenn man rückwirkend seit unserem Einzug vor einem Jahr 400, miete zurück fordern kann?

ich bin als Familienvater von fünf Kindern, selbständig, sicher keine Geldgeschenke gewohnt, und muss mich ohne jegliche staatliche Unterstützung durchschlagen. Ein Vermieter, der mich wie seine Kinder trietzt - wir mögen sie sehr, aber sie übertreten ihre Grenzen sehr häufig -- und dann noch glaubt, dass wir eigentlich dankbar sein müssten, weil sie uns aufgenommen haben und sehr günstig wohnen lassen, das muss ich nicht auf mir sitzen lassen. Und nur, weil ch den Vermieter an sich mag, zahle ich nicht freiwillig 400,- mehr pro monat, wenn es Gesetze gibt, die uns vor Wucher schützen.

Bleibt die Frage, ob der Keller einfach aus der Kalkulation für die Metpreisbremse genommen werden darf. Gibt es da irgendwelche nachschlagbaren Gesetze? Kann ja nicht willkürlich sein...

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herakles3000  22.09.2019, 17:35
@bwhoch2

Das ist Dan was anderes als ein normaler keller ! Das ist Dan eher ein partykeller bei der Größe!

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bwhoch2  22.09.2019, 18:12
@madmarian

Kann es sein, dass Ihr in einem Haus mit zwei Wohnungen wohnt oder sind in dem Haus noch mehr Wohnungen vermietet?

Wenn es nur die zwei sind, also Eure und die der Vermieter, dann könnt Ihr ohne Begründung gekündigt werden. Dann wärest du mit Frau und 5 Kindern schnell raus. Ihr hättet dann zwar immerhin 6 Monate Kündigungsfrist, aber wie einfach ist es, eine andere passende Wohnung mit soviel Platz zu finden - noch dazu in Hamburg?

Ich nehme an, es gibt gewisse Gründe, warum es unbedingt Hamburg sein muss, obwohl Du selbständig bist. Wenn nicht, wie wäre es mit einem Umzug ins gar nicht so weit entfernte Mecklenburg-Vorpommern?

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madmarian 
Fragesteller
 22.09.2019, 19:00
@madmarian

im Übrigen hatten wir vorher eine 120m2 wohnung mit 80m2 Kellerfläche. Den Keller haben wir nicht extra gezahlt. Der war allerdings auch feucht.

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Suche einmal nach der Landesbauordnung in Deinem Bundesland und dort nach vermietbarer Fläche.

Oft fallen Kellerräume gar nicht unter die zu vermietende Fläche.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat
madmarian 
Fragesteller
 22.09.2019, 19:14

finde da leider nichts, nur dies, was meine Frage wohl schon beantwortet:
https://community.beck.de/2015/06/05/mietpreisbremse-im-keller

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oklein  22.09.2019, 19:47
@madmarian

Ja, der Artikel ist auch für mich schlüssig.

Auf was ich hinauswollte, ist die Frage, ob es sich - ähnlich wie im Artikel am Schluss angesprochen - überhaupt um einen wohnungsähnlichen Raum nach LBO handelt oder dieser ausschließlich als Lagerraum genutzt werden darf. Prüfe einmal insbesondere §46 in dem Link: http://www.baurecht.de/landesbauordnung-Berlin.html#Aufenthaltsraeume_und_Wohnungen_in_Kellergeschossen_und_Dachraeumen

Das wäre

  1. Bei der Bemessung der Miethöhe relevant
  2. Bei der Nutzungseinordnung. Wenn der Raum wissentlich vom VM als Aufenthaltsraum vermietet ist (unabhängig von der Benennung als "Keller"), dann könnte auch das ein Ansatz sein.
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madmarian 
Fragesteller
 23.09.2019, 11:25
@oklein

dem entnehme ich, wenn nur Kellerfenster da sind (bei ca. 1,20m Höhe) ist es en normaler Keller? Ich kann bei der Berechnung des Mietspiegels bei Häusern zwischen 1961-1967 gar keinen Keller extra angeben, der scheint irrelevant zu sein?!

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oklein  23.09.2019, 22:10
@madmarian

Ich entnehme einem anderen Kommentar von Dir, dass der Keller ohne bauliche Trennung, insbesondere im Brandschutz, mit der eigentlichen Wohnung verbunden ist. Wenn dann auch noch der Keller selbst gem. LBO nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf (bzw. als Aufenthaltsraum), dann kann er m.E. gar nicht mit einem eigenen Vertrag vermietet werden.

Die Ferndiagnosen hier (inkl. meiner) sind aber ohne Ortskenntnisse nur die Hälfte wert. Es kann sich ggfs. lohnen, dies mit einem Sachverständigen oder Architekten zu prüfen. Evtl. hast Du ja in der Bekanntschaft jemanden.

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madmarian 
Fragesteller
 28.09.2019, 10:41
@oklein

Habe inzwischen mit dem Mieterschutzbund gesprochen. Und was ich erfahren habe, hat mich sehr ernüchtert: ich habe recht, die Miete ist zu hoch, und das getrennte Vermieten des Kellers nicht rechtmässig. Allerdings hatte man uns gleich im nächsten Atemzug gewarnt, daraufhin gegen die Vermieter vorzugehen. Es würde eine Feststellungsklage benötigen, um juristisch einwandfrei die Situation zu klären, und der Mieterschutz in Deutschland ist quasi nonexistant, d.h die Vermieter können, wienfach weil sie dann verärgert sind, und wegen eigenbedarf kündigen, ohne Konsequenzen für sie, da die Eigenbedarfstkündigungen in Deutschland quasi nie überprüft werden. Die Mietpreisbremse ist also ein Witz, ein schlechter. Ja, wir zahlen 400,- z viel im Monat, aber das sei doch besser als wieder Wohnungslos zu sein, denken sie doch an ihre Familie, sagte man mir.

tja, recht haben und recht bekommen.... bin gefrustet, denn unser Vermieter halten uns für undankbar, und sich selber für Wohltäter, und glauben, dass sie hätten weit mehr für die Wohnung nehmen können.

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oklein  30.09.2019, 20:29
@madmarian

Das tut mit für Euch wirklich leid.

Ich denke aber, dass das ein "hausgemachtes" Fehlverhalten der Landespolitik ist. Ich habe schon hunderte von Wohnungen quer durch die Republik gebaut/saniert und würde zum aktuellen Zeitpunkt definitiv keine Investition in Berlin angehen, noch nicht mal eine Garage. Das zeigt sich auch an den Baugenehmigungen. Seit der "Enteignungsdebatte" von rot/rot/grün sank die Zahl der Genehmigungen um 3,8% bei Euch. Wie soll da günstiger Wohnraum NEU entstehen? Und das wiederum ist ein zusätzlicher Faktor für hohe Mietern für die Bestandswohnungen.

Bei uns in Stuttgart ist aufgrund des Talkessels kein wirklicher Platz für Neubauten, die Mieten entsprechend höher als in Berlin. Aber die jungen Familien ziehen hier vermehrt aufs Land, wo es noch deutlich mehr Angebote gibt.

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Ich kenne das eigentlich nur so, dass ein Kellerraum zur Wohnung gehört ohne weitere Kosten. In der Regel wird die m² Größe des Kellers nicht angegeben.

Umgerechnet beträgt der Kellerraum bei euch 5,71 € pro m², die Wohnung 7,14 € pro m², wobei der Keller nicht als Wohnfläche ausgewiesen und somit nicht bewohnbar ist. Deshalb steht die Differenz von 1,43 € in keinem Verhältnis.

Diese Argument kannst du bzgl. deines Anliegens dem VM mitteilen.

dass er noch mehr Miete hätte verlangen können.

hätte hätte Fahrradkette. Viele VM argumentieren so weil sie den Hals nicht voll kriegen können...oh sorry, bin selbst VM, jedoch sozial veranlagt weil ich der Meinung bin, eine Wohnung muss bezahlbar sein und sich den Gegebenheiten eines Mieter anpassen. Die ortsübliche Miete habe ich dennoch im Blick, nutze sie aber nicht erbarmungslos aus.