Zählerschrank muss in Keller verlegt werden?

3 Antworten

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Die technischen Anschlussbestimmungen der Enerigeversorger regeln das. früher war das mal ein echter flickenteppich. da hatte jeder kleine verosrger so seine eigenenen regeln. irgendwann hat sich das mal vereinheitlicht. allerdings nicht auf grundlage einer gesetzlichen regelung oder so sondern eher auf (halb)freiwilliger Basis.

die technischen Anschlussbestimmungen fordern, dass der Zählerschrank in einem frei in der Wohnung zugänglichen Bereich zu sein hat. z.B. in einem Allgemeinkeller, im Hausflur oder in einem speziellen Hausanschlussraum.

dass das unbedingt im Keller sein muss, steht dort nicht, wichtig ist aber, dass ein gewisses Mindestmaß an Tageslicht vorhanden zu sein hat. Außerdem muss der bereich um den zählerschrank frei zugänglich sein. d.h. du brauchst eine ebene, ggf. gesicherte standfläche, 1m rückwärtig, ab vorderkante Zählerschrank so wie links und rechts 20 cm, es sei denn, es ist eine Wand im Weg, dann dürfen es auch mal weniger sein.

lg, Anna

Der Zähler(-schrank) muss in einem Raum mit bestimmten Anforderungen sein, das ist aber nicht seit neuestem sondern schon länger so. Er darf sich nicht in Wohnräumen, der Küche, im Bad oder in Waschräumen oder allgemein feuchten oder besonders heißen Räumen befinden, um mal die für dich wichtigsten Punkte zu nennen. Im Flur oder Eingangsbereich oder im Treppenhaus (sofern er nicht über Stufen angebracht ist) darf er demnach theoretisch montiert werden.

Und selbst WENN eine solche Norm in Kraft treten würde, müsste man deshalb noch lange nicht den Zähler in den Keller versetzen lassen, das wäre ja Blödsinn. Da würde es dann heißen "vom xx.xx.xx ab in allen Neubauten/Neuinstallationen" oder so ähnlich.

loveanimals12 
Fragesteller
 12.04.2019, 23:20

Ich habe mit SWK telefoniert und die Mitarbeiter haben dort gesagt, dass der Zählerschrank nicht im Eingangsbereich sein darf laut neuen Gesetzt. Auch die Handwerker die im Haus waren haben das gesagt. Jetzt bin ich echt verwirrt

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Shalidor  13.04.2019, 11:30
@loveanimals12

Dann ist diese Regelung tatsächlich brandneu und noch nicht zu uns Fachkräften durchgedrungen... So auf die Schnelle finde ich jetzt im Netz auch nichts dazu. Aber wie schon gesagt, in so einem Fall greift der Bestandschutz und es gilt nur für Neubauten, die ab dem Zeitpunkt der Inkrafttretung der Regelung vorgenommen werden. Bereits vorhandene installationen sind davon natürlich nicht betroffen, sonst müsste man ja alle betroffenen Installationen umändern lassen.

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Das es im Keller sein muss glaube ich nicht. Es werden besondere Anforderungen an die Örtlichkeit des Zählers gestellt, klar aber es gibt auch Häuser ohne Keller. Gerade wenn man beim Bau eines Hauses Geld sparen will denn der Aushub für einen Keller ist nicht billig. Zwei Häuser weiter wurde neu gebaut. Ohne Keller.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung