Elektroinstallation PEN auftrennen im Hausnaschlusskasten oder Zählerschrank? Wer hat recht?

Hallo liebe Gute Frage Gemeinde,

vielleicht kennt sich der ein oder andere etwas aus und kann etwas Licht ins dunkel bringen.

Aktuell wird bei uns die Elektroinstallation erneuert, der Elektriker hat jetzt beim Netzbetreiber einen neuen Hausanschlusskasten gefordert, da er wohl in dem alten den PEN nicht auftrennen konnte.

Der Netzbetreiber schickte einen Monteur der sich den Kasten anschaute, mit dem Ergebnis, dass der Kasten in einwandfreiem Zustand wäre, und der Elektriker „im nächst möglichen Punkt“ den PEN auftrennen dürfe (nach einem Regelwerk welches ich jetzt nicht mehr weis) was in unserem Fall der neue Zählerplatz wäre.

Sprich Hausanschlusskasten zu Zählerplatz 4 Adrig>PEN

Außerdem wäre noch eine Klemme auf der PEN Schiene im Hausanschlusskasten frei, auf der aufgetrennt werden könnte.

Sprich> Kein neuer Anschluss

Wir also unserem Elektriker das mitgeteilt und dann meinte dieser, dass aber der dritte Anschluss fehlen würde für den Potentialausgleich.

Wir wieder zum Netzbetreiber, und dieser argumentierte, dass der Potentialausgleich NICHT im Hausanschlusskasten angeschlossen werden müsse, sondern auch im Zählerplatz zulässig wäre.

Mir wurden wieder Regelwerk zitiert, welche ich aber nicht merken konnte.

Bevor ich jetzt wieder zu unserem Elektriker renne…

Kennt sich einer aus und kann sagen wer jetzt recht hat?

Wenn jemand weis wo dass geschrieben bzw. geregelt steht/wird wäre es ganz toll.

Lg.

Elektrik, Elektriker

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