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Ehemaliger Vertragshändler: Alternative zum Vertragshändler?

Guten Abend,

ich habe einen sehr guten BMW E38 von 2000, bin sehr zufrieden, ein tolles Auto.

Aktuell habe ich noch bis Sommer Gebrauchtwagen-Garantie vom lokalen BMW-Händler, mit dem ich auch zufrieden bin, bisher alles super. Service usw. nach der Garantiezeit kann ich mir auch dort leisten, keine Frage, ich kenne die Preise.

Es gibt aber im näheren Umkreis auch einen ehemaligen BMW-Händler, der seit ca. 20 Jahren keine Werksvertretung mehr ist, aber hauptsächlich BMW macht. Die Firma hat einen guten Ruf. Ich denke darüber nach, ob es Sinn machen würde, auch mal dort hinzugehen, wenn die das genauso gut können und ggf. günstiger wären. Angeblich seien das alles altgediente BMW-Leute dort.

Der E38 ist ja kein neues Modell, d.h. die haben zur E38 Neuwagenzeit noch als BMW-Händler firmiert. Es gibt einige E36 und E39 Fahrer, von denen ich weiß, die gehen da hin, die haben da diese Autos damals teilweise neu dort gekauft.

Kann auch so ein Autohaus Inspektionen und Wartungen usw. durchführen wie ein regulärer Vertragshändler?

Klassische "freie" Werkstätten sind für mich KEINE Option - da habe ich bei meinem früheren E38, bei meinem E39 und bei zwei anderen Autos Unfassbares erlebt - und wenn sie gut sind, sind sie so teuer, dass man gleich zum Vertragshändler gehen kann.

Es wäre ja nur eine Idee mit dem ehemaligen BMW-Haus.

Danke & Grüße!

Auto, Werkstatt, BMW, Motor, Autohaus, autowerkstatt, Inspektion

Gewährleistung nach Autokauf?

Guten Morgen! Ich habe im September einen gebrauchten Land Rover Discovery Sport bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Ich hatte extra bei einem Händler gekauft, damit ich eine Gewährleistung habe. Jetzt macht der Wagen die ganze Zeit Mucken, zeigt immer wieder an, dass die Batterie leer ist. Es wurde auch schon vom ADAC ausgelesen und der Wagen war bereits in der Werkstatt. Das scheint wohl ein typisches Problem für den Wagen zu sein, dass er im Stehen Strom verbraucht. Also mindestens alle 12 Stunden einschalten und laufen lassen beziehungsweise fahren, ansonsten springt er nicht mehr an. Der Autohändler verweist nun auf eine externe Garantie, die ich bekommen hätte oder Gewährleistung. Mit einem extra Heftchen, wo ich dann Reparaturen anmelden muss. Allerdings ist es relativ schwierig, da jemanden an die Strippe zu bekommen. Nun frage ich mich, ob das überhaupt zulässig ist? Denn ich habe ja bei diesem einen Händler gekauft. Müsste er dann nicht ein Jahr dafür haften oder gerade stehen? Ich sehe das nämlich gerade bei meinem Freund, der sich auch einen Gebrauchtwagen gekauft hat. Bei ihm sind etliche Mängel aufgetreten und die werden gerade alle vom Verkäufer behoben. Des weiteren habe ich nun zwar mittlerweile schon 12.000 km mit dem Auto gefahren, allerdings zeigt mir das Auto seit heute an, dass die Bremsen stark verschlissen sind. Fällt sowas auch in die Gewährleistung von einem Jahr oder nicht? Mir ist schon klar, das Bremsen Verschleißteile sind. Allerdings wäre ich schon davon ausgegangen, das Bremsbeläge länger als 12.000 km halten. Ich hoffe mir kann dir jemand weiterhelfen. Liebe Grüße

Gebrauchtwagen, Werkstatt, Autokauf

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