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ist der vertrag/vereinbarung anfechtbar oder rechtlich bindend?

Hallo liebe Community,

ich habe im WS 2023/24 und SS 2024 ein verpflichtendes Auslandsjahr gemacht und von meiner Universität ein Stipendium für das WS 2023/24 erhalten. Dieses Stipendium habe ich dadurch bekommen, dass eine Kommilitonin zurückgetreten ist, weil sie BAföG beantragt hat (mittels einer Rangliste wurden die zwei Besten im Kurs ausgewählt, und da ich auf dem 3. Platz war und sie zurückgetreten ist, wurde das Stipendium mir zugewiesen).

Es wurde jedoch mit meiner Uni vereinbart: Ich bin damit einverstanden, den Stipendienplatz (Befreiung von Studiengebühren) in der Bewerbungsrunde WS23/24 nur anzunehmen, wenn die Kandidatin Frau XYZ, die höher in der Rangliste steht, das Auslands-BAföG bezieht.

Falls Frau XYZ das Auslands-BAföG nicht erhält, werde ich die Stipendiengebühren, die an sie anfallen, persönlich an sie überweisen.

Ich bestätige, dass ich ausführlich über dieses Auswahlverfahren informiert wurde und diese Entscheidung bewusst treffe.

(nur von mir unterschrieben im März 2023)

Nun, nach über einem Jahr (seit der Ausreise und über 1,5 Jahre seit der Vereinbarung), hat mich die Kommilitonin kontaktiert und möchte das Stipendium zurückgezahlt haben, da sie kein BAföG bekommen hat. Ich hatte sie ab und zu darauf angesprochen, aber von ihr kamen immer sehr vage Antworten. Im Sommersemester ging ich davon aus, dass sie ihr BAföG erhalten hat, da von ihrer Seite aus die ganze Zeit keine Kommunikation stattgefunden hat.

Die Universität hält sich auch aus dieser Sache raus, da das persönlich zwischen uns ausgearbeitet werden soll.

Nun meine Frage an euch: Ist dieser Vertrag noch rechtlich bindend, oder kann ich mich dagegen wehren? Da sie sich nicht darum gekümmert hat, bin ich für sie quasi wie eine „Versicherung“. Ich habe aufgrund des Stipendiums selbst kein BAföG beantragt und musste die restlichen Lebenshaltungskosten aus eigener Tasche zahlen.

Vielen Dank im Voraus! Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.

Vertrag, BAföG, Hochschule, Stipendium, Student, Vereinbarung, Anfechtbarkeit

Vertrags falle?

Vor ca. 3 Wochen hat es bei uns geklingelt. Tür geöffnet, stehen da 3 Mann von Maxprom ( oder so ) im Auftrag von O2. So weit so gut, sie möchten nachfragen ob wir nicht Glasfaser haben möchten. Verträge angeschaut und für einen O2 Home L Vertrag entschieden, und den Vertrag noch an der türe unterschrieben. Es kam dann eine Email von O2 mit den Infos zum Vertrag. An der Tür wurde uns versichert das wir den Vertrag noch per Post bekommen, heute 3 Wochen später noch nichts da.

Par Tage nach dem sie da waren hängt im Hausflur ein Zettel vom Vermieter das sie mitbekommen haben das die da waren, und sie keine Kosten die aufkommen werden übernehmen.

Darauf hin in der Hotline angerufen und gefragt ob es irgendwelche Kosten gibt die wir jetzt bezahlen müssten. Man sagt uns das wir nichts bezahlen müssen da wir auch die Anschluss gebür mit einem Rabatt auf null gesetzt haben.

Jetzt kommt ab und zu eine Email von O2 man soll doch bitte den SEP-Lastschrift zulassen ( oder so ) noch nicht gemacht da ja auch noch nichts passiert ist.

Heute kam eine Email von der Telekom in der wir uns einen Termin aussuchen können zum Abschluss/Installation.

Wir sind etwas verwirrt und fragen uns ob wir nicht in eine Falle getappt sind wo wir jetzt nicht mehr raus kommen.

Der Vertrag geht dann 24 Monate.

Vielleicht hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht oder kann uns sagen wie der Ablauf von solch einem Vertrag ist da es unser erstes Mal ist das wir so etwas machen. ( Sprich das o2 bei unserem jetzigen Anbieter kündigt und der Vertrag automatisch beginnt und so weit... )

Internet, Kündigung, O2, Vertrag, Vertragsrecht

Kabelinternet verfügbar oder nicht?

Hallo!

Wir haben folgendes Problem:

Wir sind vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen. Internet wollten wir über 1&1 in Form von VDSL beziehen. Das hat blöderweise nicht geklappt, da alle Ports am Verteilerkasten belegt waren und aktuell nur eine 16 MBit/s Leitung verfügbar ist. Da mein Freund im Homeoffice arbeitet, ist dies für uns nicht ausreichend. So lange warten, bis ein Port frei wird, ist auch keine Lösung, da es ja nichtmal eine Warteliste oder Ähnliches dafür gibt.

Nun haben wir uns für einen Kabelinternetvertrag von o2 entschieden. Der Router ist schon unterwegs und der Verfügbarkeitstest sagt, bei uns ist Kabelinternet möglich.
Jetzt haben wir von einem Mitmieter im Haus erfahren, dass auch dieser im Vorfeld Kabelinternet bestellt hatte und auch ein Techniker vor Ort war, dieser allerdings erklärt hat, dass der Hausanschluss und der vorgesehene Kasten im Keller „tot“ gemacht wurden. Der Vermieter müsste beauftragen, dass das Haus wieder ans Netz genommen wird.

Auf Nachfrage bei o2 wurde uns versichert, dass alles bestätigt sei und wir uns keine Sorgen machen müssen. Jetzt fragen wir uns, wie genau das klappen soll, wenn der Hausanschluss offensichtlich nicht angeschlossen ist.
Wir kennen uns nicht wirklich mit diesem ganzen Kram aus..
Was kann denn da schief gelaufen sein? Bzw. was muss eventuell gemacht werden, wenn der Hausanschluss wirklich „tot“ gemacht wurde?
Müssen Kabel verlegt werden? Oder muss die Dose einfach ausgetauscht werden? Wir sind ein wenig ratlos.. vor allem, soll das Ganze auch ohne Techniker funktionieren. Nur so ganz trauen wir dem Braten nicht.

Vielleicht kann uns da ja jemand helfen?

Liebe Grüße!

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