Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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Rechtslage: Miete eines E-Scooters, Produktionsfehler und anderer Mangel?

Ich habe mir beim Marktführer für das Mieten von Elektronik einen E-Scooter gemietet (24,90€ monatlich) für 18 Monate, ich bin volljährig.

Bei mir kam ein neues Gerät an, also alles spitze - bis ich mit dem Teil mal gefahren bin. Das Ventil am Hinterreifen steht sehr weit nach außen und schlägt bei jeder Reifenumdrehung gegen die Stehfläche des E-Scooters, das Ventil bekommt also mehrfach pro Sekunde einen heftigen Schlag ab. Ein Drehen/Abknicken davon ist nicht möglich, da es sich immer wieder in die Ursprungsposition biegt. Das führt dann unweigerlich dazu, dass das Ventil innerhalb von kurzer Zeit herausgerissen wird und der Reifen kaputt ist.

(Habe dieses Modell vorher bei einem Freund getestet, welcher ihn auf Amazon gekauft hat, bei ihm passiert das nicht und das Ventil steht nicht ab. Mein gemieteter Roller ist das identische Modell, lediglich eine andere Farbe und das Logo der Verleihfirma ist aufgedruckt - es handelt sich also um eine Charge, welche direkt für die Vemietfirma produziert wurde und lediglich im Design angepasst wurde).

Daher habe ich mich an den Vermieter gewendet und mir wurde innerhalb von 48 Stunden ein neues Gerät gesendet, ebenfalls brandneu. Tatsächlich liegt beim zweiten Roller aber ebenfalls der Fehler an dem Ventil vor, es schleift und haut gegen die Stehfläche (-> defekter Reifen in kurzer Zeit).

Ich habe mich ein zweites Mal unverzüglich an den Support gewendet und beschrieben, dass innerhalb von kurzer Zeit ein defekter Reifen auftreten wird und ich gerne einen Roller hätte, bei dem der beschriebene Fehler nicht vorliegt. Darauf kam bisher keine Antwort (fünf Werktage vergangen).

Ich gehe davon aus, dass die gesamte Charge dieses Modells vom Vermieter fehlerhaft ist (zwei Roller, beide exakt identischen Fehler). Ebenfalls existiert ein weiterer Mangel: Die Reichweite. Der Scooter ist angegeben mit "bis zu 60km".

Natürlich sind diese Werte oft übertrieben, ist mir klar. Der Roller schafft aber gerade einmal 13km, ich fahre auf gutem Straßenbelag ohne nennenswerte Steigung und unterschreite das Maximalgewicht des Rollers um über 40kg.

Ich hatte mal eine Zivilrechtsvorlesung und habe noch ein wenig Ahnung davon, würde mich aber gerne absichern. Wenn ich es noch korrekt im Kopf habe, könnte ich vom Vertrag zurücktreten sofern auch nach zwei Mängelbeseitigungsversuchen der Mangel immer noch vorliegt.

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Auslaendische Sim Karte dauerhaft in Deutschland nutzen?

Ich habe vor ca. 2 Jahren in Irland eine Sim Karte gekauft und fand dort das Preis Leistungsverhaeltnis besser als in Deutschland. Ich habe fuer eine Prepaid Karte 30 Euro im Monat gezahlt mit unbegrenzten Datenvolumen, SMS, Anrufe und 100 Internationale Minuten in USA usw.

Das findet man in Deutschland so nirgens. Also habe ich seit dem Urlaub die Karte als Zweit Sim in Deutschland genutzt. Habe nur einen billigen deutschen Tarif mit 1 GB, weil ich ja hauptsaechlich die Sim Karte aus Irland nutze.

Normalerweise dachte ich, dass nach ca. 3-4 Monaten irgendwas teurer wird oder die Karte blockiert wird, da man nicht Dauerhaft die Karte im Ausland nutzen soll? Da das Roaming nur fuer Urlaube gedacht sein soll.

Ich hatte aber nie Probleme bis jetzt. Ich nutze die Karte seit 2 Jahren und habe vor ca. 3 Monaten nun auch einen festen 12 monatigen Vertrag dort online abgeschlossen fuer 5 Euro mehr im Monat, aber mit unbrenzten telefonieren weltweit und unbegrenzten Datenvolumen in allen EU Laendern. Auf der Vodafone Seite steht nichts davon, dass es nur fuer Urlaube genutzt werden darf. Nur, dass man es es Europaweit ohne Einschraenkungen nutzen kann. Ausser beim Prepaid. Da gibts nur 30GB ausserhalb von Irland.

https://n.vodafone.ie/roaming.html

Kann das jedes Land bzw. Firma selber entscheiden? Oder gibt's da ein EU Gesetz, dass es nicht Dauerhaft im Ausland genutzt werden sollte? Weil ich meine sowas gehoert zu haben, aber finde auf der irischen Vodafone Seite nichts. Selbst der Kundensupport meint, dass ich meine Sim Karte hier in Deutschland ruhig weiter nutzen kann.

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