PC bestellt und möchte ihn aber retournieren - möglich?
Hallo,
habe mir letzten Freitag diesen PC bestellt und möchte ihn jedoch wieder zurückgeben, da ich einen besseren PC für diesen Preis gefunden habe. Der PC wurde noch nicht ausgepackt bzw. zugestellt
Das Gehäuse, das Betriebssystem und das Case Modding habe ich selber ausgewählt
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen.
„- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind“
Kann ich noch von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen oder ist es hierfür zu spät?
Danke für die Antworten
10 Antworten
Egal ob du es kannst oder nicht, ich würde es zumindest versuchen.
Manchmal nehmen Hersteller es auch einfach aus Kulanz zurück, auch wenn sie es nicht müssten
Ganz davon abgesehen schätze ich mal, dass du das zurückgeben kannst. Die Teile können alle ausgebaut und wiederverwendet werden.
Das Gehäuse, das Betriebssystem und das Case Modding habe ich selber ausgewählt
Das hast du aber nicht selbst nach eigenem Design anfertigen lassen (z.B. 3D-Drucker) bzw. hast dafür einen eigenen Code geschrieben sondern Elemente, die es normal zu kaufen gibt, einfach nach Wunsch kombiniert?
Wenn das so ist, kann ich beruhigen, hiezu gibt es höchtrichterliche Urteile: Das Zusammenstellen eines Rechners aus frei verfügbaren, marktüblichen Komponenten erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Widerrufsrecht für kundenspezifische Fertigung.
Hi,
Du kannst es versuchen.
Wenn ser Händler sich weigert, bleibt eh nur der Rechtsstreit.
Bessere Chancen hast Du natürlich, wenn noch nicht versendet oder Software aufgespielt ist.
Du hast ein Widerrufsrecht. Die individuelle Zusammenstellung aus vorgefertigten Optionen stellt keine Maßanfertigung dar:
Voaussetzung dafür ist natürlich, dass die üblichen restlichen Gegebenheiten des Falls entsprechend geartet sind.
Das Urteil des OLG Brandenburg kann eine Einzelfallentscheidung sein bzw. gilt nicht unbedingt für ganz Deutschland.
Voaussetzung dafür ist natürlich, dass die üblichen restlichen Gegebenheiten des Falls entsprechend geartet sind.
Dann hättest Du das ebenfalls antworten sollen :)
Das versteht sich üblicherweise. Wer eine genaue Subsumtion möchte möge sich bitte direkt an einen Anwalt wenden.
Das gehört alles mit in die Antwort, da Laien dies überlicherweise nicht wissen :)
Wenn der PC speziell für Dich angefertigt wurde - vergiß es.
Andernfalls versuchen
Da wäre ich mir nicht so sicher.