Wann darf man Umgangssprache in Briefen verwenden?
Also:
Ich hatte letztens eine Simulationsrealschulprüfung in Deutsch geschrieben.
Wir hatten eine Lektüre, bei der der Hauptcharakter ("Dario") ein rebellischer Jugendlicher ist, der jetzt seinem Vater (chilliger, dauerhighe Hippie) einen Brief schreibt.
Es gab einige Punkte für "Sprache", also praktisch Wortwahl und so.
In diesem Brief habe ich Sachen wie "Arsch der Welt", "verpisst" und so verwendet, weil dies die Art war, wie der Hauptcharakter das ganze Buch über gesprochen hat.
Außerdem ist der Hauptcharakter jetzt keiner, der einen Brief förmlich schreiben würde m.M.n. .
Ich habe sehr viel Abzug in "Sprache" wegen genau solchen Begriffen bekommen, dazu stand "Ausdrucksweise".
Ist der Abzug berechtigt?
Ich meine, man könnte ja auch sagen, dass man mir wegen Wortwahl Abzug geben könnte, wenn ich solche Begriffe nicht verwendet hätte, weil es nicht so wäre, wie Dario einen Brief geschrieben hätte.
Wie seht ihr das? Darf man solche Ausdrücke in solchen Fällen verwenden, oder muss man zwanghaft immer so förmlich wie möglich schreiben?