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Wer ist auf eBay dafür verantwortlich, wenn ein Paket verloren geht, der Käufer oder der Verkäufer?

ich habe aktuell ein Fall in dem ich einen Artikel ersteigert habe. Artikel wurde am 12. Mai ersteigert und das Lieferdatum wurde mit 19-20 Mai per deutsche Post (unversichert also ohne Sendenummer) angegeben. Kam nix an. Hab daraufhin den Artikel als nicht erhalten markiert und den Verkäufer kontaktiert. Da er antworten musste, hat er irgendeine Sendenummer hinzugefügt und das hat mit meinem Artikel nix zutun. Lieferant war die DHL und die Adresse war auch nicht meine. Hab den Käufer daraufhin nochmal angeschrieben und er meinte passiert halt, er versendet gerade viel und meine Post müsste schon unterwegs sein. Der Artikel wurde am 17. als versandt markiert und die deutsche Post arbeitet selten so verzögert, außer es ist wieder irgendein Streik den ich nicht mitbekommen habe.

Jedenfalls hat er seiner Nachricht noch hinzugefügt, und deshalb die Frage hier, "Bei Verlust der Ware übernehme ich keine Haftung". Nehmen wir an das Paket ist wirklich verloren gegangen, wer muss sich dann darum kümmern? Muss ich zur Post und mich melden oder der Verkäufer? Ich habe keinerlei Daten, was soll ich der Post also für eine Auskunft geben? aus der logischen Sicht müsste der Verkäufer doch zur Post und sich um das "verloren gegangene" Paket kümmern, da er zumindest noch den Beleg dafür hat und man so den Brief noch eventuell irgendwie in irgendeiner Art und Weise noch nachverfolgen könnte?

Und was passiert, wenn der Brief tatsächlich verloren gegangen wäre? Muss ich dann dafür blechen oder kann ich mein Geld zurückverlangen? Ich meine der Käufer hat 3€ an Versandkosten berechnet, es liegt ja nicht in meiner Macht mit welcher Methode er die Ware versendet.

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Was tun bei erneuter Falschlieferung?

Hallo Community, es folgt eine Situationsbeschreibung.

Ich habe mir relativ teure Schuhe bestellt. Bezahlt habe ich schon via Paypal. Als ich mein Paket bekam, waren da die Schuhe von jemandem aus Spanien drin. Das habe ich am Lieferschein erkannt. Habe sie trotzdem mal anprobiert und gemerkt dass sie mir passen. Meine hatte ich allerdings eine Nummer größer bestellt. Also entschied ich mich, wie laut firmenrichtlinien gewünscht, die firma über die falschlieferung zu informieren und mein paar in einer größe kleiner zu liefern, falls möglich. Sie bedankten sich, entschuldigten sich und willigten ein, nachdem sie meine gebrauchte größe im lager gefunden hatten. Sie würden es losschicken, sobald meine falschlieferung als rücksendung bei ihnen angekommen wäre. Das tat ich dann - zurücksenden.Die kosten dafür haben die selbst übernommen (pflicht).

Heute habe ich endlich die zweite lieferung erhalten. Diesmal sind es zwar meine gewählten schuhe, jedoch eine nummer zu groß als schriftlich vereinbart. Nun nützt es mir wieder nichts und ich muss länger warten, obwohl ich die schuhe dringend für einen anlass nutzen möchte. Was soll oder kann ich jetzt tun? Es ärgert mich sehr und würde gerne wissen, was ich rausholen könnte.

So das war es jetzt. Schon mal vielen dank falls du das lesen bis hier her geschafft hast. Noch viel mehr dank über eine hilfreiche AW!

Kleidung, Schuhe, Bestellung, Falschlieferung

FSK 18 ohne Prüfung versendet, darf man das mittlerweile?

Ich habe einen gewerblichen deutschen Händler, der zwar immer 6€ Versand verlangt, aber die FSK 18 Pakete ohne Prüfung versendet. Auch eine Ausweisabfrage oder Schufa-Check gibt es nicht. Die einzige Abfrage ist:

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Age Varification

Your Birthdate (mm-dd-yyyy)

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In den AGB des Shops steht hierzu:

§ 7 Jugendschutz

(1) Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.

(2) Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.

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Da ich später noch ein zweites Paket von dem Händler bekommen habe aus einer anderen Bestellung und das wieder ohne Prüfung kam, gehe ich davon aus, dass der Händler sich immer den Aufpreis der DHL Prüfung spart. Der Shop ist spezialisiert auf Uncut Filme und Spiele welche FSK 18 oder "ungeprüft" sind. Reicht neuerdings so ein einfacher Hinweis in den AGB und dann kann man einfach versenden wie man will? Wo kann man diese Verstöße melden?

Versand, Bestellung

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