FSK 18 ohne Prüfung versendet, darf man das mittlerweile?
Ich habe einen gewerblichen deutschen Händler, der zwar immer 6€ Versand verlangt, aber die FSK 18 Pakete ohne Prüfung versendet. Auch eine Ausweisabfrage oder Schufa-Check gibt es nicht. Die einzige Abfrage ist:
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Age VarificationYour Birthdate (mm-dd-yyyy)
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In den AGB des Shops steht hierzu:
§ 7 Jugendschutz
(1) Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.
(2) Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.
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Da ich später noch ein zweites Paket von dem Händler bekommen habe aus einer anderen Bestellung und das wieder ohne Prüfung kam, gehe ich davon aus, dass der Händler sich immer den Aufpreis der DHL Prüfung spart. Der Shop ist spezialisiert auf Uncut Filme und Spiele welche FSK 18 oder "ungeprüft" sind. Reicht neuerdings so ein einfacher Hinweis in den AGB und dann kann man einfach versenden wie man will? Wo kann man diese Verstöße melden?
3 Antworten
Nein ist nicht erlaubt!
Also Schufa geht schon mal niemand etwas an wenn man etwas direkt bezahlt ! Auch Ausweise gehen niemand etwas an, schon mal von Datenschutz gehört ?, niemand muss alles von sich offen legen ! Mit Paragraphen brauchste auch keinem kommen weil die niemand kümmern, und das ist auch gut so :-). Und wer will schon so nen hohen Versand zahlen ? Ich finds gut wenn etwas günstig verschickt wird, es wurde gezahlt dafür und das alleine zählt, und jeder hat was davon. Jeder Laden oder Verkäufer kann so verschicken wie er möchte, das findet meine Unterstüzung :-)
Auch Ausweise gehen niemand etwas an, schon mal von Datenschutz gehört ?
Schon mal von öffentlich zugänglichen Daten gehört, die nicht dem Datenschutz unterliegen? Schon mal von Daten gehört, die zur Vertragserfüllung notwendig sind und deshalb unter Berücksichtigung der Vorgaben des BDSG/der EU-DSGVO bei der weiteren Verwendung/Verarbeitung sehr wohl erhoben werden dürfen?
Datenschutz heisst nicht, dass die Daten niemanden zu interessieren haben, sondern dass der Verarbeiter dieser Daten entsprechend damit umzugehen hat.
Ich mag auch günstigen Versand. Hier werden aber hohe Versandkosten verlangt und dann trotzdem ohne Prüfung verschickt. Die Abfrage nach Geburtsdatum ist genauso sinnlos und unwirksam wie auf einer Pornoseite der Button "Ja, ich bin über 18"
Und man DARF auch als Privatverkäufer nicht einfach verschicken wie man will, dafür gibt es diese Gesetze doch… Hier gehts es aber wohl nicht um einen einzelnen Verstoß von einem Privaten bei eBay…
Es gibt z.b. bei Versand von Tabak oder Alkohol die Möglichkeit die angegebenen Daten bei der Schufa prüfen zu lassen ob die richtig sind. Ist freiwillig ob man diese Art Prüfung machen will oder eine andere Authentifizierung.
Zitat: Bei der SCHUFA-Abfrage (Identitäts-Check mit Q-Bit) wird zum Abgleich Ihrer Daten also auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle zurückgegriffen. Es wird lediglich Ihre Volljährigkeit und nicht Ihre Bonität geprüft.
Bis sie wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetzt verklagt werden. Brauchen nur die Eltern mitbekommen das ihr Kind sich Sachen für Ü18 bestellen kann ohne das es den Händler interessiert.
Solche Shops sollte man natürlich sofort schließen lassen.
Woher die Leute das bekommen ist nicht wurscht. Denn der Verkäufer macht sich damit strafbar!
Es ist also rein rechtlich schon interessant, ob das ein Onlinehändler oder ein Kumpel ist, der hier den Kopf für hinhalten muss.
BTW: Auch Händler aus Österreich haben beim Verkauf nach Deutschland deutsches Recht zu berücksichtigen und spätestens bei der Paketübergabe eine Ausweisprüfung durchführen zu lassen.
Musste ich damals nicht. Aber ich war auch volljährig von daher.. Das waren noch Zeiten - da hab ich son Vertreter der BPjM erstmal zur Sau gemacht. In Deutschland gibt's laut GG keine Zensur - anerkannt unter dem Deckmantel Jugendschutzgesetz schon!
Natürlich ist das nicht Wurst
Ob es in Österreich Jugendschutzgesetz gibt, weiß ich zwar nicht - spielt aber hier keine Rolle
Es gibt Europaweit Weltweit das " Pegi Prüfsiegel" Deutschland kocht wieder seine eigene Suppe und hat die USK / FSK erfunden. Da viele Firmen aber keinen Bock hatten dort ihre Medien zur Prüfung einzureichen, wurden die Spiele komplett zensiert oder gar nicht erst verkauft.
Freitag der 13. war Liste B
heute haben die Filme ne Freigabe von 16.
Deswegen haben die Richter auch heutzutage Probleme damit, wenn 13 jährige ihre Klausenkameraden abstechen - die gehen nämlich davon aus dass die Jugend von heute, so grenzdebil ist wie nach dem Krieg.
Warum denn? Ob die jungen Menschen das Zeug nun über Kumpels, aus Österreich oder generell dem Internet beziehen - is doch nu wurscht