Vordermann im Stadtverkehr fährt über längere Zeit 25 Km/h in der 50er Zone, ich habe überholt...Wer machte was falsch?

Ich bin am Mittwoch in der Stadt mit PKW unterwegs gewesen und im Stadtverkehr bog ein PKW in die Hauptstraße vor mir ein.

Nach Kennzeichen Auswärtige Ortzulassung, durch älteren Fahrer am Steuer geführt und durch Gestik erkennbar in ein Gespräch mit Beifahrerin vertieft, was sich nach ein paar Strassenzügen dadurch bemerkbar machte, das trotz kurvenfreien Korridore oder im Fehlen der Engstelle dadurch bemerkbar machte, irgendwann bei erlaubten 50 Km/h der ,,Vordermann" dann 40 Km/h fuhr und irgendwann nur noch 25 Km/h fuhr.

Menschlich bei Ortsunkunde klar auch zu verstehen und Vorsatz grenze ich auch natürlich aus.

Wir reden hier über einen Vorgang keiner 7-10 Minuten, aber nach dessen unklaren Fahrziel auch nicht den ganzen Vororten auf der Hauptstraße dem Fahrzeug folgen zu wollen,

habe ich das Fahrzeug an einer übersichtlichen Stelle überholt, noch nicht mal schneller als erlaubt,aber mein Beifahrer protestiert hatte und ich ihm diese Entscheidung mit einer Annektdote erklärte

ähnlich vor Jahren in einer 60er Zone irgendwo in Hamburg ortsunkundig auch schleichend mit 30-35 eine Allee gefahren bin und mich eine Streife der Polizei anhielt. Es gab keine Massnahmen und man mich nur freundlich hinweisen wollte, das solche ,,Schleichgänge" eben im Innenstadtbereich hintere Teilnehmer doch schon zum Gedrängel nötigen und wenn es blöd liefe, die Polizei dann wegen eines Auffahrunfalles gerufen werden müsste...mit dem Hinweis das da niemand der Beteiligten darauf Bock hätte und Wegbeschreibung...

Noch erklärt haben das ein Fahrzeugführer eben neben der Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen, auch zeitgleich die Verkehrs- und Streckenführung beherrschen zu müssen oder eben vor jedem unklaren Strassenweg am Strassenrand im Stand, den Weg zu erkunden.

Alles andere ist einfach nur legale Selbstüberschätzung, wie auch spontane Spurwechsel,usw. - Ich habe es eingesehen, kurz gelacht, kleine Verkehrskontrolle (Warnweste,FirstAid,Warndreieck,usw. vorhanden? ) und dann gute Weiterfahrt gewünscht bekommen.

Abgesehen davon das die Strasse da frei war, kein Überholverbot/PKW...also letzten Mittwoch im Jahr 2023

Wieweit war der Protest meines Beifahrers korrekt nach StVO?

Abgesehen das ich spontan und unangekündigt (Bis auf Setzen der Blinkanlage) das langsame Fahrzeug überholt habe, Beifahrer und Vordermann kurz aufgeschreckt reagiert haben...was habe ich...?

Im Hohen Alter in einer fremden Stadt als PKW Fahrer sich nicht auszukennen, darüber muss man menschlich nicht diskutieren.

Aber habe ich was falsch gemacht?

Lichthupe geben, ist unhöflich zumal Innerorts keine Richtgeschwindigkeiten existieren (Sollten?) und ich habe auch weder geflucht/gehupt/geschnitten.

Aber mein Beifahrer die Aussage der damaligen Polizei für persönliche Meinung hielt und wir im Anschluss im Internet nichts gefunden haben.

Danke für Informationen...Meinungen bitte nur mit polizeilichen Bestimmungen, die im Internet zu finden sind.

Good N8t

Autounfall, Polizei, Verkehrsrecht, Polizeikontrolle, Straßenverkehrsordnung, Beifahrer, Überholverbot, Überholvorgang

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