Ist es eigentlich auch Fahrerfluch wenn ich als Beifahrer schnell vom Unfallort weg renne?

13 Antworten

ist es dann auch eine Art Fahrerflucht und strafbar? 

Nein, ist es nicht. Was ist an Fahrerflucht unverständlich? Wobei „Fahrerflucht“ nicht die korrekte Bezeichnung der Straftat ist.

Strafbar kann es aber werden, wenn du zb. Hilfeleistung unterlässt.

unangepasstTREU 
Fragesteller
 11.10.2022, 10:11

Davon war ja nicht die rede. Ich meine natürlich einen Unfall ohne verletze. Wobei im falle von verletzen muss ich auch nur ein Rettungswagen rufen. Da ich selbst nie ein erste Hilfe Kurs hätte, muss ich die Person nicht anfassen und selber direkt helfen. Das würde in dem Fall alles der oder die Fahrer/in machen. Also könnte ich als unbeteiligte Person doch gehen oder nicht?

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Lachlan  11.10.2022, 11:12

Es ist keine Fahrerflucht, aber unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Als Beifahrer zählt man als Zeuge.

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wiki01  11.10.2022, 14:10
@Lachlan

Zeuge zu sein ist unerheblich. Nur ein Unfallbeteiligter kann sich unerlaubt vom Unfallort entfernen.

Gemäß §142 Abs. 5 StGB ist unfallbeteiligt, wer nach den Umständen des Einzelfalls zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Das kann ein Beifahrer sein, wenn er auf den Fahrzeugführer eingewirkt hat. Eine Person, die lediglich Beifahrer war, ist nicht Unfallbeteiligter, macht sich also nicht nach §142 strafbar.

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Es ist keine Fahrerflucht sondern unerlaubtes entfernen vom Unfallort wegen Unfallbeteiligung. Ist aber auch Strafbewehrt.

unangepasstTREU 
Fragesteller
 11.10.2022, 10:08

Ich bin aber nicht am Unfall beteiligt wenn ich nur Beifahrer war oder als fußgängerin dummerweise gerade dort stand...

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SARO1953  11.10.2022, 10:56
@unangepasstTREU

Als Beifahrer ist man Unfallbeteiligter, und wenn man den Unfall gesehen hat ist man Zeuge.

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unangepasstTREU 
Fragesteller
 11.10.2022, 12:20
@SARO1953

Ich habe ihn aber nicht gesehen, was ich bereits ausgesagt habe. Alles andere sind lügen meines Vaters.

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Im Prinzip nein, aber ...

Auch ein Beifahrer kann ein Unfallbeteiligter im Sinne des Gesetzes sein, etwa, wenn der den Fahrer abgelenkt hat, es ist also letztlich immer eine Einzelfallentscheidung. Außerdem ist es für die Glaubwürdigkeit eines Beifahrers als Zeuge immer vorteilhaft, wenn der gleich verfügbar ist, wer sich schnell entfernt, dem werden unlautere Motive unterstellt. Wichtig ist aber, dass auch der Beifahrer immer verpflichtet ist, sich vor der Entfernung vom Unfallort davon zu überzeugen, dass es tatsächlich keine Verletzten gab bzw. die Verletzten entsprechend versorgt sind.

Das wäre unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und das ist auch für dich als Beifahrer strafbar.

Das nennt man unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Und das ist durchaus strafbar.

Ob Du als Beifahrer etwas mit dem Unfall zu tun hast oder nicht, stellt die Polizei fest, nicht Du. Und wenn Du abhaust, dann machst Du Dich grundsätzlich verdächtig und das kommt bei den Ermittlungsbehörden nicht so gut an. Es kommt dann der Verdacht auf, dass Du etwas zu verbergen hast. Flucht ist also keine Option.

Wenn man an einem Unfall beteiligt ist und wenn es "nur" als Beifahrer ist, ist man doch Zeuge. Und irgendwelche pseudowichtigen Termine können sehr gut abgesagt und/oder verlegt werden. Ein Unfall verändert immer die Sachlage und rechtfertigt die Absage oder Verschiebung eines Termins.

unangepasstTREU 
Fragesteller
 11.10.2022, 12:36

Ich will ganz einfach mit dem misst nichst zu tun haben. Wäre ich mein Vater gewesen hätte ich gesagt, ob schuldig oder nicht, bitteschön ich bezahe den schaden an Ort und stelle freiwillig, und jetzt lassen sie mich und meine Tochter in Ruhe. Fertig.

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unangepasstTREU 
Fragesteller
 11.10.2022, 12:39

Vor allem für mich ist ein Unfall nur wenn es Schäden gibt. Ein Kratzer in metal oder haut ist kein schaden. Normale Leute entschuldigen sich und fahren weiter, ohne Polizei. Gestörte Leute mussen noch unbeteiligte psychisch instsbile Leute da mit rein ziehen um ihren Kindergarten auszutragen.

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