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Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

Recht, Biologie, Bachelor, BAföG, beamtenrecht, Förderung, Jura, Lehramt, Lehramtsstudium, Physik, Universität, Semester, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Lehramt Gymnasium

Weiterhin BAföG in Berlin trotz Studiengangwechsel?

Hey, ich studiere seit dem WiSe 2022/23 in Berlin Architektur an einer der staatlichen Unis und merke leider jetzt schon im 1. Semester, dass mir die Fachrichtung doch gar nicht liegt und ich gern für das kommende SoSe 2023 oder für das WiSe 2023/24 Medieninformatik studieren möchte.

Mein Freund studiert Medieninformatik. Ich habe mir seine Module angeschaut und mich in paar seiner Vorlesungen reingesetzt und bin echt überzeugt davon, dass das Studium das richtige für mich ist. Nur ist das Problem, dass ich abhängig von BAföG studiere und die Förderung für mich echt wichtig ist. Deshalb habe ich schon mal recherchiert, ob ich überhaupt noch berechtigt bin für das nächste Studium weiterhin BAföG zu bekommen... Es stellt sich bei mir die Frage, wann eine Exmatrikulation am sinnvollsten ist, denn was passiert, wenn ich mich jetzt schon exmatrikuliere, also sprich das Studium vorzeitig abbreche und mich dann z.B. für das SoSe 2023 ab Dezember bewerbe, aber erst ab dem 01.04.2023 beginnt. Bekomme ich bis dahin BAföG? Ich schätze mal nicht, weil eine Immatrikulation für das neue Studium bis dahin ja noch nicht safe ist, aber vielleicht gibt es ja noch irgendwelche Ausnahmeregeln... Soweit ich erfahren habe, muss ich dann den Antragsprozess wieder von vorne durchmachen oder?

Wenn es keine Ausnahmeregeln für BAföG bis zum nächsten Semester gibt, trotz Studiumabbruch, habt ihr da irgendwelche Tipps, wann ich mich dann exmatrikulieren soll, damit ich die Überbrückungszeit überbestehe und z.B. Miete trotzdem bezahlen kann.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort, wenn ihr ähnliche oder die selben Erfahrungen gemacht habt oder euch einfach generell da auskennt :)

Grüße

BAföG, Student, Universität, Semester, BAföG-Antrag

Was soll ich tun? (Studierendenwerk Bonn)?

Hallo Gutefrage.net,

ich habe eine Frage, die sich um die Thematik Bafög und alles handelt. Ich habe gerade eben in dem Studierendenwerk angerufen, welche mir soeben mitgeteilt hat, dass ich aufgrund ihrer Fehler nun wieder ca 3 Monate auf mein Bafög warten muss. Ich habe meinen Antrag schon Anfang September komplett eingereicht! Und nun bekomm ich am 7.11 eine E-Mail, dass Sie die Dokumente, die ich im September schon geschickt habe, nicht öffnen können und ich die Dokumente nochmal schicken muss. Nun können Sie die Dokumente öffnen, aber heute erfahre ich, dass aufgrund ihres Fehlers, ich wieder komplett 3 Monate auf mein Bafög warten muss.

Ich bin auf dieses Geld angewiesen!! Ich habe damit gerechnet, dass der Antrag bis November braucht, aber das ich im November statt einen Bescheid eine E-Mail bekomme, habe ich jetzt nicht erwartet.

Im Telefonat mit dem Sachbearbeiter habe ich jetzt, um die 10 Min diskutiert und er will mir verklickern, dass mein Antrag erst im November eingereicht wurde, obwohl ich noch alle E-Mails mit Datum habe, wo ganz klar gezeigt wird, dass ich alle 14 Dokumente im September erfolgreich gesendet habe. Warum ich weiß, dass dies erfolgreich war, liegt dem zugrunde, dass ich paar Minuten vorher eine E-Mail geschickt habe mit den Dateien und sie mir direkt eine E-Mail geschickt haben, dass sie die Dokummente nicht öffnen können. Beim 2. Mal senden, habe ich dann keine Antwort bekommen und vor 2 Wochen habe ich nochmal nachgefragt, wie es mit meinem Bescheid aussieht und die selbe Person, die mit mir heute 10min diskutiert hat, sagte mir ich solle in 2 Wochen nochmal anrufen und das es bis dahin fertig ist.

Entschuldigung für die vielen grammatikalischen Fehler. Ich wollte nur mal einen Rat bekommen, wie ich dieses Problem lösen kann.

Danke im Voraus!

Geld, BAföG, BaföG-Amt, BAföG-Antrag

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