Ordnungswidrigkeitsverfahren von Bafög Hilfe?

1 Antwort

Deine Unschuld kannst du nicht beweisen, denn du bist schuldig. Jegliche Änderungen müssen dem BAföG Amt mitgeteilt werden, natürlich auch ein Auslandsbafög. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du hattest in dem Zeitraum keinen Anspruch auf das reguläre BAföG, sondern hättest bei dem für dein Land zuständigem STW Auslandsbafög beantragen müssen. Daher wirst du das Geld, was du in den 6 Monaten bekommen hast, sofort zurückzahlen müssen + das eventuelle Ordnungsgeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung