Ordnungswidrigkeitsverfahren von Bafög Hilfe?
Nachdem ich für das neue Bewilligungszeitraum meinen Antrag abgegeben habe wollten Sie die Noten des Sommersemester 2022. Dort hat man die im
Ausland erbrachten Leistungen gesehen.
Jetzt habe ich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach §58 Bafög bekommen, da ich im letzten Bewilligungsjahr dem Bafög Amt nicht mitgeteilt habe, dass ich im Sommersemester 2022 ein Auslandssemester hatte.
Nun ich bin schockiert darüber, da ich nicht davon wusste, dass diese Information mitgeteilt werden muss. Denn an meinen Finanzen (mein Einkommen/ Einkommen meiner Eltern) hat sich nichts geändert. Meine Unterhaltskosten waren dieselben. Und ich habe kein Auslandssemester beantragt, wo ich normalerweise eine höhere Unterstützung Summe bekommen hätte. Nun ich muss jetzt eine Stellungnahme abgeben. Wie kann ich am besten meine Unschuld beweisen?
1 Antwort
Deine Unschuld kannst du nicht beweisen, denn du bist schuldig. Jegliche Änderungen müssen dem BAföG Amt mitgeteilt werden, natürlich auch ein Auslandsbafög. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du hattest in dem Zeitraum keinen Anspruch auf das reguläre BAföG, sondern hättest bei dem für dein Land zuständigem STW Auslandsbafög beantragen müssen. Daher wirst du das Geld, was du in den 6 Monaten bekommen hast, sofort zurückzahlen müssen + das eventuelle Ordnungsgeld.