Was bedeutet das?
Hi an alle,
bei meinem Bafögantrag fehlen noch Unterlagen bzw. nur noch dass (Siege unten) laut Bafögamt:
• Kopie aller Seiten des Einkommenssteuerbescheides incl. Erläuterung und Rechtsbefehl für das Jahr 2020 -> Seite 3 und folgende fehlen immer noch.
Was brauchen die kann mir jemand helfen, habe denen zwei mal den Einkommenssteuerbescheid der Mutter geschickt und etwas von Erläuterung und Rechtsbefehl liegt nicht vor bzw. ich weiß nicht was gemeint ist damit. Habe jetzt 10 Tage zeit
2 Antworten
Jeder Steuerbescheid enthält - gesetzlich vorgeschrieben - Erläuterungen und einen Rechtsbehelfshinweis (nicht -befehl). Der Begriff »Rechtsbehelf« ist ein Oberbegriff für die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, gegen den Steuerbescheid oder gerichtliche Urteile im Allgemeinen vorzugehen. Zum Beispiel kann man Einspruch erheben. Der Einspruch ist ein so genanntes Rechtsmittel.
Anscheinend liegt der Bafögbehörde der Steuerbescheid nur teilweise vor. Ab Seite 3 scheint er nicht vorzuliegen. Solltest Du den Steuerbescheid nicht vollständig haben, lässt Du Dir vom Finanzamt eine Kopie schicken.
Nur wenn Deine Mutter Widerspruch oder ein anderes Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid eingelegt hat, will das Bafögamt auch das sehen.
Du hast für eine Reaktion auf das Schreiben der Bafögbehörde 10 Tage Zeit. Sie schreibt Dir aber nicht vor, die fehlenden Unterlagen innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Es kann nämlich sein, dass es länger dauert, bis Du Antwort vom Finanzamt bekommst, falls Du die Kopie des Steuerbescheids anfordern musst.
Wenn es also erforderlich sein sollte, eine Kopie des Steuerbescheids anzufordern, dann teilst Du das dem Bafögamt innerhalb von 10 Tagen mit. Die wollen eine Reaktion von Dir, mehr nicht. Schau noch mal, ob die fehlendes Seiten des Steuerbescheids nicht doch vorhanden sind. Wenn nicht, würde das bedeuten, dass Deine Mutter einen Teil davon entsorgt hätte. Warum sollte sie das tun?
Gruß Matti
Ein Steuerbescheid hat mehrere Seiten (auch Rückseiten) - die brauchen den gesamten Bescheid kopiert und nicht nur die Berechnungen.
Wenn nicht alles vorhanden ist, kann beim Finanzamt eine Kopie angefordert werden.