Bafög Wiederholungsantrag/Folgeantrag beim Übergang vom Bachelor zum Master?
Soweit ich weis muss man bei der Aufnahme eines Masterstudiums in jedem Fall einen neues Antrag stellen mit dem Formblatt 1 und erhält dann auch eine neue Förderungsnr., etc..
Liege ich da richtig oder gibt es auch eine Möglichkeit den Wiederholungsantrag (Formblatt 9) zu stellen, zB. wenn man den Master an derselben Hochschule macht und sich damit dann die Zuständigkeit des Studierendenwerkes nicht ändert.
2 Antworten
Du stellst ganz normal einen Folgeantrag. Dabei ist es auch egal, ob du die Uni wechselst oder nicht. Deine Fördernummer bleibt gleich. Bei einem Uniwechsel wird deine BAföG Akte weitergereicht. Das hat den Vorteil, dass die Sachbearbeiter nicht immer wieder von vorne anfangen müssen.
Formblatt 1 muss hier aber genommen werden, da du eine neue Ausbildung anfängst und sich der angestrebte Abschluss ändert.
Formblatt 1 und dann Formblatt 3 für deine Eltern.