Wie kann ich mich frühzeitig aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen?

Guten Morgen liebe Community,

Ich suche seit ca. 6 Monaten eine Wohnung und es scheitert immer wieder an meiner Schufa. Ich verdiene ca. 2200 Euro Netto im Monat und mein Job ist sicher, da ich im öffentlichen Dienst arbeite, aber werde bei Wohnungen abgelehnt, die 450 Euro kosten. Ich bin sogar nur am Wochenende zu Hause ergo wird die Wohnung kaum genutzt bei voller Miete. Ich habe keine anderen Ausgaben und werde trotzdem nicht genommen. Ich habe meine Schulden abbezahlt, was auch in der Schufa wie folgt steht: "Konto ausgeglichen Der Vertragspartner hat uns mitgeteilt, dass die Vertragsbeziehung inzwischen beendet wurde oder die Forderung inzwischen ausgeglichen wurde. Wir speichern Angaben auch über erledigte Geschäftsverbindungen, da diese Informationen für eine neue Vertragsentscheidung von Bedeutung sein können."

Ich habe im Internet gelesen, dass man eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen kann, wenn man einen Beweis hat, dass man die Schulden getilgt hat (Kann ich beweisen durch den Schufaeintrag der Tilgung und Kontoauszüge.) Kann ich mir das vom Amtsgericht ausstellen lassen, bis in 3 Jahren der Eintrag aus der Schufa entfernt wird? Habe ich dadurch bessere Chancen bei Vermietern? Ich kenne leider keinen, der eine Bürgschaft übernehmen könnte/würde.

Liebe Grüße

Nico :)

Wohnung, Schulden, Recht, Vermieter, Amtsgericht, Schufa, Wirtschaft und Finanzen
Was tun bei fehlerhafter "förmlicher Zustellung"?

Folgendes Problem: Mir wurde eine Verfügung zugeschickt. Ich weiß zwar nicht was das sein soll. Ich weiß nur, was eine einstweilige Verfügung ist.

Aber im Schreiben steht unter Anderem: "Sie sind aufgefordert innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Als Verteidigungsanzeige reicht es nicht aus, dass Sie bereits Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben haben. Wenn Sie sich verteidigen wollen, müssen sie außerdem innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen auf die Anspruchsbegründung schriftlich erwidern."

Kann das mal jemand übersetzen?

Nun zum Hauptteil meiner Frage; denn ich bin etwas verwirrt.

Der ganze Brief im gelben Umschlag wurde mir am Freitag (!) zugestellt (er lag' im Briefkasten, den ich täglich 3 x kontrolliere), ist aber datiert auf den 15.07.

Was soll ich daraus bitte schließen? Dass der Brief mindestens 4 Tage bei der Post irgendwo rumlag?

Und nun kommt der Punkt, weshalb ich im Besonderen irritiert bin. Es fehlt der Zustellungsvermerk! Da in dem Feld, wo "Zugestell am" steht, wo ein Postbote verpflichtet ist, die Zustellung zu vermerken, wie man mir erklärte, ist gar nichts. Nur das leere Feld (!).

Was soll ich tun? Wie reagiert man darauf angemessen? Was sagen die Gesetze in so einem Falle?

Kann ich vom Amtsgericht einfordern, dass sie mir die Post nochmals zusenden und die Frist dann ab dem Tag der (dann hoffentlich korrekten) Zustellung von Neuem los geht?

Brief, Recht, Gesetz, Post, Amtsgericht, BGB, Briefzustellung, Jura, Postversand, ZPO
Inkassounternehmen nach Mietwagen?

Hallo!

Vor etwas mehr als einem halben Jahr habe ich mit einer Freundin ein Auto bei Sixt ausgeliehen für einen Tag. Als wir das Auto bekamen und auch wieder zurückbrachten, erfolgte keine Übergabe seitens Sixt. Uns wurde nur gesagt, wo das Auto steht und anschließend, wo wir das Auto geparkt hätten.

Ein paar Tage später erhielt ich eine Mail von Sixt, dass wohl ein Kratzer an der Stoßstange zu sehen sei, nachdem wir das Auto hatten. Wir sind sofort in die Filialie gefahren und haben das eigentlich soweit geklärt. Dann, etwa 3-4 Monate später, lag in meinem Briefkasten Post vom Inkassounternehmen, das von Sixt beauftragt wurde. Von ehemals 869 Euro soll ich jetzt 1126 Euro bezahlen. Aber bevor die Post vom Inkasso kam, hat Sixt nie über den Postweg gemahnt. Nicht eine einzige Mahnung lag im Briefkasten! Wir wieder hin, hat sie uns am Bildschirm die vermeintlichen Schäden „von uns“ gezeigt. Das waren riesige Kratzer über die ganze Stoßstange, was uns GARANTIERT aufgefallen wäre. Telefonisch habe ich mit dem Inkasso gesprochen und gesagt, dass wir diese Forderung nicht zahlen werden, da wir die Schäden nicht verursacht haben und das Fahrzeug ja auch nicht anständig übergeben wurde.

So, nun liegt in meinem Briefkasten Post vom Amtsgericht Coburg. Meine Frage ist jetzt, was ich tun soll? Denn erstens bin ich nun auch nicht reich und zweitens haben wir diesen Schaden ja DEFINITIV NICHT verursacht. Hat jemand irgendeine Idee?

Danke im Voraus

Recht, Anwalt, Amtsgericht, Mietwagen, SIXT, Mahnungsbrief, Auto und Motorrad
Gerichtsvollzieher holt Kontodaten von Bankkonten ein ohne mich jemals angetroffen zu haben (Bankengeheimnis), ist das so legal?

Gerichtsvollzieher holt sich über das "Bundeszentralamt für Steuern" Auskunft über alle meine in Deutschland geführten Bankkonten. Aufgelistet sind auch das Aktiendepot-Konto und die Konten der minderjährigen Kinder., Sparbücher e.t.c.

Erfahren habe ich das durch ein Schreiben von der Gerichtsvollzieherin, welches mich nicht persönlich erreichte, sondern der Haushalt meiner Schwester. Anscheinend gingen bereits einige Gerichtsschreiben (Gelbe Briefe) auf meinen Namen an die falsche Adresse in der ich selbst nie zuvor gemeldet war oder sonst wie in Verbindung stehe.

Somit habe ich bis heute keinen direkten Kontakt zu dieser Gerichtsvollzieherin gehabt. Ansonsten wäre die Sache auch vom Tisch. Da die Gerichtsvollzieherin anscheinend eine falsche Adresse hatte und die Kommunikation per se nicht statt finden konnte und ich somit auch keine Gelegenheit hatte irgendwelche Dinge zu wiedersprechen, mich zu äußern oder sonst wie an dem geschehen teilzunehmen dürfte der Prozess und die Kontoabfrage doch nicht rechtens gewesen sein oder?

Ich bin offiziell an einem völlig anderen Wohnort gemeldet, das dürfte auch im Melderegister ersichtlich sein. Ich hätte meine Rechtsschutz angerufen, jedoch hat diese am Wochenende keinen Service.

Die Fragen nochmals gegliedert:

  1. Darf die Gerichtsvollzieherin sich über das Bundeszentralamt für Steuern meine Bankdaten einholen, wenn ich bisher keinen Kontakt zu dieser Person hatte? Ich kann mir vorstellen das es nur erlaubt ist, wenn ich mich einer zusammenarbeit verweigere oder keine Auskünfte gebe.
  2. Habe ich Anspruch auf die Hauptforderung weil ich keine Gelegenheit hatte dem Gericht oder sonst wem zu antworten?
  3. Kann ich die Gerichtsvollzieherin zwecks Bankengeheimnis verklagen?

Vielen Dank für die Hilfe! :)

Steuern, Recht, Anwalt, Gericht, Amtsgericht, Bankenrecht, Gerichtsvollzieher, Jurist, Paragraph, Wirtschaft und Finanzen
Wie komme ich an eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils?

Liebe Community,

vor gut 3 Wochen hatte ich hier die Frage gestellt, wie man ein "vorläufig vollstreckbares Versäumisurteil" vollstrecken lassen kann. Noch mal kurz zur Info: Es ging um ein Urteil aus dem Jahr 2004, wo das Gericht den Beklagten verurteilt hat, mir eine schuldige Summe zu zahlen.

Zu dieser Frage erhielt ich ein paar wirklich hilfreiche Antworten! So eben auch jene, dass ich mir erst einmal eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils (sofern vorhanden) über das zuständige Amtsgericht aushändigen lassen muss. Bisher erhielt ich über meinem damaligen Anwalt seiner Zeit eben nur das "vorläufig vollstreckbare" Urteil.

Nun habe ich mich vor zwei Wochen beim zuständigen Gericht schriftlich gemeldet und um Zusendung der endgültig vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gebeten. Die Antwort kam vor ein paar Tagen wo es hieß, dass man diese Ausfertigung damals meinem Anwalt zugeschickt hat. Mein Anwalt ließ mir jedoch nur das "vorläufig vollstreckbare Urteil" zukommen, aber leider nicht die endgültig "vollstreckbare Ausfertigung". Auf Anfrage meines Anwalts vor ein paar Tagen hieß es, dass es leider zu lange her sei und man keine Unterlagen mehr von mir zu diesem Fall hätte.

Was nun? Habe ich noch irgendeine Möglichkeit an die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils ranzukommen? Wie lange werden Urteile im Archiv des Amtsgerichtes aufbewahrt?

Ich hoffe, man kann mir helfen.

Viele Grüße!

Recht, Amtsgericht, Urteil, Vollstreckung, Versäumnisurteil
Gerichtstermin aufgehoben, gibt es einen neuen Termin?

Hab letzte Woche einen Gerichtstermin gehabt es geht um einen Strafbefehl gegen den ich Widerspruch eingelegt hab. Ein Kerl hat mich angegriffen und gewürgt hab ihn angezeigt doch er hat ein falsches Alibi von seinem Freund bekommen und ich einen strafbefehl. Hab direkt wideespruch eingelegt ich werde sicherlich keine geldstrafe bezahlen,nur weil die lügen. Hab ein ärztliches attest und sie verletzungen ja als beweise gehabt jedenfalls kam ich auf die verhandlung und da hiess es der termin wurde einen tag vorher aufgehoben und wir wurden per post benachrichtigt (also konnte ich noch nichtmal bescheid wissen so schnell ist die post ja nicht. Jedenfall rief ich einen tag danach dort an um zu fragen, wieso der termin aufgehoben wurde, es wurde gesagt das wissen sie nicht aber wahrscheinlich wird es einen neuen termin geben. Kann das sein? Denn dann hätte im brief doch stehn müssen das neu terminiert wird und verstehe auch nicht wieso der termin einen tag vorher ao plötzlich aufgehoben wurde muss ja ein gravierender grund sein. Mich macht das psychisch sehr fertig habe depressionen sehstörungen Schlafstörungen alles durch diesen ganzen stress mit dem stalker(der kerl wo mich angriff sen er stalkt mich schon seit 2 Jahren). Ich kann doch jetzt nicht wochenlang mit der angst leben und jeden tag voller angst zum briefkasten gehn das es einen neuen termin doch gibt mich macht das psychisch und gesundheitlich so fertig . die wissen selber nichtmal wieao ee aufgehoben wurde. Normal muss doch dein stehn wird neu terminiert oder? Aber wenns eingestellt wäre hätte das ja auch drinstehn müssen 😑😑

Polizei, Recht, Amtsgericht, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl, Landgericht
Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.

Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.

Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.

Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,

Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.

Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."

,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".

Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!

Das ist doch ein Witz!?

Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?

Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.

Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.

Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?

Danke schon mal im voraus.

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Vermieterverein hilft nicht und will mich nur in Prozeß treiben?

Nun habe ich aufgrund der zahlreichen Probleme mit meiner Mieterin einen Vermieterschutzverein Deutschland und dann einen Vermieterverein München gefunden und in Anspruch genommen. Der 1. hat die Methode höchst umstich Telefontermine zu vereinbaren, die dann wiederrum nicht eingehalten oder mehrfach aufgeschoben wurden, dadurch war ich wieder gezwungen alles alleine zu machen, ich habe dann noch all meine Unterlagen nach Düsseldorf geschickt und nochmals höflich um Hilfe und Rückruf gebeten, Erfolg - Null. Nun habe ich diesen fristlos gekündigt und möchte meinen Beitrag zurück. Schadenersatz habe ich mir vorbehalten, da durch die Zeitverzögerung unnötige zusätzliche Probleme mit der Mieterin entstanden sind. Der zweite Verein in München hat nun eine Beitrittserklärung online gefordert, diese umfasst eine zweiährige! Mitgliedschaft, einen mündlichen-perönlichen Termin erhielt ich sofort, diesen ich auch umgehend wahrgenommen habe. Meinen Mietvertrag plus Anhang scannte ich ein und schickte ihn auf Verlangen. Beim Termin nun ließ man mich 20 Minuten warten, dann begegnete ich einem sehr lauten Anwalt, der mir in einem Redeschwall klar machte, dass die Kündigungsgründe momentan nicht ausreichen, er mir jedoch eine Rechtschutzversicherung empfiehlt um dann in drei Monaten einen Räumungsprozeß führen zu können. Ich machte ihm klar, dass die Versicherungen immer fragen, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, ist dieser bereits ursächlich vor der Wartefrist (und dem ist so) eingetreten, wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Ich hätte ergo lediglicht weitere Kosten für die Versicherungsprämien. Er riet mir fernerhin einen Untermieter (dies wollte ich eben nicht), der mir vorgestellt wurde für die Mietpartei zu akzeptieren, diesem einzureden, er solle nur 1/3 der Miete an die Mieterin bezahlen (um diese wegen Zahlungsverzugs dran zu kriegen) und ihm in Aussicht stellen, dass er dann, wenn wir sie los haben, die Wohnung ganz bekäme. Ist dies nicht Anstiftung zur Straftat? Ich möchte die Mitgliedschaft widerrufen und ich lasse mich nicht auf solche Vorschläge ein, diese sind kriminell. Geholfen hat mir dieser sehr laute Anwalt dann schließlich auch nicht. Was sagt ihr dazu, ausser - hättest dir halt gleich einen Anwalt genommen - ja das hätte ich getan, hätte ich gewusst, dass es schon wieder nur geldgierige Schlawiner sind. Ich habe auch weder SaTZUNG NOCH mITGLIEDERVERZEICHNIS noch sonst etwas bekommen. Schriftverkehr wird von dem Verein auch nicht geführt, ergo hab ich die A- Karte. Danke fürs Lesen bis hierhin und eine freundliche Antwort - Sarkasmus bitte stecken lassen.

Rechtsanwalt, Vermieter, Amtsgericht, Jura

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