Grundstück neu einmessen & nur die Hälfte verkaufen,machbar? Welche Schritte gehen & an wen wenden?

6 Antworten

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Das was du hier willst ist eine sogenannte Teilungsvermessung. Das macht ein Vermessungsbüro.

Ich nehme mal an:

Flurstück 1 = Grundstück 1 (Das ist euer Haus)

Flurstück 2 = Grundstück 2 (das vermietete Haus + ein Teil Garten den Ihr selber nutzt)

Jetzt soll Das Flurstück zwei zerteilt werden, damit der garten den Ihr nutzt ein Teil wird und das vermietete Haus ein Teil wird. Es entsteht also ein Flurstück 2 (Mietshaus) und ein Flurstück 2/1 (Garten).

Genau diese Aufgabe macht ein Vermessungsbüro. Die Kosten sind da im Grunde in allen Büros identisch, da es eine Gebührenordnung dafür gibt. ( es lohnt also kaum hier tiefgreifende Angebotsabfragen zu starten.

Die Vermessung kann vor Ort erfolgen in dem man sagt, dass z.B. die neue Grenze an einem bestehende Zaun oder einer Mauer entlang laufen soll. Gleichermaßen kann man es natürlich auch auf dem Papier machen in dem man sagt, dass man einen Teil mit der Breite 15 Meter abtrennt. Alles ist möglich, alles wird dir ein Vermessungsbüro machen. 

Nach der Festlegung wie die Grenze aussehen soll, erfolgt dann die formelle Umschreibung im Kataster (Die Unterlagen bearbeitet auch das Vermessungsbüro)

Nach der offiziellen Umschreibung im Kataster (Flurstücke) gibt es dann auch eine offizielle Änderung im Grundbuch (Grundstücke). Nach diesem "Verwaltungsakt kannst du dann einen Teil ganz einfach verkaufen.

Wenn du das willst kann das Vermessungsbüro es so machen dass das Flurstück 1 (dein Haus) mit dem Flurstück 2/1 ( dien Garten) vereinigt werden zum neunen Flurstück 1 und der Teil den du verkaufen willst bekommt die Flurstücksnummer 2.

Vieles ist möglich.

Blas4me  28.03.2018, 15:18

Ein Vermessungsbüro hat mit dem Kataster nichts am Hut. Das sind die Vermessungsämter.

Apokailypse  29.03.2018, 15:45
@Blas4me

Ich antworte jetzt nur auf Grundlage der Vermessungsverwaltung in Baden Württemberg. In anderen Bundesländern ist es aber nicht viel anders.

a) Vermessungsämter in Ihrer Urform gibt es schon seit 10 Jahren nicht mehr. Diese gingen in der Verwaltungsreform unter und wurden den Landratsämtern zugeordnet. Die "Vermessungsämter" kümmern sich in weiten Teilen nicht mehr um praktische Vermessung, sondern zunehmend auf die Datenvorhaltung und Qualitätssicherung der Katasterdaten.

b) Jedes Vermessungsbüro ist berechtigt vermessungstechnische Arbeiten zu verrichten. Um die grenzrelevanten Unterlagen bearbeiten und vorschriftsmäßig beim Kataster einreichen zu können, ist ein Vermessungsbüro dazu verpflichtet einen "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur" zu beschäftigen, der diese katasterrechtlichen Vorgänge bearbeiten darf. Dieser Ingenieur muss nicht zwingend der sein, der die Messung vor Ort vornimmt. Er ist derjenige der "schlusszeichent"

c) Ist das Wort Vermessungsbüro kein Indikator für Qualität, Kompetenz und Zuständigkeit. Es beschreibt lediglich einen Dienstleister für Vermessungsaufgaben.

.. und somit haben Vermessungsbüros sehr wohl etwas mit dem Kataster zu tun. Mehr als man vermuten mag...

Hallo AllRoundBoy,

in Ihrem Fall handelt es sich um eine Teilungsvermessung mit der Folge, dass aus dem derzeitigen Flurstück zwei einzelne gebildet werden. Damit die Vermessung einen rechtsverbindlichen Charakter hat, muss sie durch einen öffentlich bestellten Vermesser oder das Katasteramt ausgeführt werden. Danach wird mittels einer Grenzniederschrift Ihr Teilungswillen dokumentiert und diese, zusammen mit den Vermessungsdaten, dem Katasteramt übermittelt.

Nachdem das Katasteramt die Teilung auch im Kataster eingetragen hat, erfolgt dann die entsprechende Änderung im Grundbuch.

Insofern wäre mein Rat, dass Sie sich vom Katasteramt beraten lassen.

Tipp

Damit Sie nicht mehrmals zum Notar müssen, könnte man wahrscheinlich auch die bereits vermessene Teilfläche schon verkaufen und die Änderungen der Daten dann im Grundbuch gleichzeitig mit der Eigentumsumschreibung vornehmen lassen.

Hier lassen Sie sich am besten von einem Notar beraten. Der wird Ihnen sagen können, welche Lösung die kostengünstigste ist.

Viel Erfolg!

FH

Ein Vermessungsingenieur hiflt Ihnen weiter.

Er klärt vorab die Möglichkeiten und nimmt dann die Vermessung zur katastermäßigen Fortschreibung der neu gebildeten Flurstücke vor, die dann auch im Grundbuch vermerkt werfen.

Anscließend können Sie verkaufen, was immer Sie möchten.

Zu Verwendung der Worte : Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Wenn ihr jetzt mit den vorhandenen Grenzsteinen einverstanden seid, könnt ihr 1 Flurstück (das mit Mieter und dem kleinen Garten) verkaufen. Dafür benötigt man nur den Notar.

Muss noch eine Teilungsmessung (zB um deinen Teil des Gartens für dich abzutrennen) durchgeführt werden, benötigt man das Katasteramt oder einen ÖbVI zur Durchführung der Teilung.

Bist du dir unsicher, gehe zum Katasteramt, lass dir eine aktuelle Katasterkarte zeigen, (vielleicht über einem Luftbild) , dann überlegst du dir, ob du evtl. nur eine Grenzanzeige beantragst.

Wichtig ist halt, dass beide Flurstücke eine gesicherte Zuwegung zum öffentlichen Straßennetz haben.

Kosten einer Messung kommt aufs Land an, aber ich denke mindestens 2 bis 3.000€.

Geht nur wenn das abzugrenzende Grundstück eine separate Einfahrt hat bzw. Zufahrt. Melde dich bei einem Notar an und er sagt dir alles weitere bzw. beauftragt das Ganze. Die ganze Sache ist aber nicht billg und dauert auch eine ganze Zeit bis alles eingetragen ist.