Termin Hauptverhandlung einfach so verschieben möglich?

3 Antworten

Hallo.

Du brauchst einen guten Grund um einen Termin zu verlegen.

Z.B. dein Anwalt ist krank, oder hat einen Unfall gehabt, oder hat schon vorher einen anderen Termin angenommen.

Der Richter entscheidet über die Terminverlegung, ein Anrecht hat keiner.

Mit Gruß

Bley 1914

Guten Morgen,

Ohne erheblichen Grund kann ein Termin für eine Verhandlung nicht verschoben werden. Ausgeschlossen ist eine Terminsverlegung, wenn

eine Partei selbst verschuldet nicht erscheint,eine Partei nicht ausreichend vorbereitet istsich ausschließlich die streitenden Parteien auf eine Terminsverlegung geeinigt haben.

Maßgeblich ist stets die Entscheidung des Vorsitzenden des Gerichts. Ihm müssen die Gründe auch nachgewiesen werden. Ein Anrecht auf eine Terminsverlegung bzw. Terminsaufhebung existiert nicht. Es handelt sich somit stets um eine Einzelfallentscheidung.

Gemäß § 227 Abs. 4 ZPO entscheidet der vorsitzende Richter über die Terminsverlegung. Eine mündliche Verhandlung findet dazu nicht statt und die begründete Entscheidung ist unanfechtbar. Auch nach § 228 StPO entscheidet ein Richter über die Aussetzung der Hauptverhandlung.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/227.html

Mit freundlichen Grüßen

KaterKarlo2016

Es steht im Belieben der antragsstellenden Partei eine Verschiebung zu beantragen. Damit diesem Antrag stattgegeben wird, muss der Antragsteller leidgkiche einen trifftigen Grund finden und benennen.

"Wichtige" Gründe können sein; plötzliche Krankheit, Urlaub, anderweitige Termine an anderen Gerichten, weitere benötigte Zeit zur Beweisbeschaffung,

Die Verschiebung von Gerichtsprozessen ist mittlerweile mehr die Regel als die Ausnahme geworden.