KFZ Finanziertes Fahrzeug läuft noch Pfändbar bei Vermögensauskunft?

Hallo, ich hoffe jemand kann mir vielleicht weiterhelfen.

Ich habe momentan leider einige Schulden weswegen ich auch bei einer Schuldenbelastung bin. Man versucht durch außergerichtliche Vergleiche eine Privatinsolvenz abzuwenden wo die Chance 50-50 steht.

Meine Frage ist folgende. Ich habe ein Fahrzeug bei der VW Bank finanziert, die auch immer Pünktlich Ihr Geld bekommen. Diese wurden nämlich nicht in die außergerichtliche Regulierung aufgenommen weil ich das Fahrzeug für meine Arbeit benötige.

Das Fahrzeug ist Finanziert und es stehen da momentan noch ca. 11000 Euro aus. Den Fahrzeugbrief hat natürlich die Bank als Sicherungsübereignung.

Meine Frage ist nur falls wegen anderen Schulden mal ein Gerichtsvollzieher rauskommt, ob das Fahrzeug von Ihm gepfändet werden kann wegen der anderen schulden von anderen Gläubigern.

Also falls ich die Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung abgeben muss) kann das Auto dann gepfändet werden ?

KFZ ist sicherungsübereignet an die Fahrzeugbank also die Bank hat den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung teil 2 ) .

Laut Schuldenberatung ist dies nicht möglich weil mir das Auto ja noch nicht gehört und die Bank den fahrzeugbrief hat.

Ich wollte mich hier nur nochmal vergewissern ob das wirklich so ist, das das Auto von Fremden Gläubigern nicht gepfändet werden kann solange ich nicht in eine Insolvenz gehe

Kredit, Schulden, Bank, Gesetz, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Pfändung
Kann Gerichtsvollzieher Schulden der Tochter bei den Eltern pfänden?

Hallo! Ich habe ein etwas komplziertes Problem, für das ich Rat suche: 1. Unsere Tochter (19) wohnt seit Januar 2013 wieder bei uns im Eigenheim. Sie zog mit 18 auf eigenen Wunsch aus, um "die große freie Welt zu erobern" Soweit so gut. Bis auf die Tatsache, dass sie über jedes Maß lebte und jede Menge Schulden angesammelt hat - gearbeitet hat sie auch nicht..... Dabei ist u.a. eine Forderung der Stadt für Bussgelder in Höhe von fast 1000 EUR. Wie gesagt, seit Januar 2013 wohnt sie wieder bei uns. Wir wollten ihr noch einmal die Möglichkeit geben, sich aufzurappeln... und sie dabei gerne unterstützen - allerdings zu Bedingungen (wie z.B. Arbeit suchen, Bewerbung etc.) Alles soweit gut, sie hat einen Job, der nicht gut aber ausreichend bezahlt wird. Es reicht aber nicht, davon diese Forderungen zu zahlen. 150 € gibt sie für Esssen, wohnen usw ab. Jetzt waren wir mit ihr schon bei der Schuldnerberatung und z.Zt. wird geprüft, ob eine Privatinsolvenz in Betracht kommt.

Nun stand heute plötzlich der gute Mann der Stadtkasse vor unserer Haustür und wollte zu unserer Tochter - die nicht da war. Wir sprachen mit ihm, erklärten vorab schon einmal, dass die Tochter anfängt sich zu berappeln - es aber nicht schaffen wird, die aufgelaufenen Forderungen zu zahlen. Wir sind dazu nicht in der Lage - ich beziehe eine kleine Rente, meine Frau ein kleines Gehalt, unser Sohn geht n. zur Schule und lebt auch noch bei uns. Es reicht, um ordentlich zu leben - aber große Sprünge wie Urlaub pp. sind natürlich nicht drin. Ist schon ok. Wir können unser kl. Reihenhaus halten und das ist gut. Nun sagte uns der GV, da unsere Tochter ein Zimmer bei uns bewohnt, kommt er beim nächsten Mal und wird pfänden? Und zwar auch bei uns, da nicht feststellbar ist, wem hier was gehört! Wir müssten dann beweisen, dass unsere Einrichtung, Geräte usw. auch uns gehören.....ansonsten sind sie weg! Puh, da brach der Schweiß aus. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, einen Mietvertrag mit unserer Tochter abzuschließen, indem festgeschrieben ist, dass sie 1 Zimmer z.B. 1 Etage, rechts, bewohnt - und sie Küchen- Badnutzung inkl. hat.? Somit würde der GV "nur" ihre Räume nach pfändbaren absuchen... und da hat sie wirklich nichts. Ja - und wir wären aus der Nummer raus, da es ja unsere Wohnung/ Haus ist und er nur bei ihr in die Räume darf. Wir wollen damit keinen steuerlichen Nutzen ziehen, niemanden "beschei...." - nur wir können und wollen auch nicht unser wirklich hart erarbeitetes Mobiliar / Geräte usw. für etwas verlieren, wofür wir doch nicht können...oder sehe ich da etwas falsch? Nun frage ich mich, wie kann ich so etwas gestalten? Klar soll die Tochter ihren Kram in Ordnung bringen - dass wolen und unterstützen wir. Aber wir wollen auch, dass es bei ihr bleibt und nicht zu unserem Problem wird. Wie, wenn möglich, kann ich so einen "Mietvertrag" aufsetzen? Aber auch KEINE steuerlichen Nachteile? So, dass aber trotzdem die Trennung ganz klar ist und alles rechtens ist?

Kinder, Steuern, Mietrecht, Vermietung, Unterhalt, Pfändung