Kinderdepot pfändbar?
Ist ein Kinderdepot pfändbar, wenn die Eltern in eine Verschuldung geraten ?
4 Antworten
Hey Rombinius,
das wird in der Regel nicht möglich sein, da es sich bei der Pfändung um eine Zwangsvollstreckung (hier nach § 829 ZPO) handelt, und diese findet als solche nur in das pfändbare Vermögen des Schuldners selbst statt. Kinderdepots sind regelmäßig im Eigentum des Kindes selbst, weshalb ein Rückgriff hierauf im Zuge einer Zwangsvollstreckung gegen die Eltern ausgeschlossen wäre.
Die Eltern müssen aber auch bedenken, dass dieses Geld tatsächlich Eigentum des Kindes ist und sie es auch nicht ohne Weiteres legal zurück bekommen, auch, wenn sie es ihren Kindern selbst geschenkt haben. Da gibt es diverse, je nach Fallgestaltung unüberwindbare rechtliche Hürden, wie beispielsweise das Selbstkontrahierungsverbot gem. §§ 1629, 1795 Abs. 2, 181 BGB oder das Schenkungsverbot gem. § 1641 BGB.
Wie das Ganze genau aussieht, solltest du aber mit deinem Ansprechpartner bei der Bank oder ggf. mit einem Anwalt klären, ich kann natürlich auch nicht einfach in meine Glaskugel schauen und sagen, wie die ihre Depots und Verträge rechtlich ausgestalten.
Liebe Grüße
Premados
Betrachte man das Vermögen dort als Schenkung, ist diese Rückgängig zu machen wenn der Schenker in eine wirtschaftliche Notlage gerät.
Bleibt ja m.e. trotzdem eine Schenkung, insbesondere weil der Sparplan ja aus dem Einkommen/Vermögen der Eltern gespeist wird, sofern das Kind über kein eigenes Einkommen verfügt.
Hallo Rombinius
Nein das Geld auf dem Kinderkonto gehört schließlich nicht dem Schuldner sondern wird von diesem nur im Rahmen des Sorgerechts verwaltet Eigentümer des Geldes ist jedoch das Kind.
Sollten die Eltern das Kinderkonto allerdings missbrauchen um über eine Schenkung große Mengen an Geld beiseite zu schaffen kann diese bis zu 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden.
LG
Darkmalvet
Danke für die qualifizierte Antwort. Es soll jedoch einfach nur für das Kind Vorsorge geshaffen werden.
Idealerweise sollte das ganze dann auch auf den Namen des Kindes laufen um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen.
so haben wir es eingerichtet
Soweit es auf den Namen der Eltern läuft - ja.
Das Geld ist dann trotzdem Eigentum des Kindes und trotzdem nur unter Verwaltung der Eltern.
Kann höchstens sein, dass es zu Missverständnissen kommt, die Aufwand in der Klärung verursachen aber letztendlich darf Eigentum des Kindes nicht gepfändet werden.
danke für die ausführliche Antwort