Pfändung?
Darf meine Musikanlage gepfändet werden, wenn man es neben bei noch braucht um Geldzuverdinen durch Auftritte? Meine beschallung wäre Bose L1s1 mit b2 aus dem Jahr 2021 und viel gebraucht und ein yamaha Keyboard PSR sx900 aus dem Jahr 2022 auch schon viel gebraucht
3 Antworten
Ich fürchte ja. Aber auch Gerichtsvollzieher sind Menschen. Sei freundlich, dann bekommst Du auch so eine Antwort. Suche Lösungen und Kompromisse.
Gerichtsvollzieher müssen sich ans Gesetz halten, haben jedoch teils Ermessensspielräume, und Gegenstände, die der Schuldner für seinen Lebensunterhalt benötigt, dürfen per se nicht gepfändet werden.
Gegenstände, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, sind grundsätzlich nicht pfändbar.
Du solltest in der Lage dazu sein, nachzuweisen, daß Du das Zeug zum beschriebenen Zweck brauchst.
Alles Weitere ist Ermessenssache des GV.
Sowas sind Einzelfallentscheidungen im Ermessen des Vollzugsbeamten.
Eine pauschale Aussage läßt sich dazu nicht treffen.
Kaum. Wenn ein Bäcker Schulden hat, die er nicht begleichen kann, werden auch sein Maschinen beschlagnahmt. Es sei denn er kann nachweisen, dass es die Schulden sehr bald begleichen kann.
Und das kann der Fragesteller ja nicht.
Wenn das für Musikauftritte als Alleinunterhalter benötigt wird, sollte man mit dem GV sprechen.
Das ist nebenberuflich ?
Der Markt ist so voll mit Gebrauchtgeräten. Siehe hier www.gebrauchte-veranstaltungstechnik.de
Die Vermarktung ist für den GV schwierig. Seriöse Schuldnerberatung dauert aber leider relativ lange mit entsprechender Wartezeit.
Nein, das nützt nichts. Die Anlagen werden beschlagnahmt.