Wohngeld und Pfändung?

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Eine Nachzahlung von Sozialleistungen, wozu auch Wohngeld von der Wohngeldbehörde gehört, muss bzw.darf nur auf den / die Monate der Nachzahlung berücksichtigt werden.

Sie muss dann bei ihrer Bank den Bewilligungsbescheid, sollte ihr Wohngeld und eine Nachzahlung zustehen vorlegen.

Die Nachzahlung darf dann also nicht in einer Summe berücksichtigt werden, sondern nur der jeweilige Betrag für den Monat der Nachzahlung.

Kommt sie dann mit ihrem Einkommen und dem jeweiligen Betrag vom Wohngeld pro Monat nicht über ihren Selbstbehalt bzw.nicht pfändbaren Betrag, dann darf da auch nichts gepfändet werden.

Nein, daß wird nicht gepfändet!