Pfändung bei Eigentumswohnung Anteil?
Hallo Zusammen, ich brauche eure Hilfe.
Wir haben mit meiner Frau 2006 eine Eigentumswohnung gekauft. Der Anteil ist wie folgt: 95% meiner Frau und 5% mir (Ehemann). Allerdings 2013 habe ich durch meine Ex- Frau damals eine Konto Pfändung bekommen, weil als wir uns scheiden lassen haben wollte sie 10.000€ und ich habe ihr nicht zugestimmt. Daher die Pfändung.
Meine Frage jetzt ist, ich möchte diese 5% Anteil von der Eigentumswohnung an meine (jetzige) Frau geben und wenn die Eigentumswohnung jetzt verkauft wird, kann dann die Pfändung an meine 5% (Anteil der Eigentumswohnung) greifen beim Notar? Weil wir wollen ein neues Haus kaufen und dafür müssen wir zum Notar. Kann er mir das da wegnehmen? Pfändung wurde durch Konto und Eigentum draufgesetzt. Also nicht auf Immobilien.
2 Antworten
Ich stehe auf dem Schlauch:
Deine Ex ist also immer noch zu 95% Eigentümerin? Dann kann sie natürlich auf die Verteilung des Kaufpreises Einfluss nehmen. Entweder du unterschreibst den Vertrag, ihr einigt euch, oder es wird nichts.
Ist die Jetzt Frau Eigentümerin der 95,% und im Grundbuch ist keine Sicherungshypothek eingetragen - muss die Ex an dem Vertrag überhaupt nicht mitwirken. Ob sie dir in Kenntnis des Verkaufs den Gerichtsvollzieher schicken kann - kann ich nicht beurteilen.
Ohne diesen Pfändungsbeschluss zu kennen? Keine Ahnung.
Durch Konto und Eigentum? Eine Gehaltspfändung scheint es nicht zu geben - sonst wären die 10k ja bereits erledigt.
Den Notar interessieren nur Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs.
Wenn die Pfändung 2013 war, sollten die 10.000€ ja schon lange weg sein.
Solltest du das nie bezahlt haben, sind da mittlerweile gewaltig Zinsens drauf gekommen. Dazu kommt, das es euch gar nichts bringt, wenn du jetzt deine 5% überschreiben würdest. Hier kann Vermögen bis 10 Jahre rückwirkend gefordert werden.
Wenn gegen dich eine Pfändung und ein entsprechender Titel besteht, dann wirst du auch keine Finanzierung für ein Haus bekommen.
Das trifft das Problem nicht. Wenn die Frau genug Geld hat, (durch den Verkauf der ETW) braucht's keine Finanzierung.
Also kann die Pfändung auf meine 5% Anteil greifen? Weil Haus wird auf meine Frau sein, das hat ja mit dem Kauf nichts zu tun
Nein meine neue Frau ist von unserer Eigentumswohnung 95 Prozent Anteil. Ex Frau hat kein Anteil aber die Frage ist ob beim, wenn ein neues Haus gekauft wird