Erhöhung Freibetrag bei P-Konto?

Hallo,

ich bin seit 2015 mit einem Kleingewerbe "Lieferservice", somit Einzelhandel, selbstständig, mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nach Abzug aller Kosten von ca. € 1.250,00 geht schon OK.

Allerdings liegt nun eine Kontopfändung aus einer Angelegenheit von 1997 vor. 

Um besagte € 1.250,00 zu erwirtschaften, muss ich jedoch monatlich Waren im Wert von ca. € 4.200,- ein- bzw. wiederverkaufen, habe natürlich Fixkosten, ferner ist die monatliche Überweisung der MwSt. lt. Umsatzsteuervoranmeldung fällig. 

Somit Geldeingang der Kundenzahlungen, Geldausgang für Wareneinkauf, Kosten, Umsatzsteuer etc., was natürlich den Freibetrag von € 1.133,80 um ein Mehrfaches übersteigt und meine Bank zwingt, alles bis auf den Freibetrag an den Gläubiger abzuführen. - Mir bleibt dann nichts mehr, da keine Einkäufe mehr möglich sind.

Von einer Schuldnerberatung erhielt ich anhängendes 0-8-15 - Schreiben, doch keinen Hinweis, welche Unterlagen mitzusenden sind, ob diese von einem Steuerberater vorbereitet und gegengezeichnet werden sollten oder ähnliches.

Grob überschlägig benötige ich einen Freibetrag von ca. € 6.500,-, um netto
€ 1.133,80 / 1.250,- zu erwirtschaften ... Einzelhandel eben ...

Wer kann mir bitte entsprechenden Rat geben dahingehend, ob die Erhöhung eines Freibetrags eine Soll- oder Kannbestimmung ist, ferner, wie dem Vollstreckungsgericht die Höhe des beantragten Freibetrags nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

Mela

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Recht, P-Konto, pfaendungsschutz, Steuerberater, Anwaltskanzlei, Wirtschaft und Finanzen
mein Krankengeld wurde gepfändet besser gesagt mein Konto, was tun?

hallo an alle was kann ich tun um an mein Krankengeld zu kommen.

ich habe eine Firma pra Group die mein Konto gepfändet hat und ich seit einem jahr Krankengeld erhalte durch einen Unfall. die Firma verlangte Dokumente die habe ich alle eingereicht und sogar noch weil ich mehr Krankengeld erhalten habe als letzten Monat 150 euro überwiesen. alles habe ich gemacht was sie verlangten der Gerichtsvollzieher sagte zu mir ich solle ein p Konto einrichten nur hätte ich dies getan hätte ich keine miete kein Strom kein unterhalt zahlen können da mein Konto ein dispokonto ist.

die Mitarbeiter sagten wenn ich all dies erfüllen würde würden sie mir mein Konto ruhendstellen doch sie taten es nicht.

ich erklärte ihnen das ich Medikamente benötige die leer sind und wenn ich die nicht nehme kann es passieren das mein herz rumspinnt,desweiteren habe ich einen Termin im Krankenhaus wegen einem endgespräch um endlich wieder arbeiten zu können, ich miete Strom und unterhalt zahlen muss aber sie der Meinung sind ich muss lückenlos kontoauszüge einbringen wo ich bereits gesagt habe ich habe ihnen alle kontoauszüge gesendet die ich habe sowie den krankengeldbescheid den sie wollten haben sie auch, sie sagten sie benötigen den von jeden Monat wo ich darauf sagte ich habe nur einen bekommen wo drauf steht das ich das erhlalte pro tag an Krankengeld sowie ihnen alle kontoauszüge lückenlos gesendet habe.

der Firma ist alles egal trotz das ich alle aufgaben der Firma erfüllt habe , ist das rechtens das sie überhaupt so umspringen können , ich ihnen angeboten habe sogar einen Dauerauftrag zu machen wo monatlich 20-50 euro monatlich hingehen finden sie ja alles okay aber sie benötigen weitere Dokumente.

ich habe der Firma auch gesagt das ich das nicht okay finde da es eine wucht ist und ich somit alles verlieren werde wie Wohnung und arbeit denen ist es egal so ihr spruch mehr können sie nicht machen.

bitte um Rückantwort...

Recht, Krankengeld, pfaendungsschutz, Wirtschaft und Finanzen
Zweitkonto einer Dritten für Alltagsüberweisungen nutzen bei gepfändeten eigenem Konto?

Hallo,

Hintergrund:

es geht um folgendes. Ich habe ne Pfändung auf dem eigenem Konto Girokonto Sparda Bank(wg. Kein ALG2 trotz Krankenversicherungspflicht). Jetzt bin ich mal "kaufmännisch ungut", nichts für ungut. Damit fallen Onlinebanking, Dauerüberweisung weg und es gibt Freibeträge des P-Kontos. Alles in allem zu schikanös und ich habe oft dringend höhere Beträge als 1100€ zu überweisen, etwa bei Mietnachzahlungen. Die zu überweisenden Beträge, nehmen wir mal an, kommen von Darlehen von Freunden. (Da auch gerne oft gefragt)

Frage:

Ist es nicht möglich, eine Vertrauensperson zu gewinnen, die ein a) auf ihren Namen ein Zweitkonto ohne Dispo und Onlinezugangschlüssel einrichtet, b)keine Transfergeldempfängerin mit eigenen Freibeträgen ist und die mir dann selbsttätige Kontoaktivitäten per Internet ermöglicht, welche sich dann im Rahmen von Alltagsgeschäften bewegen sollten, Miete, Strom, Computer kaufen, etc.

Was spräche noch dagegen? (Die Person hätte Zusatzaufwand bei Erklärungen, Steuerklärungen, mit dem Finanzamt)

Und im welchem Risikorahmen bewegen wir uns sonst? Könnte man etwa davon sprechen, um eine Hausnummer zu geben, es ist so, als ob man in einen Freundeskreis fürs Gemeinschaftsauto die Auto-Versicherung stellt? Wäre das Risiko eines "Kontoservice aus Gefälligkeit" eher höher oder geringer? (Ich würde meinen geringer.)

Gibt es formal-legale Hürden? Und auf welchem Hintergrund? (Z.b. sehe ich es nicht ein, was dagegen, spricht für eine Dritte Person, bevollmächtigt eine Überweisung auf ihrem Onlinezugang zu tätigen - auf ihrem Rechner, neben ihr sitzend, ihr helfend den Computer zu bedienen, wo ist denn da die Grenze? Wäre das dann in der Tat ein Grauzone?).

Was hat es mit Befürchtungen wider Terror, Geldwäsche etc -Gesetze zu verstoßen auf sich? (Nichts)

Welche Art von "Bank-Angebot"kommt dazu in Frage? Etwa ein Gemeinschaftskonto?? unter Einbeziehung meiner Person? Aber das wäre dann doch auch pfändbar, oder nicht? Wie kann ich bei solcher Abwicklung einer Kontoeinrichtung als nutznießender Dritter behilflich sein, schließlich gehe es um einen fremden Aufwand an der eigenen Person?

Danke für Hilfestellung im Voraus.

Bank, Recht, Bankkonto, Konto, P-Konto, Pfändung, pfaendungsschutz, Wirtschaft und Finanzen
Sparkasse weigert sich Sockelfreibetrag vom Pkonto zu erhöhen. Wo bekomme ich Hilfe?

Ich habe ein Pkonto (mit aktueller Pfändung) und nur den normalen Freibetrag von nicht ganz 1080€ (der vor der Geburt der zweiten Tochter auch locker gereicht hat). Ich bin aber verheiratet und habe zwei Kinder.

Nun möchte ich den Sockelfreibetrag eben entsprechend erhöhen lassen aber die angeblich (laut Bank) zuständigen Stellen weigern sich mir eine Bescheinigung auszustellen.

Die Bank möchte eine Bescheinigung von der Caritas auf welcher genau berechnet ist wie hoch mein Freibetrag ist. Ich war bereits bei der Caritas und auch bei der Diakonie. Diese weigern sich mir sowas auszustellen denn sowas wird dort nur Menschen in einem Arbeitsverhältnis ausgestellt. Ich habe aber keinen Arbeitgeber sondern bin Hausfrau.

Ich wurde dann zum Amtsgericht geschickt. Angeblich wären die zuständig mir so eine Bescheinigung zu geben. Das war nicht der Fall. Auch dort wurde ich abgewiesen. Man wäre nicht zuständig. Ich müsste damit zur Familienkasse (bekam das auch schriftlich).

Ich bin dann extra zur Familienkasse gefahren und auch dort hieß es 'da sind wir nicht zuständig'. Das bekam ich ebenfalls schriftlich. Wer denn zuständig ist konnte die Dame dort mir aber auch nicht sagen 'vielleicht ja das Amtsgericht?'.... Nein! -.-

Ich war dann nochmal bei meiner Bank aber keine Chance. Ohne diese Bescheinigung keine Erhöhung des Sockelfreibetrags.

Hab dann mit der Elterngeldstelle telefoniert und gefragt ob die mir was schreiben können (beziehe ja aktuell Elterngeld) oder ob sie mir wenigstens bestätigen würden, dass diesen Monat 600€ Nachzahlung kamen damit wenigstens diesen Monat der Freibetrag erhöht wird. Da wurde ich ebenfalls direkt abgewiesen. Angeblich müsste der Festsetzungsbescheid reichen da die Nachzahlung darauf ersichtlich wäre.

Das sieht meine Bank aber nicht so. Bekam von der Elterngeldstelle gesagt, diese Bescheinigung müsste das Jobcenter ausfüllen.

Aber ich beziehe von dort keine Leistungen. Die sind also nicht für mich zuständig.

Das kann doch wohl echt nicht wahr sein -.-

Wie kann ich denn nun diese Bescheinigung bekommen? Von wo? Wie komm ich nun an mein Geld? Bin ja durch die Nachzahlung ein ganzes Stück über diesen 1080€.

Keiner fühlt sich zuständig und die Bank macht nichts ohne Bescheinigung. Ganz egal mit wem ich dort rede.

Wie bekomme ich nun meinen Sockelfreibetrag erhöht und wie wird die Elterngeldnachzahlung anerkannt?

Kinder, Geld, Schulden, Bank, Elterngeld, P-Konto, Pfändung, pfaendungsschutz, Sparkasse
Kontopfändung in der Ausbildung, dringend Hilfe benötigt

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein ganz großes Problem. Ich habe vor drei Jahren einen Handyvertrag abgeschlossen und einen Monat darauf meine damalige Arbeit verloren und konnte nicht mehr zahlen. Seit drei Jahren streite ich mich nun mit dem Anbieter bzw. nun mit den Rechtsanwälten über eine Ratenzahlung, da ich derzeit in einer Ausbildung bin und zahlungsfähig wäre, bis zu einem gewissen Betrag im Monat.

Nun habe ich letzte Woche eine Pfäungsbescheid vom Obergerichtsvollzieher erhalten in der hervor geht, dass mein Konto gepfändet wird.

Ich habe mich sofort bei dem Gläubiger gemeldet bzw dem RA, doch der sagt mir ich kann eh nix machen, das Geld ist gepfändet. Informationen, Rat oder Antworten habe ich keine erhalten.

Meine Frage ist nun, ob ich mit einem Nettoeinkommen von 603 Euro mit einem Girokonto überhaupt pfändbar bin oder ob ich es definitiv in ein sog. "P-Konto" umwandeln muss damit ich einen Pfänungsschutz erhalte.

Hinzu kommt, dass die letzten Monate das Gehalt (1100 Euro) meines Partner auf mein Konto überwiesen wurde, wird mir das dann auch angerechnet? Immerhin geht aus dem VZ hervor, dass es sich um den Lohn meines Partners handelt.

Ich bin wirklich dankbar für Ratschläge und Antworten, da ich im Internet keine konkrete INfo zu meinem Anliegen gefunden habe.

Vielen Dank im Voraus.

Finanzen, Girokonto, Konto, P-Konto, Pfändung, pfaendungsschutz

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