Pfändungsschutzkonto "abgelehnt"

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Ab 1.7.2010 hat der Kunde ein Recht auf Umstellung, wenn eine Pfändung vorliegt. Ohne Pfändung können Kunden und Bank vereinbaren, dass das Konto als P-Konto geführt wird, sagt das Gesetz. "können" Die Gestaltung des Produktes P-Konto bestimmt die Bank, d.h. evtl. kein Dispo, keine Überziehungen, höhere Gebühren. Außerdem kann es nachteilig sein, wenn die Sozialleistungen den Freibetrag des P-Kontos übersteigen. SOZ wäre ohne P-Konto 14 Tage verfügbar, mit P-Konto nur bis zum Freibetrag.

Wie schon gesagt wurde ab 1.7.2010 gibt es dieses Konto. Wenn man es möchte und bei der Bank (Sparkasse) beantragt, muss die Bank es innerhalb von 4 Werktagen umstellen. Eine höhere Gebühr darf dabei nicht verlangt werden. Also nur die normale Kontogebühr wie ein Standartkonto.

Die Antwort deiner Bank sagt nur aus das sie es zur Zeit nicht als notwendig bezeichnen. Es ist keine Ablehnung.

Wenn der Kunde, also du (sie)es möchten bekommt man es auch.

Die Bank selber hat keine Nachteile davon. Im gegenteil, falls eine Pfändung auflaufen sollte brauchen sie nur nicht mehr aufpassen auf irgendwelche 7 Tage fristen.

Nachteile hat der Kunde auch nicht solange er vorher nur ein reines Guthabenkonto hatte. Denn wenn keine Pfändung da ist kann man schließlich über sein komplettes Geld verfügen.

Hatte man aber ein Dispo, ginge dieser verloren.

Hier mal ein Link wo dieses Konto gut erklärt wird.

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/p-konto-kontenpfaendungsschutz-juli-2010.html?page=2

Die Gefahr für dich zum P-Konto ist die Mitteilung der Bank an die SCHUFA!!!!! Bei allen Anfragen anderer Anbieter z.B.Handy,Telefon,Versandhaus die Schufa anfragen wirds danach Schwierigkeiten für dich geben. Willst du dann mal die Bank wechseln,hast du schlechte Karten.Das Umstellen lohnt nur,wenn du von Pfändungen bedroht bist o in der Insolvenz bist.

Das P-Konto gibt es frühestens ab 01.07.10. Bei den meisten Banken wird es ausschliesslich im Guthaben zu führen sein. Ausserdem sind ggf. weitere Einschränkungen seitens der Bank (kann jede Bank selbst entscheiden) möglich, z.B. keine Karten, kein Online-Banking, keine Lastschriften...

Sofern Ihre Bank oder Sparkasse trotzdem nicht bereit ist, ein Konto für Sie einzurichten, können Sie auch eine Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht richten. Die Anschrift lautet:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Strasse 108 53117 Bonn Telefon: 0228.41080.