Schadenersatz bei rechtswidriger Pfändung?
Die Ordnungsbehörde meiner Kommune hat das Kfz. für das ich zwar Halter und Versicherungsnehmer, aber nicht Eigentümer bin, gepfändet und mit Wegfahrsperren versehen. Der Eigentümer hat dieses der Vollstreckungsbehörde unter Vorlage des Kaufvertrages angezeigt. Diese reagiert allerdings nicht.
Ist meine Einschätzung richtig, daß die Vollstreckungsbehörde spätestens seit dem sie Kenntnis davon hatte, daß ich nicht der Eigentümer bin, Schadenersatzpflichtig für den entstandenen Nutzungsausfall und die entstandenen Kosten (ÖPNV-Kosten) ist ?