eBay-Käufer behauptet der Brief mit der Ware sei bei ihm nicht eingegangen. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
Ein Käufer auf eBay hat nun zum ersten mal in 25 Jahren eBay behauptet, der Brief mit der Ware sei nicht eingegangen. Die 200 Leute davor haben immer alles bekommen. Den günstigen Versand hat er sich laut eBay selbst ausgesucht. Dort steht: „Vom Käufer ausgesuchter Versand: Deutsche Post Brief“. Die Ware ist 5 Euro wert und wurde bei der Post im Brief gewogen und vom Mitarbeiter frankiert. Ein entsprechender Zahlungsbeleg für einen Großbrief liegt vor. Eine Rückerstattung würde er nach eigenen Angaben nicht akzeptieren sondern beharrt auf der Ware, welche er angeblich braucht. Die Ware ist jedoch technologisch auffällig veraltet. Wie geht das nun eigentlich weiter? Im Prinzip kann jeder sich eine günstige Sendungsmethode für billige Kleinartikel aussuchen und dann behaupten er hätte den Artikel nicht bekommen.