Wann darf ich das Schokoticket fristlos kündigen?

Hallo ich habe ein kleines Problem, durch eine Fehlinformation vom Kundencenter. Ich beginne bei einem Verkehrsunternehmen meine Ausbildung und bekomme ein kostenloses Ticket von denen. Nur ich habe noch nicht mein Schokoticket gekündigt, weil das Kundencenter meinte, ich muss das nicht machen, weil dies automatisch geschieht.

Es wird aber schwer es zu beweisen mit der Fehlinformation, deswegen Frage ich hier nach.

Ich habe dies gefunden, nur verstehe ich den Abschnitt nicht. Ich würde ja gerne fristlos kündigen, aber keine Ahnung ob ich das darf, weil ich den Text halt nicht verstehe.

B) Fristlose Kündigung  

Das Recht des Abonnenten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Abonnenten ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises, des Wegfalls der Berechtigung i. S. d. § 97 oder § 118 Abs 3 Schulgesetz NRW, oder eines Schulwechsels in eine nicht dem SchokoTicket-Verfahren angeschlossene Stadt gegeben. Der Abonnent oder der gesetzliche Vertreter kann bei einer Änderung des Abonnementpreises das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Hierzu bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. In jedem Falle wird die pauschale Bearbeitungsgebühr bei Kündigungen im ersten 12-Monats-Zeitraum nicht erhoben. 

Kann mir jemand bitte dabei helfen?

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Schokoticket weiter führen?

Ich habe soeben ein Brief bekommen mit dem Betreff "Kündigung"

Ich geh nämlich dieses jahr von der Schule und wechsel für 1 Jahr auf ein Berufskolleg und bräuchte dann eben den Schokoticket noch 1 Jahr.

In dem Brief steht folgendes:
"Fall 1: Sie besuchen auch im kommenden Schuljahr die gleiche Schule oder wechseln zum Beginn des neuen Schuljahres auf eine andere Schule:
Dann benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Schulbescheinigung für das Schuljahr 2019/20.
Gegen Ende der Sommerferien erhalten sie von uns eine Kündigung des SchokoTickets zum 30.09.2019.
Dieser Kündigung ist eine vorausgefüllte Schulbescheinigung beigefügt, die Sie bitte umgehend von Ihrer Schule abstempeln lassen und an uns zurücksenden, damit eine Fortführung des Abos gewährleistet ist.
"

Bei meiner jetzigen Schule bekomme ich eine Schulbescheinigung die nur bis 2019 geht und vom Berufskolleg kann ich ja noch keine Schulbescheinigung bekommen, ich habe nur eine Bestätigung dass ich dort angenommen wurde, soll ich das kopieren und mitgeben? Dann verstehe ich den letzten Satz nicht mit "Dieser Kündigung ist eine vorausgefüllte Schulbescheinigung beigefügt, die Sie bitte umgehend von Ihrer Schule abstempeln lassen und an uns zurücksenden, damit eine Fortführung des Abos gewährleistet ist."
Ist das ein Tippfehler oder warum sollen die mir eine Kündigung schicken wodrin eine Schulbescheinigung ist den ich an meiner Schule abstempeln und wieder zurückschicken soll?

Also ich habe grade echt keine Ahnung was ich tun soll und was ich abschicken soll....

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