ALG 1, Praktikum, Krankenversicherung?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine beendete Erzieher Ausbildung, möchte diesen Beruf jedoch aus privaten Gründen an den Nagel hängen. Aus diesem Grund bin ich derzeit arbeitssuchend und beziehe ALG1 vom Amt. Alles schön und gut.
Nun habe ich die Möglichkeit gefunden, ein Praktikum in einer neuen Branche zu beginnen. Es würde zwei Wochen laufen.
Jedoch kommen wir hier zum Problem.

Laut meines Betreuers kann ich zwar ein Praktikum antreten, jedoch würde ich für diesen Zeitraum aus den Leistungen des Amtes ausgeschlossen werden. Das ich kein Geld bekomme ist an der Stelle nicht das schlimme. Ich bin dann einfach nicht krankenversichert für diesen Zeitraum.
Und die Stelle, bei welcher ich das Praktikum antreten möchte, nimmt mich natürlich nicht, wenn Ich nicht versichert bin. Was kann ich an an dem Punkt tun?

Meine Verwirrung kommt zustande, weil zwei voneinander unabhängige Parteien mich mit Forderungen und Regeln konfrontieren, die sich so dermaßen beißen. Die Leute vom Praktikum behaupten, dass das Amt mich weiterhin versichern muss und das Amt hingegen sagt das Gegenteil.

(Das das Amt mich gerade als Erzieher so schnell es geht vermitteln soll und die Betreuer dafür ihr Geld erhalten ist mir bewusst, jedoch muss es dort doch eine adäquate Lösung geben)

Hat jemand schon einmal solche oder ähnliche Erfahrungen machen können? Ich bin ein wenig verzweifelt und weiß nicht weiter.
vielen Dank und herzliche Grüße.

Recht, Krankenversicherung, Arbeitsamt, Betreuer, Praktikum, Rechtslage, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Unbekannte Person verrichtet große Notdurft auf unserem Parkplatz. Was tun?

Hallo zusammen,

wir beschäftigen uns aktuell mit einem sehr ungewöhnlichen Fall. Und zwar verrichtet eine unbekannte, männliche Person bereits zum 2. Mal ihre Notdurft bei uns auf dem Grundstück und hinterlässt da große Haufen und viel Papier, wo sich zu späterer Zeit viele Besucher aufhalten.

Zur besseren Verständnis eine kurze Beschreibung zum Objekt:

Wir haben eine Gastronomie mit großem Parkplatz direkt an einer stark befahrenen Straße. Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich und etwa 3.500 qm groß. Von dem Parkplatz aus führt eine durch ein Tor gesicherte Einfahrt zu unserer Gastronomie. Vor diesem Tor ist ein großes Schild angebracht, auf dem Informationen über vorhandene Videoüberwachung, Öffnungszeiten, etc. stehen.

Jetzt ist es so, dass ich bereits zum 2. Mal innerhalb von 3 Wochen feststellen musste, dass jemand außerhalb der Öffnungszeiten an der gleichen Stelle auf unserem Parkplatz seine große Notdurft verrichtet hat. Dies geschah beide Male zur gleichen Uhrzeit und immer wochentags gegen 6 Uhr in der Früh. Aufgrund der vorhanden Videoüberwachung ist zu erkennen, dass es sich immer um die gleiche Person und das gleiche Fahrzeug handelt. Leider ist die Kamera etwas weiter entfernt angebracht, so dass sich Fabrikat und Nummernschild des Autos, mit dem die Person zu uns kommt, bei Dunkelheit nicht erkennen lassen.

Jetzt ist es so, dass sich die Person bereits häufiger zu der gleichen Uhrzeit und an der gleichen Stelle auf dem Parkplatz aufgehalten hat. Man kann ja davon ausgehen, dass diese Person evtl. keinen anderen Ausweg wusste und deshalb ihre Notdurft dort verrichtet hat. Fakt ist jedoch, dass das Ganze direkt an der Hauptstraße und kurz vor unserer Einfahrt geschieht. Man sieht auf den Aufnahmen auch, dass die Person sich immer 20-30 Minuten bei uns aufhält. Beim Verrichten der Notdurft fahren außerdem andere Fahrzeuge an der Person vorbei, die dies sogar sehen könnten. Unserer Parkplatz ist jedoch so groß und weiter unten absolut nicht einsehbar oder von Kameras erfasst, dass ich mich jetzt frage, ob die Person das Ganze womöglich extra macht und bewusst dabei gesehen werden möchte bzw. das Risiko eingeht, entdeckt zu werden? Wenn ich in so einer Notlage wäre, würde ich in die hinterste Ecke fahren und es dort machen und nicht im Bereich von Einfahrt, Kameras und anderen Fahrzeugen. Ich habe mir vorgenommen die Personen in den nächsten Tagen zu der besagten Uhrzeit vor Ort zu konfrontieren. Was meint ihr, ist es möglich auch rechtlich etwas dagegen zu unternehmen?

Recht, Gastronomie, Öffentlichkeit, Rechtslage, Privatgrundstück
Was versteht man unter einer Kaufbestätigung?

Hallo,

ich habe mir auf mobile.de einen Wagen ausgesucht und möchte ihn kaufen. Problem: ich komme erst in ca. 2 Wochen dazu die Reise von 200km anzutreten um den Wagen zu begutachten.

Auf den Fotos von Außen/Innen und auf Nachfrage von unten ist nichts schlimmes zu sehen und der Händler ist auch sehr kooperativ. Allerdings möchte ich mit einem Fachmann mir selbst ein Bild machen. Da das aber erst in 2 Wochen möglich wäre fordert der Privatanbieter eine "Kaufbestätigung" sodass niemand außer mir mehr an dieses Auto kommen kann.

Ich möchte mich jetzt allerdings nicht verpflichten 10.000 € zu zahlen obwohl ich den Wagen noch nicht "wirklich gesehen habe bzw. es vielleicht doch schwachstellen gibt die man so nicht sieht. Allerdings kann ich den Privathändler auch verstehen dass er nicht 2 wochen auf eine bestätigung warten will.

Letztendlich geht es mir auch nicht um den Preiß! Wenn alles okay ist zahle ich den gerne, ich weiß es nur nicht ob es so ist. Versteht ihr?

Nun meine Frage: Denkt ihr das hier ist als "Kaufbestätigung rechtens?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich

Persönliche Daten

bestätige hiermit mein Kaufinteresse* an "Auto"(-Name, aus Inserat-) der auf mobile.de zum Kauf angeboten wurde.

Wann und Wieviel gezahlt wird werden beide Parteien vor Ort und wie in der Fahrzeugbeschreibung beschrieben „bei Besichtigung“ besprechen.

(!NUR! Für den Fall dass sich vor Ort Mängel zu Tage treten die vorher nicht Sichtbar waren oder unterschlagen wurden)

Zur Erklärung: In der Fahrzeugbeschreibung auf dem Inserat steht: "Preisverhandlungen bei Besichtigung"

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, kaufen, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Rechtslage, Auto und Motorrad
Todesstrafe zulässig?

Ich bin gegen die Todesstrafe, da es meiner Meinung nach keinen vernünftigen Grund dafür gibt.

Als Pro-Argumente werden auf Wikipedia genannt:

Die Todesstrafe wird in der Regel wie folgt begründet:

  • Sie sei die einzige gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen.
  • Nur sie schütze die Allgemeinheit wirksam vor dem Täter (Spezialprävention).
  • Sie sei zur Abschreckung möglicher anderer Verbrecher notwendig (Generalprävention).
  • Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.
  • Sie sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.

Wenn ich diese aber nun durchgehe, dann ist keine wirklich standhaft:

  1. Vergeltung sollte bei einer Strafe nie der Fall seien, dass wäre ja Blutrache. Außerdem soll eine Strafe keine Rache durch den Staat sein, sondern eher eine Art Tadel für das fehlerhafte Verhalten des Täters sein.
  2. Eine Lebenslange Haftstrafe schützt auch die Allgemeinheit vor dem Täter, denn er wird dort Freigelassen, wenn ein Rückfall als unwahrscheinlich gilt.
  3. Dies wurde nie empirisch belegt und wird auch von den meisten Soziologen für unwahrscheinlich gehalten
  4. Die meisten Umfragen ergeben, dass sie nicht von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist.
  5. Also, die Ökonomie einer Strafe sollte eigentlich kein Argument sein. Und selbst wenn es eins ist, dann ist z.B. in den USA die Todesstrafe im durchschnitt teuer als die lebenslange Haftstrafe.

Was ist eure Meinung zur Todesstrafe?

Gegen die Todesstrafe 65%
Für die Todesstrafe 21%
gespaltet / Kein Kommentar 14%
Religion, Schule, Todesstrafe, Politik, Recht, Gesellschaft, Jura, Menschenrechte, Menschenwürde, Philosophie, Rechtslage, Philosophie und Gesellschaft
Abänderung Kindesunterhalt: Schriftliches Verfahren eingeleitet. Was tun?

Hallo ihr lieben,

folgendes:
Mein Vater hat nun ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet. Also hübsch Post vom Amtsgericht bekommen.
Bestand ist, dass die bisherigen Unterhaltsverpflichtungen dahingehend abgeändert werden, dass er in Zukunft nicht mehr zahlen muss.
Da ich in meinem Studium nicht voran komme, von einer zielstrebigen Ausführung der Ausbildung also weit entfernt bin, ist das auch alles vollkommen in Ordnung.
Meine Probleme und Gründe mal dahingestellt, er liegt bei der Sache in meinen Augen im Recht.

Einzig Verfahrenskosten würde ich mir gerne ersparen - auch wenn voraussichtlich Anrecht auf Kostenhilfe besteht.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich reagieren soll. Und bei einer Notfrist von 2 Wochen und den nun bevorstehenden Feiertagen, ist auch die Zeit recht rar gesät.
Zumal in dieser Angelegenheit Anwaltszwang herrscht.

Also:
1. Kann ich auch ohne Anwalt auf die Notfrist reagieren, damit es nicht zu einem Versäumnisurteil kommt? Den Anwalt werde ich mir natürlich dennoch nehmen. Ich habe halt nur Angst, dass das so kurz vor Weihnachten alles schwierig wird.

1a. Wenn ja, wie sieht dann so ein Schreiben aus. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ja dann eine Verteidigungsklage. Bei meinem Willen einer Abänderung zuzustimmen, weiß ich aber nicht ob das noch als Verteidigung zählt.
Und muss ich irgendwem außer meinem Anwalt davon erzählen?

2. Ist es möglich ein Verfahren zu umgehen und sich außergerichtlich zu einigen? Oder ist mit diesem "schriftlichen Vorverfahren" dieses bereits eingeleitet?

3. Und weil ich gerade echt ein wenig - ach was - ganz schön verunsichert bin: Was muss ich jetzt eigentlich tun? Beratungshilfe beantragen, Anwalt aufsuchen und noch etwas?

3a. Und muss ich erst auf die Bestätigung der Beratungshilfe warten bis ich zum Anwalt gehen kann?
Gut, das wird sich wohl klären, wenn ich morgen da anrufe. Aber für den Augenblick zum Seele beruhigen, wäre das ganz gut.

Danke.

Schule, Recht, Anwalt, Unterhalt, Gericht, Amtsgericht, Prozesskostenhilfe, Rechtslage, Beratungshilfe, Ausbildung und Studium
Betrunken E-Scooter gefahren, was kommt auf mich zu?

Ich beschreibe mal den Sachverhalt. Vorab, ich weiß dass es dumm und verantwortungslos war. Sehe ich auch 100% ein.

Jedenfalls war ich eben mit einem E-Scooter unterwegs, davor habe ich getrunken. Im betrunkenen Kopf wollte ich die Dinger einfach mal ausprobieren. Irgendwann wurde ich dann angehalten und es wurde ein Alkoholtest gemacht, wo 1.1 Promille rauskam.

Danach musste ich zur Wache mit und nochmal in ein anderes Gerät pusten, welches dann 1.3 anzeigte. Ich habe mich auch nicht so gefühlt als hätte ich 1.3 Promille, konnte auch noch normal reden usw. Deswegen habe ich mir auch nicht wirklich was dabei gedacht. Dann wurde eine Blutprobe entnommen, die Ergebnisse erfahre ich in 2 Wochen.

Wird die Blutprobe auf alle Drogen untersucht? Ich habe den Tag davor nämlich Cannabis geraucht, aber wie gesagt, nur den Tag davor, ich war beim Fahren NICHT high und betrunken gleichzeitig. Aber es könnten noch Abbaustoffe vorhanden sein, weiß halt nicht ob die danach auch suchen, wenn man nur wegen Alkohol dort war.

Zu mir, ich bin 19 Jahre alt, habe meinen Führerschein seit 2.5 Jahren, also die Probezeit ist vorbei. Das war das erste (und letzte) mal dass ich betrunken im Straßenverkehr angehalten wurde, und generell das erste mal dass ich ernsthaft mit der Polizei zu tun hatte. Laut Polizei wird das ganze auf ein Gericht hinauslaufen.

Meinen Führerschein haben sie auf der Wache nicht eingezogen, weil ich sagte ich hatte ihn nicht bei und das haben sie nicht weiter hinterfragt. Darf ich jetzt noch fahren bis etwas kommt?

Und was wird mich erwarten?

Auto, Polizei, Alkohol, MPU, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Gesetz, Gericht, E-Scooter, Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Gerichtsverhandlung, Jura, juristisch, Rechtslage, Richter, Strafe, Straßenverkehr, Verkehrskontrolle, Auto und Motorrad
Darf sich ein stadtmitarbeiter, ohne meine erlaubnis zutritt zu meinem pachtgrundstück verschaffen?

Hallo an alle.

Ich bin Pächter eines 1000qm großen, alten Gartens. In jenem Garten steht eine Hütte, die bereits vor Antritt meiner Pacht dort stand. Früher gehörte dieses Grundstück mal zu einer Kleingartenanlage.

Die Hütte habe ich mir wieder schön gemacht. Unter anderem neue Wellbleche auf das Dach gelegt. So wie es in unserer schönen Gesellschaft nunmal ist, ist vor einiger Zeit ein Denunziant zu meinem Pachtgrundstück gekommen und hat mich anonym bei der Stadt angezeigt.

Ein Gutachter der Stadt, hat mich dann angeschrieben und aufgefordert die Hütte zurückzubauen. Weiter hat er gesagt, dass im Garten Spermüll und alte Dachpfannen liegen, was auch beseitigt werden muss. Auch das ist der Besitz von Vorpächtern. So wie der Beamte es beschreibt, kann er diese Sachen im garten nicht gesehen haben, ohne das Grundstück betreten zu haben.

Weiter hat er mir in einem offzielem Brief geschrieben, dass er Fotos davon gemacht hat. Dieser Herr hat ohne meine Zustimmung mein Pachtgrundstück betreten und Fotos gemacht. Ich werde nun aufgefordert, mit einer frist von drei Wochen, die Hütte und den Müll zu beseitigen. Obwohl ich sie nicht gebaut und dort keinen Müll gelagert habe.

Meine Fragen sind: Muss ich die Hütte abreißen und den Müll beseitigen? Hat sich der Beamte durch Hausfriedensbruch und im Sinne des Datenschutzgesetz schuldig gemacht.

Vielen Dank an euch

Recht, Gartenhaus, Rechtslage
Reise Zug-Zug-Flug: Wegen Zwischenfall Zug der DB nicht erreicht, Folgekosten (Priv. Bahnunternehmen + Taxi) entstanden - Wer entschädigt?

Moin,

ich hoffe mir kann vllt. jemand weiterhelfen und hat die Lösung für mich parat, vllt. sogar nebst Quellenangaben.

Grobe Zusammenfassung:
Pauschalreise nach Rom gebucht (07/2019) inkl. Rail&Fly + Flug
Reise mit Zug angetreten: Wohnort Schleswig-Holstein nach HH, danach HH nach München
Wegen eines Zwischenfalls (Person im Gleisbett inkl. Notarzteinsatz) musste unser Zug kurz vor HH-Dammtor halten und konnte nicht in den Hbf. einfahren, wodurch wir unseren Zug nach München verpasst haben.
Dies war der letzte Zug der DB nach München, mit dem wir unseren Flug (6:30 Uhr Folgetag) erreicht hätten.

Wir (Partnerin und ich) waren natürlich schwer im Stress durch die Situation und überfragt, wie es weitergehen soll.
Zwei Bahnmitarbeiter nahmen sich unabhängig voneinander uns an und meinten, dass wir den nun folgenden Zug eines priv. Bahnunternehmens (Urlaubsexpress) nehmen sollten, um unseren Flug noch zu erreichen. Die Mehrkosten würden wir im Rahmen der Fahrgastrechte definitiv erstattet bekommen.

Wir führten die Reise also fort. Es folgte eine weitere Verspätung von über einer Stunde über Nacht, wodurch wir ein Taxi in München nehmen mussten, um die Chance zu haben, unseren Flug noch zu erreichen ..

Letztendlich haben wir es in allerletzter Sekunde geschafft.

Es sind Mehrkosten von rund 240 Euro entstanden.

Die DB verweist an den Reiseveranstalter und hat mir lediglich 9 € für die entfallene Sitzplatzreservierung erstattet.

Wie verfahre ich nun weiter? Wer zahlt mir die Mehrkosten?
Ich denke nicht, dass der Reiseveranstalter mir etwas erstatten wird, sondern vielmehr zurück an die DB verweisen wird?

Danke für etwaige Hilfe.

Reise, Flug, Rechtsanwalt, Recht, Deutsche Bahn, Rechtslage, Erstattungsansprüche, Reisen und Urlaub
Darf die Polizei in meine Wohnung wenn ich nicht zu Hause bin?

Okay... Ich weiß nich ganz wo ich anfangen soll.... 

mein freund kackt wegen irgendwas ab von dem er mir nichtmal gesagt hat was es ist.... Kurz irgendwer labert bullshit (mehr weiß ich nicht).... da ich immer absolut treu war und auch sonst nichts gravierendes passiert ist (außer Streits die bei jedem paar vorkommen) kann ich mir nicht erklären was es sein könnte.... Natürlich rede ich wie fast jeder andere mit meinen Freunden über meine Probleme. Mehr aber auch nicht. Wir hatten seit letzten Freitag Streit der sich heute scheinbar lichtete.

Er kam vorbei & Meinte noch er wäre spät dran mit der Abgabe eines Buches und wollte ziemlich bald wieder los um das Buch abzugeben. Er fragte ob wir danach zocken oder so und ich meinte "ja gerne". 

Als er wieder da war war er allerdings ausgesprochen komisch hatte es eilig wegzukommen & nahm alle seine Sachen mit die er so fand. 

Gab mir aber keine wirkliche Erklärung dafür warum er so komisch drauf war bzw heim wollte (obwohl ich ihm angeboten hatte über Nacht zu. bleiben) ..... Da er noch einige Sachen hier hat und ich ihm mittlerweile schlicht (nicht nur aufgrund dieser Ereignisse alles mögliche zutraue & ) ihm in nächster Zeit einfach nicht begegnen möchte bzw versuchen werde nicht zuhause zu sein wenn er hier ankommt um ihm einfach nicht zu begegnen..... 

Meine frage nun lautet ob er die Polizei rufen könnte um sich sein restliches Zeug zu holen (welches ich ihm im Grunde nicht vorenthalten will) Es bedeutet für mich nur jedes Mal eine unhemeine Belastung mich einer Konfrontation auszusetzen und ich möchte nur für einige Zeit meine Ruhe.

Ich frage mich ob Polizei in meine Wohnung oder nebenräume eindringen dürfte wenn ich nicht zuhause bin....

Privatsphäre, Liebe und Beziehung, Rechtslage
Unterhalt, Vater wohnt bei Mutter, Wohnvorteil?

Hallo,

und zwar geht es um Unterhalt für meine kleine Tochter 7 Wochen alt. In der Schwangerschaft haben ich und der Kindsvater bemerkt das es nicht so klappt zwischen uns. Erstens zahlt er 200 Euro an ein Kind was nichts seins ist... Er nach dem Vaterschaftstest die Anfechtungsfrist verpasst, das heißt so sagt er mir das er muss für das Kuckuckskind zahlen... Weil eben die Frist um ist.... Habe immer geprädigt dagegen anzugehen... Er meinte wenn er nicht zahlt kommt er in die Schufa und weil er sich gerade selbstständig macht darf er keine Einträge haben also zahlt er und ich habe ihn immer wieder gebeten zum Anwalt zu gehen da er wenig verdient und ich der meinung bin das er einen selbstbehalt hat, was mir durch telefonische Auskunft bestätigt wurde, aber nein, der Herr zahlt fleißig an ein Kind was nicht seins ist. Nun war es Wohnungstechnisch schon immer so das ich meine Wohnung habe und er bei seiner Mama wohnt, aber keine Miete zahlt. Offiziell hat er diese angegeben aber inoffiziell zahlt er nicht einen Cent an seine Mama. Wir haben es vor der Geburt der kleinen versucht zusammenzuwohnen, habe ihn auch gebeten sich anteilig an Miete zu beteiligen. Hat er auch gemacht. Jetzt habe ich ihn aufgrund zu kleiner Wohnung und das ich das mit der Beziehung nicht mehr kann rausgeworfen. Wir sind so verblieben, das er wieder zu seiner mama geht und an seinen freien Tagen mal hier ist, um auch die kleine sehen zu können. Er will auch den Unterhalt bezahlen alles schön und gut. Wir gehen morgen zum Jugendamt und ich habe ihm gesagt er solle ehrlich sein das er keine Miete zahlen muss bei seiner Mama. Da sagt er ne dann muss er mehr für das erste Kind bezahlen. Bla bla.... Zustehen wurden mir laut Düsseldorfer Tabelle abzüglich Hälfte des Kindergeldes 265 Euro, was ich absolut angebracht finde. Wenn aber seine Miete angerechnet wird denke ich nicht das das so festgelegt wird.... Er meinte jetzt ja dann wird meine Mama das bestätigen das ich Miete zahle.... Was kommt jetzt rein rechtlich auf mich zu... Ich werde natürlich sagen das er keine Miete zahlt. Kommt er damit durch, wenn er sich son wisch holt von seiner mama... Sry aber ich rege mich gerade echt auf und hoffe, hier kennt sich einer aus... Wollen die nicht Belege sehen... Wenn er die im Nachhinein einfach macht mit seiner Mutter.... Wie regeln die das... Er hat schließlich finanziell einen Wohnvorteil.

Familie, Recht, Unterhalt, Kinder und Erziehung, Rechtsfrage, Rechtslage
Darf ich mit 18 rausgeschmissen werden?

Hallo,

Folgende Lage:

Ich bin 16 Jahre alt, gehe in die 10.Klasse der Realschule und wohne Zuhause in einem großen Haus und soll mit 18 rausgeschmissen werden.

Seitdem ich ungefähr 14 war, ging die Beziehung zu meiner Mutter rapide runter. Wir streiten uns jeden Tag, diskutieren jeden Tag und schreien und gegenseitig an. Wir hassen und gefühlt einander. Das Verhältnis zu meiner Mutter ist komplett zerstört. Mein Vater hingegen, steht immer neben meiner Mutter und stimmt immer alles zu. Jeden Tag schreien sie mich zu zweit an, ziehen mich runter (nicht gewalttätig gemeint). Wieso ? Meine Eltern meinen ich gehe nicht normalen mit Ihren Sachen um, d.h. in meinem Zimmer liegen Mappen auf dem Boden etc, so welche dumme Ideen als ob meine Mutter das Bedürfnis hat mich anzuschreien. Ich gehe in die 10. der Realschule und würde gerne ein Fachabitur machen und mich danach bewerben. Das heißt ich werde in den kommenden Jahren kein Geld verdienen bis auf einen 400€ Basis Job bei Edeka...

Mein Vater will mich mit 18 rausschmeißen. Er ist der Abteilungsleiter im Maschienbau bei VW und meine Mutter die Bürokauffrau bei VW. Meine Eltern verdienen im Durchschnitt sehr viel Geld und wollen mich in der Zukunft überhaupt nicht unterstützten. Meine Führerschein habe ich mir schon zusammengespart! Das Problem ist, dass wenn ich 18 bin, im Fachabi bin und kein Geld verdiene! Meine Eltern wollen mich auch nicht finanziell unterstützen. Unterhalt wollen sie natürlich nicht zahlen. Wahrscheinlich muss ich jetzt eine Ausbildung anfangen, obwohl ich nur einen Schnitt von 2,3 habe und gerne in die IT gehen würde. Für eine Ausbildung zum Fachinformatiker bin ich wahrscheinlich einfach zu in der Schule...

Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll obwohl ich jetzt lieber ein Fachabitur machen will...

Schule, Familie, Wohnung, Geld, Recht, Eltern, 18 Jahre, Kein Geld, Rechtslage, rausschmiss, Ausbildung und Studium
Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

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