Unternehmen gründen während Ausbildung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist wie z. B. Kellnern auch eine Nebentätigkeit. In deinem Vertrag sollte festgehalten sein, ob Nebentätigkeiten generell gestattet / verboten sind oder ob du sie deinem Arbeitgeber anzeigen musst.

Falls du noch minderjährig bist, gelten für dich besondere Vorschriften bezüglich Arbeitszeit und Erholungsphasen. Diese müssen auch beachtet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zur Industriekauffrau 2007 - 2010

was für ne ausbildung machst du?

shicano 
Fragesteller
 17.10.2019, 21:20

Ist das nicht eigentlich egal? Aber gut: Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung

0
atlas111  17.10.2019, 21:29
@shicano

Nein, das ist überhaupt nicht egal. Ich bin z.B. Schreinermeister, Holztechniker und habe ein Diplom in kaufmännischer Richtung und einen Master. Für mich ist es eine Kleinigkeit eine Firma zu gründen.

Du hast ja überhaupt keine BWL-Kenntnisse. Hast du zumindest ein Wirtschaftsgymnasium gemacht oder ähnliches?

Du brauchst auf jeden Fall einen Businessplan. In welchem Bereich möchtest Du dich selbständig machen? Für welche Kunden? Was ist deine Kernkompetenz? Wieviel EK hast DU und wieviel FK brauchst Du. Du benötigst eine Rentabilitätsvorschau, einen Marketingplan und eine Amortisationsrechnung. In welchem Jahr hast Du Gewinn.

Hast Du das alles gemacht? In welchem Bereich möchtest Du dich selbständig machen?

3
peterobm  17.10.2019, 21:30
@shicano

sach bloss, du willst dich auf dem Gebiet selbstständig machen? in Konkurrenz zu deinem Chef ... das dürfte er wissen und genehmigen, kommt das raus, wirst weg vom Fenster sein

auch noch KnowHow vom Chef verwenden

1
herakles3000  17.10.2019, 21:37
@shicano

Nein den du kanst dich nicht mit Erlaubnis dich Selbständig in der ausbildung machen wen das was mit deinem Ausbildungsberuf zu tun hat!

1
shicano 
Fragesteller
 17.10.2019, 22:23
@peterobm

@peterobm ich arbeite bei einem sehr großen und bekannten Unternehmen und will in eine ganz andere Richtung gehen. In keinster Weise eine Konkurrenz.

0
shicano 
Fragesteller
 17.10.2019, 22:24
@atlas111

@atlas111 Das war doch gar nicht die Frage. Es geht doch nicht um mein Wissen, sondern um was ganz anderes. Aber danke für deine ausführliche Beschreibung. Trotzdem hat das meine Frage nicht beantwortet.

0
atlas111  17.10.2019, 22:25
@shicano

Du schreibst ja nicht einmal was du machen möchtest.

0
shicano 
Fragesteller
 17.10.2019, 22:26
@atlas111

Meine Frage war, ob es GRUNDSÄTZLICH vom Arbeitgeber bestätigt werden muss.

0
atlas111  17.10.2019, 22:29
@shicano

Was heisst bestätigt werden muss? Es kommt darauf was du machen möchtest. Wenn du in einem nahen verwandten Geschäftsfeld tätig wirst kann er dich abmahnen, ganauso bei Spionage etc. Das müsste sogar in deinem Vertrag stehen. Ein grundsätzlich gibt es nicht. Es kommt immer darauf an was du machst.

1
shicano 
Fragesteller
 18.10.2019, 14:46
@atlas111

@atlas111 ich gehe in einen komplett anderen Bereich. Entfernter können die Bereiche nicht sein.

0

Ich würde, das erst nach der Ausbildung machen, weil einfach das Geld knapp ist und du noch in der Ausbildung bist. Ich glaube, er kann es dir nicht verbieten, wenn du dadurch keine Einschränkungen erleidest. Denke, des hat noch niemand gemacht xD

shicano 
Fragesteller
 17.10.2019, 21:25

Um das Geld geht es nicht.

0

Es ist wohl relativ egal welche Ausbildung. Wenn man eine Nebentätigkeit ausübt während der Ausbildung, egal ob selbstständig oder nicht sollte das der Arbeitgeber schriftlich bestätigen.

shicano 
Fragesteller
 17.10.2019, 21:25

Sollte oder muss? Das ist wichtig.

0
William643  17.10.2019, 21:39
@shicano

Da möchte ich keine Aussage machen, da ich mir nicht sicher bin.

0