Darf mein Ausbilder mir den Urlaub wegen einem Gottesdienst verbieten?
Am 22.12.2021 würde ich 1 Urlaubstag beantragen, zu einem weil ich früher in meinen Weihnachtsurlaub der aus betrieblichen Gründen immer so verlegt ist. Da findet eine Veranstaltung statt named Gottesdienst da das CJD ist. Es christliches Unternehmen. Ich habe keine Lust hinzugehen, da nicht gläubig bin und es auch mich nicht interessiert. Da ich aber keine Berufsschule an diesem Tag habe, darf mein Ausbilder mir den Urlaub nicht ablehnen. Der Gottesdienst ist kein wichtiger Grund. Rechtlich darf auf meinen Wunsch den Urlaub verlegen wo ich will, außer den Schultagen. Ich bin in der Ausbildung.
Viele Grüße von Minecraft 16
2 Antworten
jetzt frage doch erstmal überhaupt nach dem Urlaubstag an. Was ist denn mit dem 23. und 24.? (24. ist kein Urlaubstag, machen nur viele Firmen so und erlassen einem gnädigerweise wenigstens den halben Tag).-
Und wenn du vorhast wegzufliegen, wegzufahren, deine Familie zu sehen rechtzeitig, deinen Eltern zu helfen - was dir auch immer einfällt, ist es ein Gebot der Höflichkeit, wenn du das begründest. Musst du aber nicht. Wenn du aber Angst um die genehmigung hast, dann mache es einfach. Dann wirst ja sehen, wie christlich die Firma mit deinem Wunsch umgeht....
Im übrigen liegst du falsch, wenn du meinst, er muss genehmigen. Er muss dir einmal im Jahr 14 Tage am Stück freigeben (also 10 urlaubstage), und das muss man absprechen. Alles andere darf leider der Arbeitnehmer festlegen, sofern nix im Arbeitsvertrag drinnen steht oder im Tarifvertrag.
Er muss dir einmal im Jahr 14 Tage am Stück freigeben (also 10 urlaubstage), und das muss man absprechen. Alles andere darf leider der Arbeitnehmer festlegen, sofern nix im Arbeitsvertrag drinnen steht oder im Tarifvertrag.
Das ist schlicht und einfach falsch!
In der Urlaubsfrage ist der Arbeitgeber der Schuldner des Arbeitnehmers (oder hier auch des Auszubildenden).
Der Arbeitnehmer bestimmt, wann er Urlaub nimmt (Auszubildende sollen - nicht "müssen" - ihn in den Berufsschulferien nehmen), und der Arbeitgeber hat dem zu entsprechen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen - wovon bei Auszubildenden grundsätzlich nicht ausgeggangen werden kann, weil sie nciht dafür da sind, den Betrieb "am Laufen" zu halten!
Außerdem: Der Urlaub - jedenfalls der gesetzliche - ist zusammenhängend zu gewähren; die Beschränkung auf nur 2 Wochen trifft nur zu, wenn die zusammenhängende Gewährung aus betrieblichen oder privaten Gründen nicht möglich ist oder es tarifvertraglich entgegenstehende Regelungen gibt.
Dann reiche Urlaub ein, allerdings muss dir dee Betrieb den nicht genehmigen. Und ich würde deinem Betrieb nicht unbedingt sagen das du Urlaub möchtest weil du keine Lust auf den Gottesdienst hast.