Urlaub während der Ausbildung?
Hey Leute!
Darf der Arbeitgeber in eine Vereinbarung festhalten das ich während der Ausbildung während der Berufsschule, der überbetrieblichen Ausbildung, sowie der innerbetrieblichem Unterricht & aus sonstigen Gründen keinen Urlaub bekomme. Das ist doch total überzogen und haltlos der Urlaub sollte doch der Erholung dienen und nicht so beschränkt durch den Arbeitgeber sein! Zweitens muss der Ausbilder das Berichtsheft kontrollieren oder darf er das auch einfach eine Sekretärin machen lassen und darf er dessen Form bestimmen. Danke vorab.
4 Antworten
Du als Azubi bist der letzte, der über seinen Urlaub bestimmen darfst.Du bist in einer Lernphase und nicht mehr in der regulären Schule.
Urlaub und BerufsschuleUrlaub kann nur für die Arbeit im Betrieb, aber nicht für den Schulunterricht verwendet werden. Deshalb sollten Azubis ihren Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien nehmen. Sonst kann es nämlich passieren, dass du während deines Urlaubs in die Schule musst. Falls es wirklich dazu kommen sollte, bekommst du pro Urlaubstag, an dem du in der Berufsschule warst, 1 weiteren Tag Urlaubsanspruch dazu. Mindestens 2 Wochen deines Urlaubes musst du am Stück bekommen.
Quelle Azubijo.
Vergiss nicht Heiligabend und Silvester jeweils einen Urlaubstag ein zu planen.
Sei froh, dass Dein Betrieb keine Betriebsferien macht, dann wäre Dein Urlaub ruckzuck aufgebraucht.
im neuen Kalenderjahr verfallen
Der Urlaub verfällt nicht, wenn Du ihn nicht nehmen konntest/durftest!!
Sei froh, dass Dein Betrieb keine Betriebsferien macht, dann wäre Dein Urlaub ruckzuck aufgebraucht.
Das ist beschränkt auf höchstens 3/5 des (gesetzlichen) Urlaubs!
Du darfst nur Urlaub nehmen, wenn du im Betrieb ganz normal arbeitest!!
Während der Berufsschule etc. DARFST du das nicht!
Musst halt 3 Jahre da durch. Danach kannst du dir Urlaub nehmen wann du willst (mehr oder weniger)!
Ja aber das darf ich ja auch nicht ich soll nur Urlaub nehmen während den Ferien der Berufsschule das ist doch sittenlos!
Ja von der Bs aber ich kann ja nicht sagen jetzt hat die Bs 6Wochen Sommerferien dann erscheine ich 6 Wochen nicht mehr im Betrieb?!
Nein kann er nicht! Er kann nur sagen, dass in der Woche oder so zu viele Urlaub haben und er es nicht genehmigt bekommt! Aber vorzuschreiben, dass er es in den Ferien nimmt darf er nicht!
Warum macht ihr hier son Terz drum? Er bekommt Urlaub. Der Arbeitgeber muss nicht jeden Urlaubsschein zustimmen. Er kann den auch ablehnen. Willst du deswegen auch zur IHK rennen? Peinlich sowas
Es geht drum, dass er ihm nur sagt, dass er nur Urlaub nehmen darf, wenn die Berufsschule Ferien hat!!!!
Natürlich kann er es ablehnen! Aber er schreibt ihm vor wann er nehmen DARF!
Ist doch logisch, dass man während der Berufsschule nicht in den Urlaub gehen darf.
Ja also. Und warum ist es dann logisch, dass er in den Urlaub geht, wenn die Berufsschule Ferien hat?!
dass in der Woche oder so zu viele Urlaub haben und er es nicht genehmigt bekommt!
Das ist kein Grund, einem Auszubildenden den Urlaub zu verweigern.
Betriebliche Gründe können generell bei Auszubildenden nicht als Verweigerungsgründe angeführt werden, das Auszubildende nicht dafür da sind, den Betrieb "am Laufen zu halten"!
Ist doch logisch, dass man während der Berufsschule nicht in den Urlaub gehen darf.
Erstens ist das falsch! Und was soll - zweitens - daran "logisch" sein?
Während der Berufsschule etc. DARFST du das nicht!
Das ist schlicht und einfach falsch!
Selbstverständlich darf ein Auszubildender auch außerhalb der Berufsschulferien betrieblichen Urlaub nehmen - das entbindet ihn allerdings nicht von der Pflicht zum Besuch der Berufsschule.
Der Besuch der Berufsschule während des betrieblichen Urlaubs widerspricht nicht dem Urlaubszweck!
Die Berufsschule ist Pflicht! Ich bin selber Azubi.
Man hat maximal 1 -2 Wochen Berufsschule. Man kann dann danach oder davor Urlaub nehmen. Man muss halt die 3 Ausbildungsjahre darauf Rücksicht nehmen und so planen, dass es nicht in der Berufsschulwoche ist.
Das ist Blockunterricht!🙄
Dann ist ein Auszubildender doch sowieso nicht im Betrieb, und somit stellt sich die Frage "betrieblicher Urlaub" in dieser Zeit erst gar nicht!
Eben! In den Blockwochen ist es Pflicht! Da kann man kein Urlaub in den Wochen nehmen.
ich hab das Gefühl, dass man sich hier aneinander vorbei redet!!
Da kann man kein Urlaub in den Wochen nehmen.
Logisch - da man dann sowieso nicht im Betrieb ist, kann man auch keinen betriebliche Urlaub (um den geht es ja!) nehmen.
Es gibt aber auch noch den Berufsschulunterricht, der an ein oder zwei Tagen in der Woche stattfindet.
In dem Fall kann/darf der Auszubildende sehr wohl betrieblichen Urlaub nehmen, muss die Berufsschule dann aber trotzdem besuchen (diese Berufsschultage während des betrieblichen Urlaubs sind dann selbstverständlich keine Urlaubstage).
Also ich studiere dual ( Ausbildung + Studium) und mir hat mein Arbeitgeber 30 Tage Urlaub im Jahr zugesichert, da ich ja auch in den Semesterferien in den Betrieb muss.
Weiß nicht ob das ein Muss ist, aber menschlich und vernünftig wär es schon.
Glücklicher habe gerade mal 24 Tage pro Jahr! Vernünftig hin oder her ich muss mir das nicht vorschreiben lassen Urlaub dient der Erholung also wenn meine Urlaubszeit bestimmt wird ist das keine Erholung Punkt.
Wie alt bist du eigentlich? Selbst wenn du einen Urlaubsantrag einreichst, muss den nicht zugestimmt werden. Wirst du dann auch zickig?
muss den nicht zugestimmt werden
Doch, dem muss der Arbeitgeber zustimmen, wenn keine Weigerungsgründe vorliegen - und die sind bei Auszubildenden in der Regel nicht gegeben.
Nun bleib mal auf den Teppich. Während der Berufsschule oder währen der Ülus darfst du keinen Urlaub in Anspruch nehmen.
Du musst Ülus besuchen, ansonsten wirst du zur Prüfung nicht zugelassen. Du darfst nur von der Berufsschule Fernbleiben, wenn dein Arbeitgeber dich auf der Arbeit braucht.
Dein Berichtsheft muss dein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter (deine Sekretärin) unterschreiben.
Das ich während der Berufsschule kein Urlaub vom Unterricht nehmen kann ist ja logisch. Wenn ich ganz normal arbeite aber auch nicht nur in den Ferien der Berufsschule. Das kann so nicht sein ich werde den Arbeitgeber aufordern da eine Rolle rückwärts zu machen da das so nicht sein kann man kann sein Urlaub selbst bestimmen und das fordere ich ein. Braucht man zur Kontrolle und Unterzeichnung des Berichtsheft nicht ein Ausbilderschein und das hat die daher gelaufene Sekretärin gewiss nicht!
Was bildest du dir denn ein? Weißt du überhaupt was ein Ausbildungsbeauftragter ist? Das ist in der Regel jemand ohne Ausbildungsschein, der vom Meister oder Ausbilder aufgefordert wird, den Azubi Sachen beizubringen und dafür auch zu unterschreiben.
Dann beantrage doch Urlaub außerhalb der Ferien. Den wird dein Arbeitgeber aber nicht zustimmen und das Recht hat er.
Ja aber wo ist das eine Ausbildungsbeauftragte?! Wenn die nur diesen einen Zweck erfüllt die ist eher eine Lachnummer und in dem Betrieb herrscht eine Vetternwirtschaft.
Trotzdem Urlaub sollte der Erholung dienen und nicht beschränkt sein nur auf diese Zeiten! Das darf der nicht vorschreiben und sonst mit Auflösung des Vertrags zu drohen ist auch fragwürdig ich suche mir einen normalen Betrieb und nicht so einen Saftladen!
Den wird dein Arbeitgeber aber nicht zustimmen und das Recht hat er.
Nein! Mit welcher Begründung sollt er einen Urlaubswunsch ablehnen dürfen?
Betrieblicher Urlaub muss nicht zwingend während der Berufsschulferien genommen werden; der Besuch der Berufsschule während des betrieblichen Urlaubs widerspricht nicht des Urlaubszweck!
Betriebliche Gründe können generell bei Auszubildenden nicht als Verweigerungsgründe angeführt werden, das Auszubildende nicht dafür da sind, den Betrieb "am laufen zu halten"!
Ein Chef kann auch den Urlaubsantrag ablehnen. Deswegen heißt es ja Antrag. Wenn es gerade nicht passt, dann kann der Azubi keinen Urlaub nehmen
Während der Berufsschule oder währen der Ülus darfst du keinen Urlaub in Anspruch nehmen.
Das ist falsch!
natürlich darf ein Auszubildender auch außerhalb der Berufsschulferien betrieblichen Urlaub nehmen - das entbindet ihn allerdings nicht von der Pflicht zum Besuch der Berufsschule.
Was ist daran falsch? Er ist zum Besuch der Berufsschule und zu den ülus verpflichtet
Er ist zum Besuch der Berufsschule und zu den ülus verpflichtet
Hast Du überhaupt richtig gelesen, was ich geschrieben haben?
Ich habe geschrieben: "Natürlich darf ein Auszubildender auch außerhalb der Berufsschulferien betrieblichen Urlaub nehmen - das entbindet ihn allerdings nicht von der Pflicht zum Besuch der Berufsschule."
Ein Chef kann auch den Urlaubsantrag ablehnen.
Wenn er denn einen so wichtigen Grund hat, der eine Ablehnung rechtfertigt.
Auch hier: Hast Du überhaupt richtig gelesen, was ich geschrieben haben?
Dazu habe ich etwas geschrieben: "Betrieblicher Urlaub muss nicht zwingend während der Berufsschulferien genommen werden; der Besuch der Berufsschule während des betrieblichen Urlaubs widerspricht nicht des Urlaubszweck! Betriebliche Gründe können generell bei Auszubildenden nicht als Verweigerungsgründe angeführt werden, das Auszubildende nicht dafür da sind, den Betrieb 'am Laufen zu halten'!"
Wenn es gerade nicht passt, dann kann der Azubi keinen Urlaub nehmen
Wann z.B. könnte es denn bei einem Auszubildenden "gerade nicht passen"? Allenfalls dann, wenn eine betriebliche Schulungsmaßnahme vorgesehen ist, die zeitlich mit dem Urlaubswunsch des Auszubildenden kollidiert (dann allerdings sollte der selbstverständlich erst gar keinen Urlaub zu dieser Zeit beantragen).
Generell einmal zum Urlaub, damit das auch für Dich einmal klar ist:
Der Arbeitgeber ist in der Urlaubsfrage der Schuldner des Arbeitnehmers (und auch des Auszubildenden)! Der Arbeitnehmer/Auszubildende bestimmt, wann er Urlaub nimmt (von ganz besonderen Ausnahmen abgesehen, die hier keine Rolle spielen), und der Arbeitgeber hat dem zu entsprechen, wenn nicht die nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1 bekannten Gründe gegen eine Gewährung sprechen (diese Gründe spielen bei Auszubildenden aber - wie bereits erwähnt - regelmäßig keine Rolle).
Wenigstens eine kluge Einsicht.
Aber es freut mich trotzdem, dass ich Dich noch etwas lehren konnte. 🤗
Das ist ja genauso gut in der Probezeit darf ich keinen Urlaub nehmen aber wenn die Tage im neuen Kalenderjahr verfallen bringen die mir ja garnichts verschenkter Urlaub Quasi! Ja aber da steht wenn möglich aber nicht das der Arbeitgeber es vorschreiben darf!