Berichtsheft während der Arbeitszeit schreiben?

3 Antworten

Du hast das Recht das Ausbildungsheft im Betrieb und während der Arbeitszeit zu schreiben.

Beschwerde an die IHK evtl. Mit Unterstützung deiner Schule einreichen.

Deine Berufsschule hat Recht.

Letzlich kannst du nur bei der IHK Beschwerde einreichen.

Richtig, das Führen des Berichtsheftes gehört in die Arbeitszeit.

Bitte weise deinen Ausbilder darauf hin.

Du kannst nochmal in der Berufsschule um Unterstützung bitten. Also nochmal das Unterichtsmaterial geben lassen wo es steht mit §.

Oder du wendest dich gleich an die zuständige Kammer wenn dein Ausbilder dennoch verlangt, dass du es zu Hause schreibst.