Fotos in Leggings legal?

10 Antworten

Mädchen in Leggings sind legal, aber bei Jungs in Leggings wäre ich mir da nicht so sicher. (Spaß aus)

Ja, warum nicht. Leggings sind keine Unterwäsche. Aber es gibt das "Recht am eigenen Bild". Er muss also die Models fragen, ob sie fotografiert werden möchten und er braucht die Erlaubnis zur Verbreitung der Fotos - von jedem Kind, dass auf dem Bild erkennbar ist. Profis lassen sich das sogar schriftlich geben, oder verpixeln die Gesichter.

Wenn er die Bilder nicht veröffentlicht ist es kein Problem, woher sollte man beim Betrachten der Fotos auch wissen wer das ist!

Milaa0202 
Fragesteller
 20.11.2019, 18:22

ich habe ja meine leggings und oberteil erkannt

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A6640hd  20.11.2019, 18:24
@Milaa0202

Solange er es nicht veröffentlicht und dein Gesicht nicht drauf ist, ist alles okay.

Man zieht es doch an, um es zu repräsentieren, also macht es wenig Unterschied. Aber ich würde ihn wegklatschen

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GammaFoto  20.11.2019, 18:37
@Milaa0202
Ich habe ja meine leggings und oberteil erkannt

deine Leggins und dein Oberteil haben aber keine Rechte, das sind nur Sachen

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Fotos unter Röcken werden ja jetzt auch mit einer Freiheitsstrafe bestraft ........

Ja, das ist auch korrekt, denn über der Unterwäsche wird ja der Rock getragen!

Ihr hingegen zieht ja eure Leggins ohne etwas darüber an, also braucht ihr auch nicht aufzujaulen.........

Milaa0202 
Fragesteller
 20.11.2019, 18:25

naja ich habe schon etwas unter meiner leggings

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snowshoe  20.11.2019, 18:29
@Milaa0202

aber nicht DARÜBER! Also ist die Situation nicht mit Bildern zu vergleichen, die UNTER  Röcken gemacht werden ....... 

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Milaa0202 
Fragesteller
 20.11.2019, 18:30
@snowshoe

macht das denn den entscheidenen unterschied und ist der Fakt das bilder ohne eine Einverständndis gemacht werden nicht genug

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GammaFoto  20.11.2019, 18:36
@Milaa0202
macht das denn den entscheidenen unterschied 

Ja

 ist der Fakt das bilder ohne eine Einverständndis gemacht werden nicht genug

Man braucht kein Einverständnins

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snowshoe  20.11.2019, 18:36
@Milaa0202
  • das macht den entscheidenden Unterschied aus.
  • Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden ...... und da er die Bilder sicherlich NICHT veröffentlicht, hast du schlechte Karten .....   Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
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BurkeUndCo  20.11.2019, 18:41
@GammaFoto

Stimmt mit meinem Wissen überein.

Fotos aufnehmen, das ist das Eine - erlaubt.

Veröffentlichung/Weitergabe dieser Fotos ohne Einwilligung ist verboten/strafbar.

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GammaFoto  20.11.2019, 18:44
@snowshoe

Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden

VERÖFFENTLICHT!
Da geht es nur darum, ob Bilder veröffentlich werden dürfen, nicht um das Aufnehmen.
Aufnehmen darf man sie evtl. auch ohne Einwilligung. Und selbst bei einer Veröffentlichung gibt es jede Menge Ausnahmen die es auch ohne Einverständnis erlauben, nachzulesen unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

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Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

https://www.anwalt.org/201a-stgb/

Milaa0202 
Fragesteller
 20.11.2019, 18:24

d.h. selbst ohne veröffentlichung hab ich das recht ihne dazu zu "zwingen" die zu löschen

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Aluhutglueht  20.11.2019, 18:26
@Milaa0202

Sicher!

Was anderes wäre es, wenn eure "Ärsche" beispielsweise nur "Beiwerk" wären.

Sprich, man fotografiert den Schulhof, und ihr seid dann da zufällig mit drauf.

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GammaFoto  20.11.2019, 18:41
@Milaa0202

wenn du sie "zwingst" machst du dich strafbar, das stellt dann eine Nötigung dar! Es ist nicht per se verboten, die Antwort ist schlichtweg falsch

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migebuff  20.11.2019, 18:48
@Milaa0202

Lass dir nicht irgendeinen Blödsinn von Leuten erzählen, die mit Paragraphen um sich werfen, die sie nichtmal gelesen haben. Für eine Straftat nach §201a StGB muss die Aufnahme in deiner Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum gemacht worden sein. Wie konnte derjenige dort hingelangen, wenn der Raum nicht nur geschützt, sondern sogar besonders geschützt ist? Zusätzlich muss auch noch dein höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt worden sein - wie soll das durch eine Aufnahme einer Hose erfolgen, mit der du in der Öffentlichkeit herumläufst? Aber das kann er dir natürlich nicht erklären, da er einfach bei Google ein paar Begriffe eingegeben und den erstbesten Link kopiert hat, statt ein Gesetzbuch zu lesen.

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GammaFoto  20.11.2019, 18:40
Gemäß § 201a StGB

Das ist Blödsinn!

da hast du nicht gelesen was da im Gesetz steht!!
NUR dann, wenn man in den höchstpersönlichen Lebensbereich, also zum Beispiel von aussen in eine Privatwohnung hinein fotografiert oder in eine Umkleidekabine, dann ist das verboten. Ansonsten aber NICHT!!

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Aluhutglueht  20.11.2019, 18:47
@GammaFoto

Und wo ist ist deine professionelle fachliche Antwort zu deiner Frage?

Fangen jetzt auch schon Mods an, in Fragen zu gehen, diese NICHT selber zu beantworten und nur zu schauen, wo sie versuchen können klugzuscheißern ... das dann aber noch fundierte Quelle/Nachweis warum etwas Blödsinn sein sollte?

LIES DU MAL LIEBER RICHTIG!

Das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a aufgeführte Vergehen mit der offiziellen Bezeichnung „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ dient dem Schutz der Privatsphäre. Denn dieser Paragraph untersagt unerlaubte Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum – zu dem unter anderem auch das eigene Schlafzimmer zählt.

Gleiches gilt auch für Fotos oder Videos, welche die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen. Als hilflos gelten dabei auch Personen, welche unter dem Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen.

Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.

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migebuff  20.11.2019, 18:50
@Aluhutglueht
LIES DU MAL LIEBER RICHTIG!

Das machen wir gerne. Beispielsweise in Gesetzbüchern. Und daher interessiert das Geschreibsel einer dahergelaufenen Contentmill gelinde gesagt einen Dreck.

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GammaFoto  20.11.2019, 20:51
@Aluhutglueht
Fangen jetzt auch schon Mods an, in Fragen zu gehen, diese NICHT selber zu beantworten und nur zu schauen, wo sie versuchen können klugzuscheißern 

ich bin hier ganz normaler User, und wenn ich Unsinnige Antworten lese, dann stelle ich die richtig.

Es gibt hier schon richtige und zutreffende Antworten! Denen ist nichts hinzuzufügen. Deine gehört da aber absolut NICHT dazu! Wenn du hier Blödsinn schreibst, dann stelle ich das halt richtig, nicht das das noch jemand glaubt

LIES DU MAL LIEBER RICHTIG!

ICH kann lesen und vor allem auch VERSTEHEN!!! Zudem kenne ich die Gesetze, denn das gehört nun mal zum Job. Das habe ich dir voraus. Daher kann ich richtig antworten, du aber nicht.

Das im  Strafgesetzbuch (StGB) unter  § 201a aufgeführte  Vergehen mit der offiziellen Bezeichnung  „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ dient dem Schutz der  Privatsphäre. Denn dieser Paragraph untersagt unerlaubte Bildaufnahmen im  besonders geschützten Raum – zu dem unter anderem auch das eigene Schlafzimmer zählt.
Gleiches gilt auch für Fotos oder Videos, welche die  Hilflosigkeit einer anderen Person  zur Schau stellen. Als hilflos gelten dabei auch Personen, welche unter dem  Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen.

Ja, GENAU das was ich gesagt habe und absolut NICHT das was du behautest!
Es ist nur in sehr wenigen, ganz bestimmten Situationen (!!) verboten jemanden zu fotografiern. NICHT generell! Deine Antwort ist FALSCH!
Nur wenn jemand in einem besonders gegen Einblick geschützten Raum, wie eine Umkleidekabine ist, oder in (s)einer Privatwohnung, dann ist es verboten ihn z fotografieren. Zudem halt noch, wenn durch eine Aufnahme die Hilflosigkeit der abgebildeten Person zur Schau gestellt wird. Also zum Beispiel das Opfer bei einem Unfall, oder wie im Beispiel eine Alkoholleiche oder Ähnliches. Das war's dann aber schon. In anderen als diesen im Gesetz abgedeckten Fällen ist das Fotografieren NICHT verboten!! Zudem ist der zweite teil, das zur Schau stellen der Hilflosigkeit der abgebildeten Person auch nicht immer verboten, denn es gibt ausnahmen, nämlich dann, wenn es "in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen" erfolgt. Auch hier gibt es im Gesetz Beispiele, die da z.B wären "Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken". Wenn man also Heinz Huber fotografiert, wie er sich mit 3 Promill in die Hose pinkelt um sich drüber schlapp zu lachen, dann ist das verboten, wenn man einen z.B. eine Bundesminister fotograiert, wie er sich mit 3 Promill in die Hose pinkelt um das an eine Tageszeitung zur Berichterstattung zu geben, dann ist das gemäß §201a StGB sogar EXPLIZIT ERLAUBT!!

Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen,  strafbar, wenn diese unerlaubt  hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes  Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Ja, es ist aber NUR in den gemäß §201a StGB aufgeführten Situationen strafbar. Das könntest du wissen, wenn du nicht irgendeinen Quatsch postest den du dir ergoogelt und nicht verstanden hast, sondern den Gesetzestext liest. Da steht alles ganz deutlich drin

Strafbar ist zudem auch eine  Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst  gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.

Da geht es um eine Veröffentlichung, nicht darum eine Aufnahme zu machen. Das Machen der Aufnahme ist erst mal per se nicht explizit verboten. Und wenn es um die Veröffentlichung geht dann kann es nach §23 KustUrhG unter Umständen ebenfalls erlaubt sein, auch ohne Einwilligung und auch gegen den Willen der abgebildeten Person! Denn dort sind die Ausnahmen geregelt, in denen es erlaubt ist ein Bild auch ohne die Einverständnis des Abgebildeten zu veröffentlichen!

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DanyXXY  20.11.2019, 22:29
@Aluhutglueht

Vielleicht kann die Fragestellerin noch aufklären, wo und wie die Fotos gemacht wurden, für mich klang es aber so, dass sie in der Öffentlichkeit, z.B. in der Schule gemacht wurden. Und dann würde Deine Argumentation komplett am Thema vorbeigehen. Öffentlich gemachte Aufnahmen, auf denen die Person nicht zu erkennen ist, sind vollkommen legal und dürfen sogar veröffentlicht werden, das war ja genau das Problem beim Upskirting, weshalb es dazu nun eine Gesetzesinitiative gibt. Dass diese auf Cameltoes und Knackärsche in Leggings ausgeweitet werden soll, wäre mir allerdings nicht bekannt...

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Ich kenne mich zwar nicht so gut damit aus aber Datenschutz er darf nicht ohne deine Erlaubnis von dir und von den anderen Mädchen Fotos machen weder noch für sich noch veröffentlichen ohne eure Erlaubnis. So habe ich das mal verstanden kann auch sein dass ich da auch nicht richtig liege. Ich weiß allerdings was Datenschutz ist.

Lies dir besser von den Nutzern die Antworten durch.

Falls jemand ausfällt dass ich dann nicht richtig liege darf mir gerne wenige schreiben was richtig ist.