Darf die Polizei in meine Wohnung wenn ich nicht zu Hause bin?

4 Antworten

Die Polizei braucht einen Durchsuchungsbefehl von einem Richter.Wenn Gefahr in Verzug ist,darf die Polizei so in deine Wohnung.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich habe mir nichts außer dem Fragetitel durchgelesen!

Die Polizei darf ohne einen Richterliche beglaubigten Durchsuchungsbeschluss nicht in deine Wohnung, es sei denn es gibt unmittelbare Beweise, Indizien dafür das eine Straftat vorliegt.

Die Polizei kommt da noch nicht einmal . es liegt Zivilrecht vor . Hier ist die polizei erstmals nicht zuständig

Solange keine Gefahr in Verzug ist oder zb schreie aus deiner Wohnung kommen wird die Polizei deine Wohnung nicht betreten außer wen er zb was kriminelles gemacht hat Dan aber mit Durchsuchungsbefehl.

Einfacher ist du machst einen Termin mit ihm aus und lässt Dan zb eine Freundin/freund dort warten wen er seine Sachen abholt.