Briefe an Eltern trotz Volljährigkeit?

6 Antworten

Wenn deine Eltern den Vertrag über die Ausbildung in der Fachhochschule mit unterschrieben haben, dann werden die über dein Verhalten oder andere Dinge informiert. Meine Tochter ist auch 18 und in Ausbildung - schulischer Art und wir werden da auch informiert. Deine Eltern können aber auch mit der Schulleitung reden, dass sie keine Infos möchten und das alles nur mit dir geklärt wird. Manchmal ist es aber auch von Vorteil, wenn man die Kinder noch ein bisschen im Auge behält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
quakez 
Fragesteller
 16.01.2020, 15:58

Es geht mir garnicht darum das meine Eltern informiert werden, wir haben ein absolut offenes und ehrliches Verhältnis ich sage ihr auch sofort wenns nicht so läuft. Ich bin meinen Eltern auch ganz sicher nicht egal. Aber: Ich muss jedes mal für so einen Brief ca. 30km (einfach) fahren um ihn abzuholen um ihn dann SELBST UNTERSCHREIBEN da meine Eltern nicht mehr erziehungsberechtigt sind. Nachdem Worte keine Wirkung zeigen weiss ich nicht was ich noch tun soll, folglich suche ich hier grade nach einer Lösung.

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quakez 
Fragesteller
 16.01.2020, 16:00

Bei der Einschreibung an der FOS haben meine Eltern garnichts unterschrieben, ich habe lediglich ihre Kontaktdaten angegeben damit man sie im Notfall erreichen kann. Aber trotzdem vielen Dank für deine Antwort

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HeikeElchlep1  16.01.2020, 16:07

Dann würde ich die Schule schriftlich per Einschreiben auffordern, alle Schreiben an deine Adresse zu senden, da du ansonsten nicht unterschreiben kannst und du nicht verpflichtet bist, deiner Post nachzureisen. Voraussetzung dafür ist, dass die deine aktuelle Adresse haben.

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quakez 
Fragesteller
 16.01.2020, 16:19
@HeikeElchlep1

Die haben meine Adresse und unterstelle denen mittlerweile wirklich eine Absicht dahinter. Ich teile es dem Sekretariat wirklich nach jedem einzeln Brief mit aber ändern tun die daran garnichts

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Ja kannst du . Du gibst schriftlich ab, dass sie nicht kontaktiert werden sollen. Bis 21 dürfen Schulen die Eltern kontaktieren. Gibt es keinen Widerspruch, machen die das auch .

nachdem ich das den zuständigen Personen schon mehrmals mitgeteilt habe

Vermutlich müssen das Deine Eltern selbst mitteilen und sich aus dem Postverteiler streichen lassen.

quakez 
Fragesteller
 16.01.2020, 16:02

Vielen Dank für deine Antwort, sowohl ich als auch meine Mutter haben es dem Sekreteriat mitgeteilt, ich habe es sogar dem Schullleiter bereits mündlich mitgeteilt. Im Postverteiler sollten sie eigentlich garnicht drin sein da ich sie ausschlieslich als "Notfall-Kontakt" angegeben habe

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GanMar  16.01.2020, 16:04
@quakez
ich habe es sogar dem Schullleiter bereits mündlich mitgeteilt

Ein Brief Deiner Eltern - im Zweifelsfall als Einschreiben/Rückschein - wäre ggf. wirkungsvoller.

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quakez 
Fragesteller
 16.01.2020, 16:05
@GanMar

Ich werds probieren. Danke für deine Hilfe!

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Informiere die Schulleitung, dass nur du Ansprechpartner bist. Dazu würde ich einen Brief der Eltern mitnehmen, in dem das von ihnen bestätigt wird.

Nein das darf so nicht sein. Du bist volljährig m, deswegen geht es deine Eltern nichts an, dementsprechend macht die Schule einen großen Fehler dort noch Briefe hin zu schicken. Vielleicht mal im Sekretäriat melden und Bescheid geben,dass es einem auf den Sack geht.

Shaokid  16.01.2020, 15:50

Bis 21 dürfen die Schulen die Eltern kontaktieren, wenn kein schriftlicher Widerspruch vorliegt.

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quakez 
Fragesteller
 16.01.2020, 15:50

Das habe ich bereits, meine Mutter hat es dem Sekreteriat am Telefon bereits einmal mitgeteilt. Scheint keine Wirkung zu haben

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RobertLiebling  16.01.2020, 16:30

Die Schule hält sich hier buchstabengetreu ans Gesetz, hier Art. 75 BayEUG.

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Darkmalvet, UserMod Light   16.01.2020, 19:35
@RobertLiebling

Jedoch an Landesrecht welches unter Bundesrecht steht.

Was wäre wohl los wenn ein Richter aus Hessen ein Todesurteil aussprechen würde nur weil das hessische Landesrecht das vorsieht auch wenn es natürlich nicht vollstreckt werden kann?

Wäre zwar nur symbolischer Wirkung würde aber wahrscheinlich bundesweit für Empörung sorgen.

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RobertLiebling  16.01.2020, 19:53
@Darkmalvet, UserMod Light

Der Vergleich hinkt nicht nur ein bisschen, der sitzt im Rollstuhl.

Schulrecht fällt unter die Gesetzgebungshoheit der Länder. Dementsprechend gibt es keine bundesrechtlich Regelung, die dem entgegenstünde.

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Darkmalvet, UserMod Light   16.01.2020, 20:55
@RobertLiebling

Genauso fällt Datenschutz unter die Gesetzgebungshoheit des Bundes bzw sogar Europas.

Hier kollidieren 2 Rechtsformen mit unterschiedlicher Gesetzgebungshoheit und die DSGVO steht der Herausgabe der Daten aus bundesrechtliche Regelungen sehr wohl entgegen.

Zumindest dann wenn der Schüler explizit verlangt, dass seine Daten nicht weitergegeben werden.

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