Elterngespräch in Schule trotz Volljährigkeit?
Also, mein Stufenleiter möchte mit meinen Eltern reden, und hat mich mehrmals darauf hingewiesen, dass meine Eltern meine gesetzlichen Vertreter sind bzw. etwas ähnliches, kann mich leider nicht genau daran erinnern. Bin jetzt noch 17, der Termin selbst findet jedoch nach meinem 18. Geburtstag statt. Nun meine Fragen: Kann mein Stufenleiter meine Eltern rechtlich zu einem Gespräch auffordern und sind meine Eltern nach meinem 18. Geburtstag noch meine Gesetzlichen Vertreter?
Danke im vorraus 😀
6 Antworten
Wenn Du 18 bist, sind Deine Eltern nicht mehr Deine gesetzlichen Vertreter. Du bist dann volljährig.
Der Stufenleiter müsste das auch wissen. Sicher kann er sie zum Gespräch bitten. Ob Deine Eltern hingehen, ist ihnen selbst überlassen.
Bist Du denn ab Deinem 18. Geburtstag komplett in der Lage für Dich vollkommen allein zu sorgen?
Falls Du Dir diese Frage mit einem klaren nein beantworten kannst, dann solltest Du eigentlich froh und glücklich sein, wenn Du weiterhin die Unterstützung Deiner Eltern und der Gesellschaft bekommst und das für Dich, als ja nun volljähriges Mitglied der Gesellschaft, auch noch kostenlos!
Es gibt auch über den 18. Geburtstag hinaus noch einige Regelungen, die zur Unterstützung der jungen Erwachsenen gedacht sind. Kaum einer kann nämlich mit 18 Jahren alles wissen und welche Konsequenzen hinter welchen Aktionen stecken können - auch wenn man sich vielleicht für und allwissend und alles allein könnend hält.
Fakt scheint ja zu sein, dass Du wegen Deiner Schule, die ja auch über den 18. Geburtstag hinaus wohl noch besucht wird, weiterhin Unterhaltsansprüche an Deine Eltern hast und hier liegt die Tücke im Detail und genau an dieser Stelle kommen Deine "NEUEN Pflichten" ins Spiel.
Du bist ab dem 18. Geburtstag "verpflichtet", Deine Eltern über Deinen schulischen Stand und Deine weitere berufliche Planung unaufgefordert und anhand von Nachweisen, über Deinen aktuellen Stand auf dem Laufenden zu halten!
Es macht also keinen Sinn, dass Du jetzt irgendwas unter den Tisch kehren möchtest und Deine Eltern für Deine Eskapaden Dich weiterhin unterhalten und beköstigen! Schwänzt Du die Schule oder lässt Dir andere Unregelmäßigkeiten zu schulden kommen, so müssen Deine Eltern sowas keineswegs schweigend und geduldig hinnehmen. Sie drehen einfach den Geldhahn ab und Du musst zusehen wie Du weiter kommst.
Verstehst Du nun halbwegs die Pflichten, die einen als volljähriger Mensch erwarten?
Alles Gute wünsche ich Dir und ein altes Sprichwort sagt: "Beiße nie die Hand die dich füttert!"
Er kann sie (zumindest in NRW) noch über Nichtversetzung, Nichtzulassung zu Prüfungen, Ausschluss vom Unterricht, Schulverweis und andere schwerwiegende Sachverhalte informieren, auch wenn du schon volljährig bist (Schulgesetz NRW, §120 (8)). Wie das geschieht (schriftlich oder per Einladung zum Gespräch) ist nicht festgelegt.
Für mich ist diese Regelung doch auch vollkommen logisch!
Die Eltern zahlen ja auch noch für ihr Kind und dürfen dann nicht mal mehr erfahren, wenn der Nachwuchs vielleicht gar keine Lust mehr auf Schule hat? Wäre schon recht seltsam wenn es anders wäre ;-)
Wenn ich das richtig im Kopf habe, gibt es im Schulgesetz eine Klausel, dass die Eltern sogar bis zum 21. Geburtstag über wichtige schulische Dinge informiert werden können.
Tatsache. Wow. Ich kam drauf weil das meine Schwester mal gesagt hat und die ist Lehrerin auch in einem der Bundesländer. Das ist echt ne obskure Regel und Lehrer kennen sie scheint auch nicht. Ich glaub wenn einer da mal gegen klagt ist die schnell weg...
Aber wer recht hat hat recht.
Diese Paragraphen sind sogar relativ frisch und als Reaktion auf einen Amoklauf eines volljährigen Schülers, dem Schulgesetz hinzugefügt worden.
Klagen dagegen gab es bereits und sind gescheitert.
Sagt Google.
Ich schätze aber mal, dass bei 99% der volljährigen Schüler überhaupt keine Veranlassung besteht, sich darauf berufen zu müssen.
Die Wahnidee, ab dem vollendeten 17. Lebensjahr sei der Mensch in diesem Staat alleine verantwortlich und Eltern hätten sich nicht mehr einzumischen, ist ein Märchen, dessen Ursprung mir schleierhaft ist.
Das Jugendrecht gilt bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Und das ist gut so.
Selbstverständlich kann eine Lehrkraft die Eltern zum Gespräch bitten, auch wenn der junge Mensch, um den es geht, bis zum Gespräch das 17. Lebensjahr vollendet hat. Schließlich erhalten Eltern auch über diesen Zeitpunkt hinaus von der Gesellschaft den weltweit dritthöchsten Steuerbetrag für Erziehungsarbeit. Ginge die Lebensführung 18-Jähriger die Eltern nichts mehr an würden sie auch keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben. Um es mal so schlicht zu formulieren.
Ansonsten kannst Du das Landes-Schulrecht im Volltext über die Suchmaske des Browsers aufrufen und lesen. So weit ich erinnere aus Sendungen des Deutschlandfunk gibt es Gegenden in unserem Land, da erscheint dann eben das Jugendamt, wenn eine Lehrkraft - oder eben auch ein Arzt - drei Mal vergeblich die Eltern aufforderte sich zu melden. Was ich nicht als falsch ansehen kann.
Wir werden nicht über nacht erwachsen. Diese Annahme ist Wahn.
Es gibt kein "Jugendrecht". Es gibt Jugenstrafrecht (das kann bis 20 greifen) und ein Jugensdschutzgesetz (das nur bis 18). Manche Jugendhilfesachen können bis 27 gehen. Aber die Eltern verlieren mit dem 18. Geburtstag alle besonderen Rechte über ihr Kind (auser die selben wo das Kind über die Eltern hat).
Die Eltern haben aber nach dem 18. Geburtstag auch das "neue" Recht, unaufgefordert vom noch abhängigen Nachwuchs Nachweise vorgelegt zu bekommen, wie der Stand der Schule/Ausbildung/Studium ist und wie lange der Nachwuchs wohl noch gedenkt, den Eltern auf der Tasche zu liegen!
Ich habe das bewusst etwas harsch formuliert. Es ist aber die Realität und die wird leider viel zu selten bei solchen Fragen erwähnt!
Man hat mit 18 nicht nur jede Menge neuer Rechte - man sollte sich erst mal intensiv mit seinen neuen "Pflichten" beschäftigen!
Man ist ja nun erwachsen und sollte sich auch so langsam mal damit auseinander setzen, was das überhaupt im Großen und Ganzen so bedeutet!
Hat mein Lehrer dann dennoch das Recht, meine Eltern zu Kontaktieren?