Gebühren bei der wohnungssuche?
Hallo ich war auf Wohnungssuche und mir ist folgendes passiert.
Ich hatte eine Besichtigung einer Wohnung die mir auch sehr gefallen hat. Ich machte mit dem Verwalter aus das ich mich melde.
Einige Tage später meldete ich mich das mir die Wohnung gefalle und habe die erforderlichen Dokumente (Selbstauskunft) ausgefüllt.
In der selbstauskunft stehen 2 Punkte.
1. Beinhaltet eine Aufwandsentschädigung
2. Beinhaltet eine Bearbeitungsgebühr bei nicht zu standekommen einer Mietvertrages.
Ich hatte vorm absenden der Dokumente nachgefragt was das bedeutet Aufwandsentschädigung. Daraufhin bekam ich die Antwort das diese entfällt.
Jetzt bekomme ich einen Brief wo plötzlich eine Aufwandsentschädigung gefordert wird.
Ich finde die beiden Punkte sehr frech da ich keinen Vertrag eingegangen bin und ja bei der Selbstauskunft gezwungen war diese zu unterschreiben. Wobei ich erst nach meiner frage die Dokumente versendet habe.
Ich habe jetzt erstmal nachgefragt wofür eigentlich die Gebühr ist und um eine Auflistung gebeten.
Ist es eigentlich rechtens oder überhaupt erlaubt solche Forderungen zu stellen?
3 Antworten
Eine Selbstauskunft ist eine Dokument des Mietinteressenten. Wenn dazu der Hausverwalter ein leeres Formblatt mit mit Bedingungen übergibt , die du anerkennst, h#ast du zunächst erst einmal einen Vertrag geschlossen.
Eine Bearbeitungsgebühr ist auf keinen Fall zu bezahlen, wenn der Mietvertrag nicht zustande kommt. Widerspruch einlegen....
Solltest du die Wohnung anmieten, also du unterschreibst den Mietvertrag und auch der Vermieter unterschreibt, dann ist der MV wirksam. Verwaltungskosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden, das sind Kosten des Vermieters. Eine versteckte Maklerprovision ist unwirksam...
und habe die erforderlichen Dokumente ausgefüllt.
Großer Fehler!! Vielleicht hast du da eine Bestellung unterschrieben. Du solltest zumindest wissen, was genau du da ausgefüllt und unterschrieben hast. Da das hier niemand weiß, kann dir auch keiner sagen, ob und für was du etwas bezahlen sollst. Das musst du schon selber wissen.
Für eine Selbstauskunft sind keine Gebühren fällig. Diese hätte dir der VM auch bei der Wohnungsbesichtigung vorlegen und dir 10 Min. Zeit geben können, um diese auszufüllen. Außerdem ist es im Interesse des VM, wenn ein Mieter eine Auskunft abgibt.
Du musstest also unterschreiben, du wurdest quasi bedroht und unter Druck gesetzt das du das unterschreiben musst?
Nein man muss ja die Selbstauskunft unterschreiben das man alle Daten richtig ausgefüllt hat. Da geht man ja keinen Vertrag ein sonder sagt nur das alles richtig ist.
Anscheinend stand da auch drin das du diese Entschädigung zahlen musst unterschreiben ist unterschrieben.
Ich hab das ja schriftlich das diese Entschädigung entfällt!
Dann schick ihn ne Kopie und sag ihrn wo sie sich die Forderung hin stecken können (nur nett ausgedrückt)
Ich hab ja nur die Selbstauskunft unterschrieben darum geht es ja nur worin diese Gebühren standen...aber wenn ich Nachfrage und ich die Antwort bekomme das diese Gebühr entfällt sehe ich kein Grund diese zu bezahlen