Unterschriften im Netz - wann darf eine Unterschrift weiterverbreitet werden?
Frage steht soweit eigentlich weit genug ausgeführt oben. Ich würde gerne wissen, wann man die Unterschrift auf einem Dokument als Bild im Netz (zB über Whatsapp) weiterverbreiten darf.
2 Antworten
Eine Unterschrift hat keinerlei Persönlichkeitsrechte.
Nur der Urheber des Bildes hat ein Recht die Verbreitung des Bildes zu verbieten.
WhatsApp ist nicht "im Netz verbreiten".
Kommt auf's Dokument an. Die Unterschrift ist nicht anders/mehr "geschützt" als jeder andere Inhalt eines Dokuments.
Und der Urheber ist der, der die Unterschrift geleistet hat. Fragt sich jetzt nur, ob eine Unterschrift die nötige Schöpfungshöhe aufweist, um als Werk zu gelten.