Darf ich in der Öffentlichkeit eine Feuerschale nutzen?
Hallo Leute,
ich will wissen ob ich in der Öffentlichkeit d.h. außerhalb des eigenen Grundstücks eine Feuerschale benutzen darf, weil wir zu Sylvester nicht zu Hause feiern können, es aber gerne ein wenig wärmer hätten als -5 Grad.
Daher meine Frage, darf ich auf ebenem Untergrund in der Öffentlichkeit, in NRW, eine Feuerschale mit maximal 3 - 4 Holzscheiten befeuern? Als "Gemütlichkeitfeuer" hieß es auf vielen diversen Seiten. Es werden keine Gebäude/Waldabschnitte in der Nähe sein und es soll auch kein großes Feuer werden.
Ich will nur keine Geldstrafe von 5000€ kassieren.
3 Antworten
Zumindest in Niedersachsen ist das nicht gestattet. Feuerschale ja, aber nur auf dem eigenen Grundstück oder dafür freigegebenen Plätzen, z.B. Grillplätzen.
Ich vermnute, daß in NRW vergleichbare Vorschriften bestehen.
Für 100%ige Sicherheit musst du beim Ordnungsamt nachfragen.
Dazu gibt es regional sehr unterschiedliche rechtliche Bestimmungen.
Die einzig sichere Auskunft bekommst du beim zuständigen Ordnungsamt.