darf man menschen in der öffentlichkeit anstarren?

8 Antworten

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Gesetzlich spricht nichts dagegen jemanden über längeren Zeitraum anzugucken. Die andere Person wird das aber nicht so toll finden.

Man könnte kurz an eine Beleidigung denken. Es ist aber eher nicht einschlägig, dafür fehlt es einfach an der beleidigenden Geste. Strafbar wäre zum Beispiel "der Scheibenwischer", oder der Mittelfinger. Beim reinen anstarren fehlt es jedoch mMn an genau so einer Geste, weshalb man, auch wenn man böse, oder seltsam schaut, eher keine Beleidigung begehen kann. Es wird aber interessant, wenn man sich fragt, ob das wirklich für alle Arten des Anstarrens gilt. Was ist zum Beispiel wenn man einer Frau für 20 Sekunden lang auf den Hintern starrt? Eigentlich total verwerflich, jedoch nicht strafbar. Einen zivilrechtlichen Haftungsanspruch hat man jedoch dafür.

Wenn nicht gibt es viele Gesetzbrecher. Werde oft angestarrt. Starr dann aber zurück. Ausser bei Kindern,die dürfen das.

Ja, warum sollte man dass nicht dürfen? Kommt nur nicht gut.

Wenn man keinen Anstand hat, jein.