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Meinung des Tages: Nach Entscheidung in Sachsen - sollte die Nutzung von Gendersprache in Schularbeiten negativ bepunktet werden?

Ähnlich wie in Bayern hat man dem Gendern in Sachsen den Kampf angesagt. Hier geht man nun noch einen Schritt weiter und möchte das Gendern in Schularbeiten künftig negativ bepunkten. Für die Entscheidung des Kultusministeriums allerdings gibt es viel Kritik...

Ein polarisierendes Thema

Erst vor wenigen Monaten erhitzte das Thema Gendern in Bayern die Gemüter so mancher Menschen: Hier wurde festgelegt, dass die Nutzung von Sonderzeichen wie Gendersternchen in bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden verboten werden soll. Darüber hinaus einigte man sich bayernweit darauf, die Verwendung von genderneutraler Sprache in Aufsätzen oder Schularbeiten als falsch zu markieren, ohne jedoch, dass dies die Note der jeweiligen Arbeit negativ beeinflussen würde.

In Sachsen allerdings möchte man die Zügel in Zukunft noch etwas anziehen. Ähnlich wie in Bayern verfügte das Kultusministerium in Sachsen vor wenigen Jahren, dass genderneutrale Sprache in offiziellen Schreiben und Unterrichtsmaterialien tabu sei. Anders als in Bayern soll sich das Gendern in Schulaufgaben laut Kultusministerium künftig nicht mehr ausschließlich als Fehler angestrichen, sondern auch als solcher bewertet werden. Das bedeutet konkret: Wenn sächsische Schüler ab dem kommenden Schuljahr in ihren Arbeiten Gendersprache nutzen, wirkt sich das Ganze negativ auf die Note der entsprechenden Arbeit aus.

Das Kultusministerium legitimiert die Entscheidung mit Blick auf die Auslegung des Rats für deutsche Rechtschreibung. Seitens des Rats verwies man bei Kritik auf das Vorhaben darauf, dass Sonderzeichen wie Gendersternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und andere Formen der genderneutralen sprachlichen Abbildung nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie gehören würden.

Kultusminister Christian Piwarz (CDU) äußerte, dass das Gendern in Arbeiten mit Blick auf diese Festlegung zurecht "in der Benotung bei den Schreibleistungen zu berücksichtigen" sei.

Kritik an der Entscheidung

René Michel vom Sächsischen Lehrerverband sagte, dass er sich über die Klarstellung freue, kritisierte aber, dass die Entscheidung einem Eingriff in die pädagogische Freiheit der Lehrer gleichkäme. Vor allem junge Lehrer würden häufig genderneutral sprechen und schreiben. Ein Verbot würde vielen Lehrern die Arbeit unnötig erschweren. Die Konferenz der Sächsischen Studierendenschaften befürchten, dass Sachsen als Standort für junge Lehrer angesichts des Verbots zunehmend unattraktiver werden könnte.

Die Chemnitzer Grünen sowie der Landesschülerrat Sachsen üben weitaus schärfere Kritik. Für die Grünen entspricht "die weitere Verschärfung des Genderverbots [einer] ideologische[n] Verbotspolitik auf dem Rücken von jungen Menschen". Sie heben hervor, dass die Gendersprache ein natürliches "Sprachwandelphänomen" sei, dass sich noch im Prozess der Normbindung befände und lediglich deswegen noch nicht "Teil der amtlichen Regelwerke" sei.

Amy Kirchhoff vom Landesschülerrat plädiert dafür, dass Menschen, die gendern wollen, das tun sollen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden. Aus Sicht des Landesverbands Sachsens des Kinderschutzbundes geht die Entscheidung vollends an der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen vorbei. Auch der Landesverband verweist auf die Wandlungsfähigkeit von Sprache und sieht Gendersprache als "Ausdruck gesellschaftlichen Fortschritts in einer diversen und gleichberechtigten Gesellschaft".

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Nutzung von Gendersprache in Schularbeiten negativ bewertet werden?
  • Was spräche Eurer Meinung nach dafür, genderneutrale Sprache im schulischen Kontext zuzulassen?
  • Sollten Kinder und Jugendliche in Schulen in ihrer sprachlichen Ausdrucksweise größtmögliche Freiheiten genießen dürfen?
  • Wie könnte die gesellschaftliche Akzeptanz für das Thema Gendern / genderneutrale Sprache erhöht werden?
  • Wie erklärt Ihr Euch, dass Gendern solch einen Zwiespalt in die Gesellschaft bringt?
  • Gendert Ihr selbst im Alltag? Falls ja, weshalb? Falls nein, weshalb nicht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsen/mdr-kein-gendern-in-schriftlichen-arbeiten-sachsen-droht-schuelern-mit-schlechteren-noten-100.html

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/gendern-an-schulen-in-sachsen-neue-regelung-fuehrt-zu-punktabzug-in-schularbeiten-a-16ee1c6a-546d-4824-a664-ce6ba15ab661

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/gendern-note-fehler-verbot-schule-100.html

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Ich befürworte die Entscheidung des Kultusministeriums, da... 68%
Ich sehe die Entscheidung kritisch, weil... 24%
Andere Meinung und zwar... 8%
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Auslassungspunkte am Anfang eines Zitats, wenn dieses in einen Satz eingebunden wird?

Hallo,

für diesen spezifischen Zweifelsfall korrekten Zitierens habe ich im Internet nach langer Suche keine Beispiele, Empfehlungen oder Regeln gefunden:

Es geht darum, ob die eckig eingeklammerten Auslassungspunkte am Anfang/Ende eines in einen Satz eingebundenen Zitats weggelassen werden können oder nicht.

Beispiel:

Originaltext: Bei ausreichendem Gießen ist das Gras üblichweise grün oder in vernachlässigbaren Ausnahmefällen auch türkisblau bis lila.

Zitat: Der Autor ist bei dieser Pflegeform der Meinung, dass "das Gras üblicherweise grün [ist]".

oder aber: Der Autor ist bei dieser Pflegeform der Meinung, dass "[...] das Gras üblicherweise grün [ist] [...]".

Ich weiß, dass bei einer Zitateinleitung mit Doppelpunkt diese Auslassungspunkte auf jeden Fall hingehören: Der Autor schreibt zu dieser Pflegeform: "[...] [D]as Gras [ist] üblicherweise grün [...]." Das ist jetzt natürlich hier ein bisschen hässlich zusammengebastelt, folglich würde ich zwecks besseren Leseflusses das Zitat in den Satz einbinden. Sollten auch hier Auslassungspunkte hingehören, wäre nun meine weitere Frage: Wie ist das, wenn der zitierte Teil noch kürzer ist?

Zitat: Der Autor weist darauf hin, dass Ihr Rasen in diesem Fall "üblicherweise grün" sei, erklärt aber auch weitere Ausnahmefälle.

Hier wäre es ja auf jeden Fall seltsam, vorne und hintendran noch Auslassungspunkte zu packen. Aber wo wäre dann die Grenze, wo man welche setzt und wo nicht?

Danke für alle qualifizierten Antworten.

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