Auslassungspunkte am Anfang eines Zitats, wenn dieses in einen Satz eingebunden wird?

Hallo,

für diesen spezifischen Zweifelsfall korrekten Zitierens habe ich im Internet nach langer Suche keine Beispiele, Empfehlungen oder Regeln gefunden:

Es geht darum, ob die eckig eingeklammerten Auslassungspunkte am Anfang/Ende eines in einen Satz eingebundenen Zitats weggelassen werden können oder nicht.

Beispiel:

Originaltext: Bei ausreichendem Gießen ist das Gras üblichweise grün oder in vernachlässigbaren Ausnahmefällen auch türkisblau bis lila.

Zitat: Der Autor ist bei dieser Pflegeform der Meinung, dass "das Gras üblicherweise grün [ist]".

oder aber: Der Autor ist bei dieser Pflegeform der Meinung, dass "[...] das Gras üblicherweise grün [ist] [...]".

Ich weiß, dass bei einer Zitateinleitung mit Doppelpunkt diese Auslassungspunkte auf jeden Fall hingehören: Der Autor schreibt zu dieser Pflegeform: "[...] [D]as Gras [ist] üblicherweise grün [...]." Das ist jetzt natürlich hier ein bisschen hässlich zusammengebastelt, folglich würde ich zwecks besseren Leseflusses das Zitat in den Satz einbinden. Sollten auch hier Auslassungspunkte hingehören, wäre nun meine weitere Frage: Wie ist das, wenn der zitierte Teil noch kürzer ist?

Zitat: Der Autor weist darauf hin, dass Ihr Rasen in diesem Fall "üblicherweise grün" sei, erklärt aber auch weitere Ausnahmefälle.

Hier wäre es ja auf jeden Fall seltsam, vorne und hintendran noch Auslassungspunkte zu packen. Aber wo wäre dann die Grenze, wo man welche setzt und wo nicht?

Danke für alle qualifizierten Antworten.

Deutsch, Sprache, Wissenschaft, Orthografie, Rechtschreibung, Universität, Zitat, zitieren

Meistgelesene Fragen zum Thema Orthografie