Rechtschreibung: Schweigepflichtentbindung oder Schweigepflichtsentbindung

4 Antworten

Ohne Fugen-s ist es in jedem Fall korrekt. ("Schweigepflicht" ist grammatisch weiblich und hat im Genitiv deshalb kein s als Wortendung.)

Die Form mit Fugen-s könnte inzwischen auch als korrekt gelten, auch wenn viele sie (noch) als falsch empfinden.

Von daher empfehle ich, es wegzulassen.

(Quelle: Erinnerung an den Artikel über das Fugen-s aus Duden Band 1 Rechtschreibung)

Es geht beides, In der Rechtssprache ist allerdings das** Fugen-s** üblich, also Schweigepflichtsentbindung.

Schreib doch besser und verständlicher

Entbindung von der Schweigepflicht

immer diese Wortungetüme ...

und wenn es denn sein muss, heißt es

Schweigepflichtentbindung


das Ganze nennt sich Fugenlaut im Kompositum (Wortzusammensetzungen)

Das Fugen-s, auch Binde-s genannt, ist der häufigste Fugenlaut und gleicht oft der Genitivform des Vorderworts. Es erscheint jedoch auch bei Wörtern, die gar kein Genitiv-s kennen, beispielsweise Hochzeitskleid, Liebeslied, Abfahrtszeit, Arbeitsamt.