Ausziehen von Zuhause-Sorgen?

Hallo alle zusammen,

Ich habe ein Problem, und zwar werde ich bald ausziehen, ich bin inzwischen schon 18 Jahre alt und war beim Jugendamt, da wir Zuhause Probleme haben, mein Bruder hat psychische Probleme (er musste schonmal zwangseingewiesen werden) und ist in Therapie, aber nichts ändert sich, er ist aggressiv und meine Eltern sind überfordert. Das Jugendamt hat auch mit den Psychologen und der Klinik gesprochen, diese haben auch die Angst die ich habe als berechtigt bestätigt.

Ich habe nämlich Angst vor meinem Bruder und das obwohl er jünger ist als ich.

Ich war beim Jugendamt und würde eine AIB bekommen und eine Wohnung, welche vom JobCenter finanziert werden würden, ausserdem würde ich den Regelsatz erhalten plus mein Kindergeld.

Nun sind meine Eltern sehr verärgert und meine Mutter versucht mir ein schlechtes Gewissen zu machen, sie meint ich würde es sowieso nicht schaffen, und das die vom JobCenter mich zwingen werden, arbeiten zu gehen.

Dabei wollte ich nachfragen: stimmt das denn? Ich bin eine sehr gute Schülerin und bin in der Oberstufe, mein Durchschnitt ist seit 4 Jahren in Folge 1,3-1,4, ich gehe ausserdem auf eine Gesamtschule und will später entweder Psychologie oder auf Lehramt studieren. Ich will ausziehen da ich Angst habe, dass sich meine Noten verschlechtern werden (wegen dem Stress Zuhause, und weil ich halt Angst habe), da ich nachts nur mit verschlossener Tür schlafe, aber ich kann auch sehr schlecht schlafen und bin sehr gestresst.

Also meine Frage: Kann ich vom JobCenter "gezwungen" werden eine Ausbildung zu machen, oder wäre das bei meinen Noten/Zielen nicht der Fall?

Ich bin sehr zielstrebig und selbstständig, da meine Eltern nicht gut Deutsch können (Migrationshintergrund), musste ich schon sehr früh lernen, selbstständig zu sein, oft muss ich auch für sie übersetzen und mitgehen zu Terminen. Ich mache auch meine eigenen Termine (seit 3 Jahren) und nehme diese steht's wahr.

Danke für's lesen, und schonmal danke für die Antworten.

Ichi

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Kann man mit einem 800€ Job + Kindergeld ausziehen und davon leben?

Immer wenn ich sage, dass ich (18, Schülerin) alleine ausziehen will, kriege ich immer zu hören das wär unmöglich und ich würde doch so viel träumen und wäre nicht in der Realität angekommen.

Eine kleine Wohnung kostet warm in meiner Gegend im Schnitt circa 300€. Ich gebe momentan ca. 5€ pro Tag für‘s Essen aus (Ich kaufe mir mein Essen an dem Tag, wo ich dass auch essen werde, und keine großartigen Vorräte außer Nutella, Brot oder so). Viel für Klamotten gebe ich auch nicht aus. Circa 100 bis 200€ alle 6 Monate. Die Möbel werde ich nach und nach kaufen können. Mein Bett jedoch, nehme ich von zuhause mit, ein Schrank kann ich für 200€ am Anfang aufbringen, Waschmaschinen gibt es im Keller vom Wohnkomplex und eine Einbauküche kommt mit der Wohnung zusammen.

Alles nötige ist doch dann erstmal gedeckt. Das muss doch möglich sein? Als ob das Leben hier in Deutschland so viel mehr kosten würde.

Ich lebe zurzeit mit 5 Personen zusammen und immer wenn ich auf die Nebenkosten für den Monat schaue, ist dass jetzt auch nicht die Welt. 70€ Strom zum Beispiel bei 6 Personen im Monat... und LED Lampen benutzen wir kaum.

Das ist doch machbar? Außerdem arbeitet man für 800€ brutto maximal 4 mal die Woche. Die Schule wird da jetzt auch nicht unfassbar dran leiden. Ich schlafe eh immer unter 8h von Natur aus🤷🏻‍♀️

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Kindergeldanspruch beim Doppelstudium - Wann fällt er weg?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte ein paar organisatorische Frage zum Doppelstudium, sowie zum Kindergeld. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin 23 Jahre alt, studiere derzeit im Vollzeitstudium (Bachelor) Wirtschaftsingenieurswesen im 4. Semester und arbeite nebenbei in Teilzeit als Werkstudentin im Wirtschaftsbereich. Zuvor habe ich schon einige Fernkurse absolviert, weiß also genau wie so ein Fernstudium abläuft.

Nun ist es so, dass ich durch eine Freundin von mir mitbekommen habe, dass sie per Fernstudium den Master im Wirtschaftsbereich parallel zur Vollzeitarbeit absolviert. Daraufhin erkundigte ich mich ein wenig und konnte feststellen, dass in Österreich vollwertige und international anerkannte Master Studiengänge angeboten werden, bei denen die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums nicht unbedingt ein abgeschlossenes Erststudium sein muss, sondern auch Abitur + mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung + Einstiegsprüfung möglich sind.

Ich habe nun insgesamt 5 Jahre aktive Berufserfahrung und zuvor 2 Jahre Berufserfahrung als Schülerin (ab 16) gesammelt - immer in derselben Firma - insgesamt verfüge ich also über 7 Jahre Berufserfahrung. Bei der besagten FH habe ich meine Unterlagen bereits eingereicht, die Einstiegsprüfung erfolgreich absolviert und hätte jetzt die Möglichkeit parallel zu meinem aktuellen Vollzeitstudium schon mal mit dem Master zu beginnen. Wie gesagt erfülle ich ja bereits alle Voraussetzungen, habe den Platz sicher und weiß auch, dass das Studium in DE anerkannt wird.

Nun zu meinen Fragen:

1) Muss ich ein ausländisches Fernstudium bei der Kindergeldkasse anmelden? Da bei der Kindergeldkasse ja mein normales Studium schon angemeldet ist.

2) Was ist, wenn ich das Masterstudium vor dem Bachelor abschließen sollte? 

Der Master dauert nur 2 Semester, mein Bachelor dauert noch 3-4 Semester. Sprich: Wenn ich jetzt im April anfange den Master zu machen, wäre ich im April 2020 auch mit dem Master fertig, mit dem Bachelor dagegen erst im Oktober 2020 oder März 2021. Würde hierbei dann das Kindergeld wegfallen? Da ich ja dann offiziell ein abgeschlossenes Studium habe, auch wenn es schon der Master ist. Es wäre kein Problem, wenn das Kindergeld wegfallen würde, wenn ich den Master abgeschlossen habe, es geht mir rein um das Organisatorische - nicht dass ich irgendetwas zurückzahlen muss.

3) Ergänzung zur 2. Frage: 

(eher unwahrscheinlich, aber ich sollte die Frage trotzdem einbeziehen)

Was wäre, wenn ich den Master vor dem Bachelor abgeschlossen habe und mich dann entscheiden sollte, das Bachelor Studium doch nicht fortzusetzen? (Ich habe eigentlich vor es zu beenden, aber wer weiß was für Fälle eintreten) 

Würde mein Masterabschluss hier als erster Studienabschluss gelten, wodurch ich lediglich mein Prüfungszeugnis der Kindergeldkasse zusende und das Kindergeld somit eingestellt wird?

Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar!

LG, Lila

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