Unterschrift des bereits volljährigen Kindes - Kindergeldantrag?

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Gute Frage.

In der ersten Spalte könnte genauso der Sohn stehen, wenn er einen Abzweigungsantrag stellt.

Ich habe mal gegoogelt  und kann es mir damit erklären, das man verhindern will,das doppelt Kindergeld beantragt wird; also von den Erziehungsberechtigten und dem volljährigen Kind, denn seit 2016 muss vom Kind auch die Steueridentifikationsnummer angegeben werden.

Es darf noch nicht unterschreiben

Die Frage hast du dir doch eigentlich schon selber beantwortet oder ?

Ist er oder wird er erst volljährig ?

Wenn du das ganze nächste Woche abschickst, dann muss er nicht unterschreiben, da er erst in 1 Monat 18 wird, schickst du es erst nach seinem 18 ab, dann kannst du ihn unterschreiben lassen.

Also den Kindergeldantrag stellen in der Regel immer noch die Eltern und auch die Unterschrift im Hauptantrag sind nur von den Eltern bzw. dem anderen Elternteil zu leisten, niemals jedoch von dem Kind selber!!!

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Du verwechselst da wahrscheinlich was mit der Erklärung zum Ausbildungsverhältnis - diese muß auch vom volljährigen Kind mit unterschrieben werden ;-)

 - (Recht, Gesetz, Kindergeld)  - (Recht, Gesetz, Kindergeld)

Der Antrag, genau wie jeder Antrag in Deutschland ist zu dem Datum gültig, wo er ausgefüllt wurde. Was in der Zukunft noch kommen mag, ist für jetzt irrelevant.

Wenn dein Sohn aber das 18. Lebensjahr erreicht, so hat er die Möglichkeit Dir das Kindergeld zu entziehen. Sofern er daran denkt natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
RMDav  05.04.2019, 19:23

Es gibt kein 'Kindergeld entziehen' sondern nur Kindergeld abzweigen -> das muss beantragt werden und Antragsteller sind trotzdem die Eltern.

JohnnyMnemonic  05.04.2019, 20:08
@RMDav

Haarspalterei. Wir meinen dasselbe.

Wenn der Sohn es abzweigt, sind Sie es nicht mehr...

petrapetra64  06.04.2019, 01:29
@JohnnyMnemonic

das volljährige Kind kann hier sein Kindergeld nicht abzweigen, er wohnt ja noch zu Hause. Das Geld steht den Eltern zu.

RMDav  06.04.2019, 10:57
@JohnnyMnemonic

Falsch. Die Abzweigung wird von den Eltern beantragt. Das Kind beansprucht das Kindergeld also nicht für sich, sondern bekommt es von den Eltern überlassen. Das sind zwei komplett verschiedene Dinge.